Kleingewerbe Weihnachtsmarkt andere Stadt?

1 Antwort

Es gibt kein gewerbe- und steuerrechtlich kein Kleingewerbe. Meist wird damit die Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG gemeint. Das ist aber nur ein Steuererleichterungsverfahren für die MwSt und keine Art von Gewerbe.

Für den Weihnachtsmarkt brauchst du eine Reisegewerbekarte (§ 55 GewO), egal in welcher Stadt er ist. Aber auch dafür kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen.