Wer kennt sich denn mit einem Kleingewerbe aus?

3 Antworten

https://www.kleingewerbe.de/

Solange du nur gelegentlich etwas aus deinem Bestand verkaufen willst, brauchst du auch kein Kleingewerbe.

Machst du aber Werbung für dein Verkauf oder kaufst Ware ein um diese mit Gewinn wieder zu verkaufen, brauchst du eine Gewerbeanmeldung.

Freibeträge kennt das Gewerberecht nicht. Sobald du vorhast, wiederholt etwas für den Verkauf herzustellen, bist du schon Gewerbetreibenden und verpflichtet das anzuzeigen. Es kommt nur auf die Gewinnerzielungsabsicht an. Ob tatsächlich Gewinne erzielt werden, ist unerheblich.

Ja wenn du etwas verkaufst, musst du auch ein Gewerbe anmelden, alles andere ist illegal. Aber ich glaube, man kann das dann auch auf geringfügig machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung