Kleingewerbe. Darf Trockenbaufirma Malerarbeiten ausüben?

2 Antworten

Das geht scheinbar nicht so einfach, wobei die HwK das aber wissen müsste!

Als selbständiger Maler brauchen Sie eine Gewerbeerlaubnis. Der Malerberuf gehört laut der Handwerksordnung zu den zulassungspflichtigen Handwerken. Das bedeutet, dass es einen Meisterzwang gibt. Der klassische Werdegang ist also die Ablegung einer Meisterprüfung. Doch welche Alternativen gibt es ohne Meistertitel?

  • Sie stellen einen Meister als Betriebsleiter an
  • Sie qualifizieren sich für eine Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO
  • Sie erhalten eine Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO

https://www.firma.de/firmengruendung/selbstaendig-als-maler-ohne-meisterbrief-so-gelingts/

Threshor 
Fragesteller
 08.01.2022, 14:00

Okay super vielen Dank dann wende ich mich jetzt grad nochmal an die Hwk

danke

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Nein. Um Maler- und Lackiererarbeiten anbieten und ausführen zu dürfen bedarf es einer Zulassung der Handwerkskammer (vgl. Nr. 10 Anlage A zur HwO). Und diese Zulassung bekommst du nur als Meister oder Altgeselle. Du kannst natürlich auch einen Meister einstellen (handwerklicher Betriebsleiter). dann wird der für deinen Betrieb in die Handwerksrolle eingetragen.

Wenn du die Zulassung nicht hast, ist das illegale Handwerksausübung.