Als Handwerker Aufträge annehmen ohne Beruf gelernt zu haben?
Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem meine Firma im Bereich Garten- und Landschaftsbau eröffnet. Da ich diesen Beruf nicht gelernt habe, gibt es gewisse Tätigkeiten die ich nicht ausführen darf, da dies nur mit einer Handwerkerkarte möglich ist.
Wenn ich aber nun einen Mitarbeiter einstelle, der dies ausüben darf, da er den Beruf erlernt hat. Darf ich dann diese Tätigkeiten (z.B Pflastern in öffentlichen Bereichen) anbieten oder immer noch nicht?
Besten Dank für die Rückmeldung.
2 Antworten
Garten- und Landschaftsbau ist ein zulassungsfreies Handwerk. Das darfst du auch selbständig ausüben, wenn du keine Qualifikation hast.
Straßenpflaster verlegen ist aber gemäß Nr. 5 der Anlage A zur HwO ein zulassungspflichtiges Handwerk. das darfst du also nur anbieten, wenn du eine Zulassung der Handwerkskammer hast. Und die bekommen nur Meister oder Altgesellen. Du kannst natürlich auch jemanden einstellen, der sich für dein Unternehmen als handwerksrechtlicher Betriebsleiter in die Handwerksrolle eintragen lässt. Aber der muss eben auch Meister oder Altgeselle sein...
Meiner Meinung nach, ja; aber stell diese Frage hier gegen Abend, ers sind zuviele Schüler/innen hier um diese Zeit.