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Verkehrsunfall während Probezeit und Führerschein bei Polizei abgegeben?

Ich habe leider vor kurzem die erfahrung gemacht, einen kleinen Verkehrsunfall gemacht zu haben und Vorort (noch unter schock) den Beamten mein Führerschein freiwillig ausgehändigt. Er meinte entweder er würde den beschlagnahmen oder ich unterschreibe ihm die Papiere und gäbe es ihm freiwillig. Leider entschied ich mich für den freiwilligen Weg und bereue es auch jetzt. Ich selbst bin noch in Probezeit und besitze den Führerschein seit 11 Monaten (mit bf17 den lappen gemacht) und frage jetzt. Wie lang dauert es bis ich mein Führerschein bekomme, ob ich in die ASF muss, was für Strafen noch auf mir kommen, ein Anwalt anschalten, komme ich vor Gericht, kann ich mein Führerschein komplett verlieren und ob ich da auch ohne Anwalt heile da raus komme?

Beim Unfall kam es zu keinen Personen Schäden, nur das gegnerische Fahrzeug leicht angekratzt und den Wagen den ich gefahren bin ich eher gesagt am arsch fürs erste. 4 waren wir insgesamt bei mir im Auto und der gegnerische nur allein. Kam in die falsche Fahrbahn und wollte die Person vor mir überholen bevor ich den gegnerischen Fahrer gesehen habe und ich blitzartig irgendwie da rauskam und mit einem leichten Kratzer an seinem Fahrzeug und einem Schaden von zwei verlorenen Reifen an meinem Miet Auto. Der gegenerische fahrer war kooperativ mit mir falls da was ausmacht.

Bin noch Schüler und nur geringfügig am arbeiten (minijob)

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Was soll ich machen?

Hallo freunde,

Ein Architekt hat meinen Chef angerufen und gesagt, dass ich (ich bin azubi), ein weiteres Gesellen und noch ein anderer Azubi viel Pause gemacht haben, und zwar länger als erlaubt. Das stimmt aber nicht. Mein Chef hat daraufhin gesagt, dass wir nicht mehr arbeiten und zur Firma zurückkommen sollen. 

Wir waren in der Firma und haben mit unserem Chef gesprochen, aber er war sehr sauer. Ich und der andere Azubi haben viel geredet, aber mein Chef macht viel Stress. Er hat uns gesagt, dass wir (ich und der andere Azubi) morgens 15 Minuten früher kommen sollen, obwohl wir immer pünktlich sind. Er hat außerdem gesagt, dass ich nicht auf den Baustellen arbeiten soll, weil die Gesellen das gesagt haben.

Ich möchte auch etwas sagen: Letzten Monat wollte mein Chef, dass ich mit dem Firmenwagen fahre, weil ein Geselle keinen Führerschein hat. Aber ich wollte nicht Auto fahren. Seitdem gibt es viel Streit zwischen uns. Ich möchte nicht mit diesem Gesellen arbeiten, weil er nicht arbeitet und mich, den Azubi, die ganze Arbeit machen lässt.

Ich habe meinem Chef geantwortet, dass meine Arbeitszeit um 7:00 Uhr beginnt und um 16:00 Uhr endet. Ich komme nicht 15 Minuten früher und mache genau um 16:00 Uhr Feierabend, nicht mehr. Ich habe auch gesagt, dass der Geselle, der gesagt hat, dass ich nicht arbeiten soll, zu ihm kommen soll, damit wir gemeinsam klären können, warum ich nicht mit ihm arbeiten darf und warum er so denkt.

Mein Chef meinte daraufhin, wir bekommen eine Abmahnung. Jetzt weiß ich nicht, was ich tun soll. Soll ich die Abmahnung unterschreiben? Was passiert, wenn ich nicht unterschreibe?

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Kann ein Staat funktionieren, in dem Judikative und Legislative verschmolzen sind?

TL;DR: Der von mir vorgestellte Staat kennt nur ein Grundgesetz, das grundlegende Richtlinien der Staatlichkeit und des Zusammenlebens definiert. Alle anderen Gesetze werden nicht von einem Parlament beschlossen, sondern gehen implizit aus vergangenen Gerichtsurteilen (Präzedenzfällen) hervor.

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Ein "Gesetz" wird vorgeschlagen, indem eine Anzeige gegen einen Sachverhalt erstattet wird. Daraufhin fällt ein Richter ein Urteil, das sich am Grundgesetz orientiert. Es gilt auch für alle folgenden Fälle der Art und wirkt somit wie ein Gesetz.

Das Gericht darf in späteren Fällen der selben Art nur in begründeten Ausnahmen ein neues Urteil fällen. Das neue Urteil wirkt dabei wie eine Gesetzesänderung. Es muss begründet werden, inwiefern das neue Urteil eine bessere Verwirklichung des Grundgesetzes darstellt.

Um sicherzustellen, dass auch für noch nicht eingetretene Sachverhalte Präzedenzfälle geschaffen werden können, wird die Möglichkeit hinzugefügt, einen potenziell auftretenden Fall anzuziegen. Die Anzeige richtet sich dann nicht gegen eine Person / Unternehmen, sondern zielt auf die Schärfung der (aus den vergangenen Urteilen hervorgehenden) Rechtslage ab.

Es gibt in meinem Staat keine Legislative, sondern nur eine Judikative. Zur möglichst demokratischen Gestaltung des Systems schlage ich allerdings vor, dass die Richter vom Volk direkt gewählt werden. Die (durch Präzedenzfälle erfolgende) "Gesetzgebung" orientiert sich somit am Willen des Volkes, ähnlich wie bei einer repräsentativen Demokratie.

Ein solcher Staat hätte einige Vorteile:

  1. Viel flexibler
  2. Praxisorientierte Rechtsprechung: Dies sorgt dafür, dass es anders als in einem klassischen Staat keine theoretischen, abstrakten Regelungen gibt, die die Lebensrealität verfehlen.
  3. Demokratisierung der Justiz durch direkte Wahl der Richter: Dies erschwert eine Machtergreifung über die Justiz
  4. Weniger Bürokratie durch Verschmelzung von Legislative und Judikative bei gleichzeitiger Wahrung demokratischer Legitimation
  5. Die Illusion einer gegenseitigen Kontrolle von Legislative und Judikative wird beendet: Da in einem klassischen Staat die Richter von der Legislative eingesetzt werden, ist die Idee einer Unabhängigkeit dieser beiden Gewalten sowieso Wunschdenken. Wer beißt schon in die fütternde Hand? Durch die Verschmelzung von Legislative und Judikative wird dem Volk wenigstens die vollständige, direkte Kontrolle über den entstehenden Apparat zurückgegeben.
  6. Stärkung der Partizipation des Volks: Wenn diese Verschmelzung aus Legis- und Judikative dann grundgesetzfeindlich handelt, dann kann das Volk ganz einfach neue Vertreter wählen! In meinem Staat wird die Legis- bzw. Judikative also vom Volk, von der kollektiven Intelligenz, kontrolliert (und nicht die Legislative von einer - mit eigenen Leuten besetzten - Judikative), was den Staat resilienter machen sollte. Natürlich bedeutet das, dass die Menschen dazu in der Lage sind, den eigenen Staat problemlos abzuschaffen. Dazu muss aber gesagt sein, dass das auch in von einer Judikative überwachten Gesetzgebung so ist: Denn wenn das Volk diese Judikative mehrheitlich ablehnt, dann haben die Beschlüsse der Judikative sowieso keinen Wert mehr. Die wehrhafte Demokratie ist nur so lange wehrhaft, wie es die Mehrheit der Menschen ist. Eine Demokratie rettet man nicht durch Gerichtsbeschlüsse, sondern durch Bildung und Präventionsarbeit - und die funktioniert auch in meinem Staat wunderbar (solange die Mehrheit der Menschen es will).
  7. Vermeidung von Lobbyismus durch mehr Transparenz: Da Vertreter direkt vom Volk gewählt (und jederzeit abgewählt) werden können und alle Gesetze in Hinblick auf die Grundgesezkompatibilität begründet werden müssen, kann Lobbyismus besser verhindert werden.
  8. Positives Menschenbild der Linken wird auf die Probe gestellt: Kommunisten gehen davon aus, dass der Mensch nicht andere ausnutzen, sondern nur die Grundlagen für ein eigenes, erfüllendes Leben schaffen will. Das ist schließlich die Grundvoraussetzung für das Funktionieren von kommunistischen Zielen. Mein Staat stellt dieses Menschenbild auf die Probe, indem er die Gefahr einer Dikatur der Mehrheit birgt.
Nein 83%
Ja 17%
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Meinung des Tages: Was haltet Ihr von „Trusted Flaggern“?

Das Netz ist voller Inhalte, die die Grenzen der Legalität weit hinter sich gelassen haben. Nun hat die Bundesnetzagentur die ersten „Trusted Flagger“ zugelassen – diese sollen in sozialen Netzwerken Inhalte melden, die möglicherweise illegal sein könnten. Diese Idee überzeugt allerdings nicht alle, die Befürchtung, dass es zu staatlichen Zensur kommt, wird laut. 

Das sind „Trusted Flagger“ 

Die „vertrauenswürdigen Hinweisgeber“ sind im Rahmen des DSA vorgesehen, welcher im November 2022 in Kraft getreten ist und im Mai diesen Jahres in das deutsche Recht eingebunden wurde. 

Um als „Trusted Flagger“ zugelassen zu werden, muss eine Organisation „besondere Sachkenntnisse und Kompetenzen in der Erkennung und Identifizierung und Meldung rechtswidriger Inhalte“ vorweisen können. Weiter ist wichtig, dass diese Organisationen unabhängig sind und objektiv beurteilen. 

Das Ziel ist, dass etwaige Meldungen durch „Trusted Flagger“ schon fachkundig geprüft worden sind, bevor sie weitergegeben werden. Durch die anhaltende Auseinandersetzung mit rechtswidrigen Inhalten könnte die Trefferquote von „Trusted Falggern“ steigen. 

Meldungen dieser Hinweisgeber sollen von etwaigen Plattformen vorrangig behandelt werden – gemeint ist damit, dass es einen zeitlichen Rahmen gibt, jedoch nicht, dass die Inhalte unbedingt gelöscht werden müssen. 

Ziel des DSA

Der DSA hat zum Ziel, dass illegale Inhalte auf Online-Seiten schneller entfernt werden können. Das betrifft nicht nur Soziale Netzwerke, sondern etwa auch Marktplätze wie beispielsweise den von Amazon. Inhalte, die darunter fallen wären beispielsweise Darstellungen von sexuellem Missbrauch (an Kindern), aber auch das Angebot gefälschter Produkte oder Inhalte, die gegen das geltende Recht verstoßen – wie beispielsweise Volksverhetzung oder Beleidigung. 

Kritik an den „Trusted Flaggern“ 

In den sozialen Netzen kursierten nach Bekanntgabe der Zulassung der ersten „Trusted Flaggern“ alsbald Begriffe wie „Digitale Stasi“ oder „Grüne Zensur“. Befürchtet wird, dass die Bekämpfung von Desinformationen als Vorwand genutzt werden könnte, um unliebsame Postings einfach aus Netzwerken entfernen zu lassen. 

Die Bundesnetzagentur reagierte darauf und erklärte, dass es sich bei den Hinweisen um mögliche illegale Inhalte handeln könnte – die jeweiligen Plattformen müssten diese nach geltendem Recht beurteilen und entsprechend handeln. 

Weiterhin wird von Kritikern aber auch befürchtet, dass Meldungen von Trusted Flaggern von Plattformen einfach „durchgewunken“ werden aufgrund der Sorge vor Bußgeldern – diese drohen allerdings nicht gezwungenermaßen, wenn nach geltendem Recht entschieden wird. 

Unsere Fragen an Euch: 

  • Was denkt Ihr über die „Trusted Flagger“?
  • Teilt Ihr die Sorgen der Kritiker oder denkt Ihr, dass es sich um einen Schritt in die richtige Richtung handelt? 
  • Wie häufig begegnet Ihr auf unterschiedlichen Plattformen Inhalten, die Eurer Meinung nach rechtswidrig sind?
  • Was für Maßnahmen sollten noch ergriffen werden, sodass die Rechtssicherheit im Netz besser gewährleistet wird?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

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Ich habe an den "Trusted Flaggern" meine Zweifel, denn... 72%
Ich finde die "Trusted Flagger" gut, weil... 19%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar... 9%
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Will jetzt nicht übertreiben, aber ich finde das irgendwie sehr grenzwertig. Es geht um mein Kind und mindestens zwei Lehrerinnen an seiner Grundschule...?

Da streichelt die eine hinten an seinem Kopf und sagt, sie kenne ihn ja so gut und er sei ja ein ganz lieber und wäre so ein positives und glückliches Kind in der Schule. Ich sagte ja, das ist generell seine Art und fragte sie nach ihrem Namen. Sie sagte:, ich sitze immer mit im Unterricht, auch bei den anderen Klassen. Ich sagte OK, wusste ich gar nicht...

Das war irgendwie komisch und eine andere Lehrerin, welche ich namentlich kenne, ging mit ihm wieder kurz in die Schule rein, als der Unterricht aus war und legte ihren Arm von hinten dazu, während des Gehens an seinem Rücken.

Mit der Rektorin der Schule besteht ein Konflikt. Da sie das Kind jetzt nicht mehr von ihrer Schule lassen will, obwohl es am Anfang geheißen hat, er sei lediglich ein Wackelkandidat und könne jederzeit wieder wechseln und es sei wichtig, dass er am Schulbeginn, also das erste Jahr nicht gleich schulisch überfordert würde.

Das Kind war jetzt ein Jahr, die erste Klasse in dieser Schule und es zeigt sich, dass er dort wie es zu erwarten war, nicht individuell weder noch ausreichend gefördert wird. Das Kind wird unterfordert und der IQ-Test war bereits vor der Einschulung im Normbereich, was eigentlich ein Ausschlusskriterium für eine Förderschule ist.

Auch bei den Sozialkomperenzen ist das Kind sehr gut entwickelt.

Was meinst du zu der Situation und was würdest du tun?

Gericht, Diskriminierung, Entwicklung, Grundschule, IQ-Test, Jugendamt, Kindeswohlgefährdung, Lehrer, Schulwahl, Rektor, unseriös, elternrecht, unterfordert, übergriffig

Von Schule geschmissen wegen "sexuell-belästigender Geschichte"?

Gestern im Literaturkurs (Bin Q3 Oberstufe) sollte jeder als Hausaufgabe eine Geschichte über etwas Fiktives Romantisches schreiben und ich habe mich dazu entschieden über eine Mitschülerin im Kurs, die ich richtig geil finde und auf die ich voll oft masturbiere (habe ich aber keinem gesagt!), zu schreiben:

Lena, die Verkörperung jeder sündhaften Versuchung, dein bloßer Anblick brennt sich wie Feuer in die Sinne. Dein Körper, geschaffen für Mammalverkehr, gleitet durch die Gedanken wie ein heimlicher, lüsterner Traum. Jede Bewegung von dir ist eine Herausforderung, ein stummes Flüstern, das die Lust auflodern lässt. Deine Möpse, weich und verheißungsvoll, sind wie die Tore zur Hölle und zum Himmel zugleich – man weiß nicht, ob man untergehen oder erlöst werden will, wenn man sie berührt.

Das war nur der erste Absatz, aber der Rest ist eigentlich egal ist, weil ich nach dem ersten Absatz direkt von der Lehrerin angeschrien wurde, "was mir einfiele" usw... Dann wurde ich zum Direktor geschickt und in der Pause kam dann noch mein Vater, die Mitschülerin und die Lehrerin mit ins Gespräch und als ich mich verteidigen wollte, wurden mir nur Vorwürfe gemacht (ich habe mich sogar im Gespräch bei der Mitschülerin entschuldigt!!) und schließlich wurde mir gesagt, dass ich "ab jetzt frei habe"... (also von der Schule geschmissen werde)

Darf man wirklich einfach so willkürlich Leute von der Schule schmeißen? Und zählt das überhaupt als "sexuelle Belästigung? Kann ich das rechtlich anfechten?

Schule, Mädchen, Gericht, Sexuelle Belästigung, Suspendierung

Soll die linksextreme Straftäterin Maja zurück nach Deutschland geholt werden?

Im Juli wurde die mutmaßlich linksextreme, non-binäre Person Maja von deutschen Behörden nach Ungarn ausgeliefert. Deren Anwälte und das Bundesverfassungsgericht wurden überrumpelt. Nun sprach Maja mit dem MDR erstmals über diese Nacht.

Bild: Demonstration für Maja in Leipzig.

JVA Dresden in den frühen Morgenstunden des 28. Juni: Die Tür zu Majas Zelle wird aufgeschlossen. Grelles Licht weckt die Person. Beamte des LKA Sachsen holen sie aus dem Raum. Erst vor wenigen Stunden hat das Kammergericht Berlin entschieden, dass Maja ausgeliefert werden darf.

Maja werden gewalttätige Überfälle auf Rechtsextremisten vorgeworfen, die sie im Rahmen des "Tags der Ehre" im Februar 2023 in Budapest begangen haben soll. Die ungarische Justiz hat dafür ihre Auslieferung beantragt. Das monatelange juristische Tauziehen zwischen den deutschen Behörden und Majas Anwälten kulminiert in diesen Stunden.

In Dresden sei Maja jedoch in den Morgenstunden von acht schwerbewaffneten Beamten in einem Polizeiwagen zum Flughafen gebracht worden, wo ein Helikopter bereitgestanden habe. Begleitet worden sei der Wagen von einer Eskorte von "mindestens zehn" Mannschaftswagen der Polizei. Straßen auf dem Weg seien abgesperrt gewesen. In den Hubschrauber hätten sie Beamte des LKA begleitet.

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Mit der Überstellung an die österreichischen Behörden seien die Sicherungsmaßnahmen noch einmal verschärft worden: "Da habe ich die kalte Brutalität der Polizei kennengelernt. Ich wurde behandelt wie ein verschnürtes Paket. […] Das war wirklich ein Horrortrip", erzählt Maja. Der Person seien Hand- und Fußfesseln und eine Haube, wie man sie aus dem Boxsport kennt, angelegt sowie ein Sack über den Kopf gezogen worden. In einer winzigen Zelle im Gefangenentransport sei Maja dann mehrere Stunden, ohne Pause und die Möglichkeit zu trinken, an die ungarische Grenze gebracht und an die dortigen Beamten übergeben worden.

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Majas Anwälte legten während des laufenden Vorgangs noch Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gegen die Überlieferung ein. Das BVerfG untersagte dann auch im Eilverfahren um 10:50 Uhr die Überstellung nach Ungarn: "Die Übergabe des Antragstellers an die ungarischen Behörden wird bis zur Entscheidung über die noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Wochen, einstweilen untersagt." Das war aber knapp eine Stunde, nachdem die Auslieferung nach Ungarn bereits abgeschlossen war.

Seitdem ist Maja in einem Budapester Gefängnis inhaftiert. Zu den juristischen Vorwürfen selbst will Maja nichts sagen, hofft aber nach wie vor auf ein rechtsstaatliches Verfahren in Deutschland.

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Maja wartet derzeit darauf, dass Bewegung in das Verfahren gegen Maja kommt. Bislang ist die Untersuchungshaft bis Oktober festgesetzt. Die Person wünsche sich, dass sich die Haftbedingungen nach den Europäischen Gefängnisregeln richten und die Haft bis zum Verfahren entweder zurück nach Deutschland oder in den Hausarrest gelegt wird, so Maja. Besonders aber, dass die Isolationshaft endlich aufhört.

Quelle und kompletter Artikel: https://www.tagesschau.de/investigativ/mdr/linksextreme-maja-auslieferung-ungarn-100.html

Meine Fragen an Euch:

  • Ist es ein Skandal, dass die Behörden die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nicht abgewartet haben?
  • Soll Maja in eine deutsche JVA zurückverlegt werden, oder in Ungarn inhaftiert bleiben?
  • Habt Ihr Verständnis für die Taten, die ihr vorgeworfen werden?
  • Welche Strafe wäre Eurer Meinung nach angemessen?
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Maja soll in Ungarn inhaftiert bleiben. 69%
Maja soll nach Deutschland zurückverlegt werden. 31%
Hausarrest in Ungarn. 0%
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