Unterhalt Gericht?
Hallo ich hab mal eine Frage für eine Freundin unter den getrennt lebenden Eltern, die sich damit auskennen:
Komme aus Österreich vorab.
Sie ist mit ihrem Ex seit Anfang des Jahres (Februar) getrennt und der Unterhalt läuft über das Jugendamt. Da er nicht zahlen wollte, wird das jetzt alles übers Gericht geregelt und da bekommt sie dann wahrscheinlich einen Unterhaltsvorschuss und er muss die Schulden dann beim Gericht abbezahlen und hat jetzt noch bis Mitte Dezember Zeit das Geld zu überweisen.
Jetzt zu ihrer Frage:
Momentan scheinen die beiden sich wieder gut zu verstehen und sie meint es könnte sein das sie es nochmal probieren mit einer Beziehung allerdings läuft ja schon alles übers Gericht und der Bescheid ist auch rechtskräftig und jetzt weiß sie nicht was sie machen soll, weil kann man da so einfach beim Gericht/Jugendamt anrufen und sagen: ja danke hat sich erledigt der Bescheid ist hinfällig weil ich wieder mit ihm zusammen bin. Da wird sich ja das Gericht/Jugendamt auch verarscht vorkommen, wenn sie vorher sie Hilfe in Anspruch nimmt und dann doch nicht mehr braucht. Geht das so einfach oder bekommt sie dann da auch eine Strafe?
Hoffe auf ein paar Erfahrungen oder ähnliches🙏🏻
1 Antwort
Ist der Unterhalt für sie oder für ein Kind?
Wenn Sie den Unterhalt gerichtlich eingefordert hat, muss sie ja einen Anwalt haben. Dem kann sie das ganze schildern und der wird ein entsprechendes Schreiben ans Gericht aufsetzen. Das offizielle Verfahren wird dann in der Regel eingestellt.
Dennoch bleibt er (falls es um ein Kind geht) unterhaltspflichtig. Es sei denn beide führen wieder eine Wohn- und/oder Wirtschaftsgemeinschaft.
Den Unterhaltsvorschuss muss er auch zurückzahlen.
Ja, beide sollten gemeinsam zum Jugendamt um die Sache klarzustellen.
Wird es da deiner Meinung zu Probleme kommen?
Ich denke nicht. Je nachdem, was vorher vorgefallen ist, werden die Eltern noch einige Zeit vom Jugendamt begleitet, damit das Kindeswohl sichergestellt ist.
Okay ich danke dir für deine Hilfe :)
Das Jugendamt hat das beim Gericht angefordert..müsste sie es dann dem Jugendamt sagen?
Sie haben eine gemeinsame Tochter, der Unterhalt wäre für das Kind.
Sie würde wieder zu ihm ziehen und wären dementsprechend in einer gemeinsamen Wohngemeinschaft