Unterhalt Gericht?

1 Antwort

Ist der Unterhalt für sie oder für ein Kind?

Wenn Sie den Unterhalt gerichtlich eingefordert hat, muss sie ja einen Anwalt haben. Dem kann sie das ganze schildern und der wird ein entsprechendes Schreiben ans Gericht aufsetzen. Das offizielle Verfahren wird dann in der Regel eingestellt.

Dennoch bleibt er (falls es um ein Kind geht) unterhaltspflichtig. Es sei denn beide führen wieder eine Wohn- und/oder Wirtschaftsgemeinschaft.

Den Unterhaltsvorschuss muss er auch zurückzahlen.


LittleIndigo30 
Beitragsersteller
 02.12.2024, 17:30

Das Jugendamt hat das beim Gericht angefordert..müsste sie es dann dem Jugendamt sagen?

Sie haben eine gemeinsame Tochter, der Unterhalt wäre für das Kind.

Sie würde wieder zu ihm ziehen und wären dementsprechend in einer gemeinsamen Wohngemeinschaft

Insomnia12345  02.12.2024, 18:05
@LittleIndigo30

Ich denke nicht. Je nachdem, was vorher vorgefallen ist, werden die Eltern noch einige Zeit vom Jugendamt begleitet, damit das Kindeswohl sichergestellt ist.