Jugendamt verlangt für Unterhaltsvorschuss Steuerklassenwechsel?
Hallo,
ich bin leider etwas unsicher in Sachen Behörden und habe hier dieses Forum gefunden.
Evtl wisst ihr je Bescheid, ob da Jugendamt dieses so fordern kann.
Also ich bin noch verheiratet und hab mich seit gut 2 Monaten getrennt. Mein Noch-Ehemann wohnt auch schon woanders und hat sich dort auch angemeldet. Ich habe 2 Kinder aus 1.Ehe und bekomme leider keinen Unterhalt.
Nun habe ich deshalb beim Jugendamt mit vielen Nachweisen und Belegen Unterhaltsvorschuss beantragt.
Ich habe z.b. folgende Nachweise dort eingereicht:
- Anwaltliches Schreiben über die Trennung (E-Mail Verkehr über dieses Thema)
- Anmeldung meines Noch-Ehemannes an seinem neuen Wohnort
- Bestätigung des Finanzamts über Erklärung zum dauernden Getrenntlebens und dem Beleg der Beantragung zur Änderung der Steuerklasse zum 01.01.2020
- usw usw.
Nun schreibt das Jugendamt:
"Bitte übersenden Sie folgende Unterlagen:
- Nachweis der Steuerklassenänderung 2020 vom Finanzamt - der Nachweis der Beantragung ist nicht ausreichend"
Bekommt man den Nachweis schon vorab einer Änderung? Oder was kann das Jugendamt hier benötigen?
Ich wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir dazu einen Tipp geben könntet.
4 Antworten
Einen Nachweis über den Steuerklassenwechsel (Ausdruck der elektronischen Abzugsmerkmale) bekommst du nur vom Finanzamt zugeschickt, wenn du dies auch mit beantragt hast. Wenn nicht, solltest du in den nächsten Tagen beim Finanzamt persönlich vorbeigehen und diesen dir holen.
Ich habe dieses Jahr Ende März allerdings rückwirkend eine Steuerklassenänderung beantragt (online Formular aufgedruckt und zum Finanzamt geschickt) und bekam 4 Tage später bereits eine Bestätigung, dass meine Steuerklasse geändert wurde wie folgt .....ab 1.1.2019 Steuerklasse 2
Du solltest beim Antrag ab 2020 ebenso eine Meldung bekommen, dass die Änderung vorgemerkt ist ab 1.1.2020. Wenn nicht, frag beim Finanzamt mal nach.
Und dem Jugendamt teilst du mit, dass du die Bescheinigung vorlegst, sobald du sie hast. Bekommst ja rückwirkend Geld.
Du kannst doch morgen zum Finanzamt gehen und den Steuerklassenwechsel beantragen.
Dann hast du morgen auch den Nachweis.
Oben war aufgelistet dass die Beantragung des Wechsels dem JA mitgesendet wurde.
Antrag gestellt , dann wirst du benachrichtigt; du kannst aber beim FA mal nachfragen, was du tun kannst, damit es schnellstmöglich erledigt wird.
Die Änderung kann immer erst zum 01. eines neuen Jahres umgesetzt werden.
Kannst Du evtl. bei Jugendamt und FA anrufen und die direkt fragen?
Aber steht dort auch, dass die Steuerklasse ab 2010 eine Änderung erfährt? Also sozusagen ein Hinweis auf einen kommenden Wechsel?
Denn ansonsten wird das Jugendamt genauso fragen. wo denn der Wechsel dokumentiert ist.