Sanktion von ALG2?

5 Antworten

Eine dauerhafte Sanktion in Höhe des Kindergeldes kann es eigentlich gar nicht geben.

Ich vermute, daß man Dir ein fiktives Kindergeld dauerhaft anrechnet, was derzeit noch nicht "fließt".

Geht es um Kindergeld für Dich als Kind oder hast Du ein Kind und dementsprechenden Anspruch?

das ich die Sanktion rückgängig machen kann bzw.beenden kann.

Die Beantragung von Kindergeld sollte auch in Viruszeiten jederzeit möglich sein, nur dauert die Antragsbearbeitung vielleicht etwas länger.

Die kannste eine Rechtsberatung vor Ort aufzuschen, z.B. eine Arbeitsloseninitiative oder eine Sozialberatung.

Etwaigenfalls auch einen Anwalt:

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Du hast keine dauerhafte Sanktion bekommen, sondern das Jobcenter rechnet dir fiktives Einkommen ( Kindergeld ) an, weil du es nach sicher auch schriftlicher Aufforderung nachweislich immer noch nicht geltend gemacht hast.

Das Jugendamt hat mit dem Kindergeld auch nichts zu tun, dafür ist im Regelfall die Familienkasse der Agentur für Arbeit zuständig und der Antrag auf Kindergeld muss von einem Elternteil gestellt werden, es sei denn du würdest Vollwaise sein.

Du müsstest also einen Elternteil nachweislich zur Beantragung des Kindergeldes auffordern, erst wenn das passiert ist und bewilligt wurde, könntest du bei der Familienkasse einen Abzweigungsantrag stellen, diesen findest du auch im Internet zum ausdrucken.

Dann würdest du das Kindergeld nach einer Prüfung dann auf dein eigenes Konto bekommen, wenn du von deinen Eltern nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommen würdest.

Aber wenn du kein anderes Einkommen hast und das Kindergeld fiktiv als Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet wird, dann müsste das Jobcenter dieses auch als sogenanntes sonstiges Einkommen ansehen und min.die Versicherungspauschale von 30 € berücksichtigen.

Es dürften dann also nicht die derzeit min.vollen 204 €, sondern nur 174 € vom Kindergeld mindernd auf deinen Bedarf angerechnet werden, es müssten also nach Abzug der max.174 € von deinen 432 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt noch 258 € Zahlbetrag für den Lebensunterhalt bleiben, sind zwar auch nur 8 €, aber mehr als 250 €.

Und wenn das ganze dann durch ist, dann würdest du auch nicht mehr vom Jobcenter bekommen, weil du ja dann das Kindergeld tatsächlich und nicht nur fiktiv bekommst.

xojustinxo 
Fragesteller
 02.07.2020, 12:34

Naja das problem wären dann die eltern.Es gibt keinen kontakt zwischen uns.Wir hassen uns.Und sie werrden niemals was für mich tun.Also das kann ich vergessen

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isomatte  03.07.2020, 14:32
@xojustinxo

Das spielt doch keine Rolle, du wirst doch sicher zumindest den Wohnort und die Anschrift der Eltern wissen und dann forderst du sie schriftlich dazu auf Kindergeld für dich zu beantragen, am besten so, dass sie bei Erhalt vom Postboten unterschreiben müssen und du diesen Nachweis dann in deinen Briefkasten bekommst.

Damit kannst du dann dem Jobcenter belegen das deine Eltern ein Schreiben von dir erhalten haben, am besten bei der Post als Verwendung ,, Aufforderung Beantragung Kindergeld ", angeben und vom Schreiben noch eine Kopie machen, die du dann mit einer Kopie dieses Verwendungszwecks dem Jobcenter vorlegen kannst.

Entweder kümmert sich dann das Jobcenter selber darum, also fordert die Eltern dann selber schriftlich dazu auf oder sie wenden sich dann an die Familienkasse und regeln das dann mit ihnen, könntest auch versuchen den Antrag auf Kindergeld selber zu stellen und die Situation in einer kurzen Erklärung zu schildern, dass deine Eltern das Kindergeld nicht beantragen wollen und das Jobcenter dir dieses aber als fiktives Einkommen von deinem Grundbedarf abzieht.

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Der Abzug wird solange bleiben wie das JC annimmt das dir Kindergeld zusteht und wird erst enden wenn du beweist das dir kein Kindergeld genehmigt wird.

xojustinxo 
Fragesteller
 02.07.2020, 02:28

Danke.also wenn ich nachweisen kann das nix zusteht läuft es wieder normal weiter ja?

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MAB82  02.07.2020, 06:32
@xojustinxo

Denk ich so, wenn die Sanktion nicht noch anders begründet ist.

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Hartz 4 ist immer nachrangig heißt wenn einen andere leistungen wie Kindergeld zustehen muss man es beantragen sonst wird das Geld auch ohne die leistungen gekürzt heißt du solltest es beantragen und es dem Jobcenter nachweisen. Das selbe gilt falls der Antrag abgelehnt wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Viel damit beschäftigt und bin selber Arbeitslos.
keine Kindergeld beantragung möglich ist 

weshalb sollte dies so sein ?

xojustinxo 
Fragesteller
 02.07.2020, 02:29

weiß ich nicht.FALLS es so sein sollte.Kenne mich persönlich da ja nicht so aus deswegen.Aber ich schaue mal was mir das JA sagen wird

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