Jobcenter zwingt mich, als Pfleger zu arbeiten, sonst droht Sanktion. Was tun?


28.01.2021, 08:40

Es handelt sich in meinem Fall um eine Ausbildung zum Pfleger. Habe ich leider vergessen, zu erwähnen. Sorry.

12 Antworten

Das Recht hat das Jobcenter nicht dich zu zwingen als Pfleger zum Arbeiten zu Zwingen und besonders nicht wen du dazu eine Ausbildung machen musst!

Die Berufswahl ist deine Sache und nicht die des Jobcenters ! Das stehst auch im Grundgesetz das die Berufswahl deine freie Entscheidung ist!

Das Jobcenter kann dich auch nicht einfach zwingen in einer Metzgerei zu Arbeiten!

Wen es um die Ausbildung in dem beruf geht hat das Amt nichts zu sagen und kann dich deswegen auch nicht sanktionieren!

In so einem Fall beschwer dich bei der geschäftsleitung und wen die nichts tut dan gehe über Das Bürgeramt und auch über die zuständiege Vorgesetze stelle!

In dem Fall hat das amt kein recht dir Geld zu kürzten!

Da dein Fallmanager sich über geltende Gesetze hinweg gesetzt hat!

Dein Fallmanger hat keine Ahnung von geszestzen und auch nicht was man für metal berufe alles können muss!

Das Was er tut ist eine Nötigung! Das kannst du auch Anzeigen!

Nimm Dir einen Anwalt für Sozialrecht. Der Vermittler darf Dich nicht zwingen, das wissen die auch. Wenn der RA dagegen einschreitet, wird das Verhältnis besser, war bei mir auch so.


LouPing  28.01.2021, 18:49

Kommt dir nicht in den Sinn das der FS mal wieder nur provozieren will?

Beim letzten Gespräch wurde mir gesagt dass ich mich als Pfleger bewerben muss da dort händeringend nach Leuten gesucht wird und das Jobcenter keine Lust mehr auf mich hat.

Hat man das so Wortwörtlich gesagt?
MÜSSEN tut man sich hier auf nichts Bewerben, auch wenn Pfleger dringend gesucht werden.

kein Blut sehen kann und viel zu viel Angst habe, dass ich einen Patienten versehentlich töte, weil ich ihm falsche Medikamente gegeben oder bei einer Spritze zu viel gespritzt habe.

Wie Agamemnon schon sagte, hat deine AV überhaupt keine berufliche Qualifikation so etwas zu bestimmen bzw. im eigenen Ermessen dir eine Arbeit aufzuzwingen, zu der Psychisch schon mal nicht in der Lage bist. Hier wäre auch erstmal Artikel 1. des deutschen Grundgesetztes zu nennen.

Mein Vermittler hat gesagt, dass der Beruf mir körperlich und psychisch zumutbar ist, dass ich mich Zitat "nicht so anstellen soll" und ich sonst eine Sanktion meines ALG2 erhalten würde wenn ich das Angebot nicht annehme.
  1. Wie gesagt, kann & hat deine AV das nicht zu beurteilen
  2. Du könntest eine Strafanzeige stellen wegen Nötigung. Der Tatbestand wäre hier erfüllt.
Weiß jemand, ob das Jobcenter einem das ALG2 einfach kürzen darf, wenn man Jobangebote nur von einer bestimmten Branche, in meinem Fall Medizin und Pflege, ablehnt?

Jaein.
Grundsätzlich musst oder sollst eher gesagt dafür sorgen, dass du vom JC wegkommst. Allerdings bist du nicht verpflichtet Arbeit anzunehmen, zu der du aufgrund von gesundheitlichen Problemen nicht in der Lage bist.

Das hat dann nicht deine AV zu bestimmen, sondern zum einen der Berufspsychologische, sowie der Medizinische Dienst der Arbeitsagentur.

Du hast auch ein Recht darauf dich ggf. überprüfen zu lassen. BESTEHE (!!!!) auf eine persönliche Begutachtung. Den sonst wird nur nach Aktenlage deiner Ärzte entschieden.

Aber du musst auch Eigenbemühungen erbringen.

Es handelt sich in meinem Fall um eine Ausbildung zum Pfleger. 

Wäre im Normalfall eine 3 Jährige Ausbildung.

Lese dich bitte auch mal hier durch: https://www.hartziv.org/eingliederungsvereinbarung-hartz-iv-ev-nach-15-sgb-ii.html


TeamStoffcouch  28.01.2021, 21:06
Du könntest eine Strafanzeige stellen wegen Nötigung. Der Tatbestand wäre hier erfüllt.

Damit wäre ich sehr vorsichtig... § 240 StGB sagt:

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

Weder eine Sanktion noch das Anbieten einer Arbeit ist verwerflich. Sanktionen sind gesetzlich festgeschrieben und sind erlaubt das wurde höchst richterlich entschieden und das vermitteln von Arbeit ist auch nicht verboten (im gegenteil ...).

Das System erlaubt sowas nicht die stecken doch alle zusammen. Im gegenteil wenns ganz blöd läuft gibts eine Gegenanzeige und alles fällt auf einen zurück.

Comp4ny  28.01.2021, 21:41
@TeamStoffcouch

Ja vom Prinzip her hast du Recht, dass man vorsichtig sein soll. Aber § 240 Abs. 1 StGB hat hier 2 Abschnitte die du auch zitierst. Und zwar genau 3 Wörter weiter nach "rechtswidrig". Diese Diskussion hatte ich tatsächlich schon häufiger, auch mit Rechtsvertretern ABER auch mit einer Freundin von mir die langjährig beim JC arbeitet und dem zustimmt.

Ich widerspreche absolut nicht dass man sich um Arbeit bemühen muss und auch das Sanktionen nach dem Bundesverfassungsgericht zwar rechtswidrig, aber zulässig sind, in einem gewissen Maße.

 oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung

ist hier nämlich der Knaxus. Vergleichbar mit Hausbesuchen vom JC, wo gerne mal gesagt wird „entweder Sie lassen uns rein, ODER Sie erhalten eine Sanktion”.

Wäre hier rechtswidrig. Auch schon Nötigung wenn man mit empfindlichen Übel droht. Ist halt... schwierig wo man noch sagen kann "ist noch im Rahmen", zumal man das Hausrecht hat usw.

Inkassounternehmen das nächste Beispiel. Streng genommen fast immer Anzeige möglich. Aber abschließend klar, man muss halt immer Abwegen und genau auf den Knaxus achten. Der Grad ist sehr schmal zwischen "noch okay" oder "rechtswidrig".

TeamStoffcouch  28.01.2021, 22:33
@Comp4ny

Tja leider sind Theorie und Praxis 2 unterschiedliche paar Schuhe.

Das System ist nunmal so aufgebaut das man damit nie durchkommen wird weil dieses "empfindliche Übel" rechtlich leider legitimiert wurde sprich Sanktionen sind gesetzlich festgeschrieben. Aus genau dem selben Grund ist z.b. das einsperren ins Gefängnis keine Freiheitsberaubung und beschlagnahmungen kein Diebstahl. Sie hauen nicht umsonst überall dieses Wörtchen "rechtswidrig" rein weil Dinge die im Gesetz stehen sind nunmal nicht rechtswidrig.

Der erste Schritt wäre also erstmal die Sanktion anzufechten und deren rechtswidrigkeit feststellen zu lassen damit man überhaupt eine minimale Grundlage für die Anzeige hat. Eine Androhung reicht nicht weil der Sachbearbeiter kann ja sagen das er davon ausgeht das es alles nach rechten Dingen läuft => kein Vorsatz. Die sind ja nicht blöd sie schaffen sich immer eine Grundlage um ihr Verhalten zu rechtfertigen.

Weißte ich habe schon öfters was zum Thema Sachbearbeiter anzeigen gelesen aber nie habe ich gelesen das es je mal was geworden ist.

Da hast Du aber einiges falsch verstanden.

Du kannst auf die üppige Leistung verzichten und gut ist.

Kein JobCenter zwingt Dich, die Leistungen anzunehmen.

Zudem gibt es tausende freie Stellen, bundesweit, die nichts mit der Pflege zu tun haben.

Unser örtliches Krankenhaus bietet 1.300 EUR Azubi-Geld für eine Ausbildung zum Helfer.

Also füttern, waschen, Geschirr wegräumen.

Nichts mit Blut und Spritzen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sie dürfen dich zu einer solchen Ausbildung nicht zwingen. Für eine Ausbildung zum Gesundheits-und Krankenpfleger muss man unabdingbar psychisch und körperlich stabil sein und Interesse an dem Gebiet haben. Das hast du keineswegs. Die SB vom JC sollen den Beruf doch selber mal machen, dann lernen sie vielleicht wie man mit Menschen umzugehen hat. Jedenfalls hat dein SB keine Qualifikation um zu beurteilen ob du für den Pflegebeuf körperlich und psychisch stabil bist.

Und ja in der Ausbildung muss man Blut sehen können. Denn du hilfst auch bei der Wundpflege. Hör nicht auf die und hör auch nicht hier auf die Hartz4 Hasser.