Ich wurde angezeigt, was jetzt?

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Ich würde abwarten, was die Anzeige betrifft und sehen, ob eine erfolgt. Da du von Rufmord sprichst, ist es zu erwägen, ob du eine Anzeige machst. Allerdings höre ich hier Rufmord, rassistische Äußerung, aber so, als ob es vielleicht keine Zeugen oder wenn nur aus der Familie des Ex gäbe. Du solltest da nicht mehr fragen, was sie erzählt haben und auch nicht ohne Zeugen irgendwo sein, wo sie dir begegnen könnten. Belästigung, weil du Nachfragen gestellt hast? Das wird allein nicht für irgendeine Anzeige reichen, es sei denn, es würde noch mehr vorgeworfen.


Poggers711237 
Beitragsersteller
 12.01.2025, 21:29

Belästigung, weil ich den Kontakt gesucht habe, um das zu klären. Danke!

Abwarten bis du Post von der Polizei bekommst und klar ist um was es geht.

Wenn die Tatvorwürfe falsch sind, würde ich eine Gegenanzeige wegen Verleumdung bzw falscher Verdächtigung erstatten.

Wenn du nichts strafbares gemacht hast, kann man dir auch nichts nachweisen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter

Belästigung ist kein Straftatbestand und Rufmord gibt es auch nichtl
Also abwarten was Dir konkret vorgeworfen werden wird. Dann kannst Du ggf. immer noch anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Könnte nur passieren, dass Du die selber bezahlen musst.