Mündigung kaum Geld nehr?

2 Antworten

Das hängt von der Auslastung des Gerichtes ab. Kann schon etwas dauern. Nach Kündigung steht zunächst Arbeitslosengeld 1 zur Verfügung. Das muss sofort beantragt werden. Es ist eine Versicherungsleistung. Dafür muss der Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung ausstellen. Diese wird an die Bundesagentur für Arbeit geschickt. Danach werden 60% des ursprünglichen Gehaltes ausbezahlt für maximal 1 Jahr.

Ein Ausgleich wird am gleichen tag gemacht War bei mir in Wuppertal so