Außergerichtlicher Vergleich bindend?
Wenn sich Arbeitgeber und Angestellter einigen aussergerichtlich ist das bindend wenn es nicht dem Gericht schriftlich vorliegt? Es wurde nur von der Gegenseite per Mail geschrieben daß sie mit dem Vergleich einverstanden sind. Wer kennt sich aus ? Danke
2 Antworten
Liegt der Fall denn schon vor Gericht? = Dann sollte das dem Gericht natürlich vorgelegt werden und die Klageseite logischerweise die Klage zurückziehen.
Wenn noch keiner geklagt hat, gibt es ja auch keine Zuständigkeit des Gerichts, man sollte sich ggf. aber anwaltlich oder gewerkschaftlich beraten lassen, wie ein Vergleich (schriftlich) formuliert wird, dass - wenn die andere Seite dann doch noch klagt - die Inhalte nicht als Schuldanerkenntnis oder sonstwas verwenden werden kann...
...diese Gefahr ist bei mündlichem Vergleich nicht ganz so groß, allerdings kann man dann auch das Gegenteil kaum beweisen, selbst bei Zeugen, insbesondere bei längerem Zeitablauf...
Wenn beide Seiten Zustimmen ist es ein Rechtlich bindender Vertrag.
Mündlich mit Zeugen ist es auch so. Ohne Zeugen kommt jeder in Beweisnot. In Deinem Fall wurde es durch eine e-mail, also schriftlich, bestätigt. Jetzt wäre der Inhalt der Mail Entscheident, was erwähnt und bestätigt wurde. Gültig ist der Vertrag allemal.
Auch wenn es mündlich geschlossen wurde