Gerichtabeschluss? Arbeit?

4 Antworten

Wieso muss man bei außergerichtlichem Beschluss dem Gericht zustimmen?

Aber ich nehme mal an es ist dem Vergleich zugestimmt und dem Gericht mitgeteilt gemeint...

Was ihr habt ist ein Vergleich (außergerichtlich) und kein Beschluss (vom Gericht) - soweit zu den Begriffen.

Ob das jemals widerrufen können wird, da will ich mich nicht festlegen - aber es wird schwierig werden, den Fall wieder ans Gericht zu bringen, wenn man dem Vergleich bereits zugestimmt hat, es sei denn das dort vereinbarte (hoffentlich schriftlich fixierte und damit nachweisbare) wird von der anderen Seite nicht eingehalten, oder es wurde was wichtiges falsch angegeben oder es wird von amtswegen ein Verfahren eröffnet...


Offenbar wurde außergerichtlich ein Vergleich geschlossen, der dann dem Gericht mitgeteilt wurde. Wahrscheinlich wurde der Vergleich vor Gericht wiederholt und das Verfahren vom Gericht für erledigt erklärt.

Ein Vergleich ist ein Vertrag. Der kann nur widerrufen werden, wenn es rechtliche Gründe gibt, wie z.B. Wegfall der Geschäftsgrundlage, was hier nicht denkbar ist. Ansonsten kann er nur widerrufen werden, wenn der Vergleich dies ausdrücklich vorsieht.

Nein. Durch die Einigung ist das Rechtsschutzbedürfnis für die Klage weggefallen. Vor Gericht werden gelegentlich widerrufliche Vergleiche geschlossen, aber das ist hier ja nicht der Fall.

Man kann u.U. neu verhandeln.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..