Hoher Schadenersatz oder nur eine Drohung?
Hallo ihr Lieben,
ich hoffe auf ehrliche Antwort und vielleicht sogar Nachrichten die mich ein wenig beruhigen.
Kurz zur Erklärung:
Ich habe bis Dato in einem Hotel gearbeitet. Ich bin super mit Kollegen klar gekommen und meine Arbeit war immer sehr gut - bestätigt auch durch Bewertungen von Gästen. Der Manager des Hotels, sowie der Chef sind zwei sehr schwierige Persönlichkeiten. Man wird angeschrien, ganzgleich, ob Gäste dabei sind oder nicht. Dies konnte man auch öfter in den Bewertungen erlesen.
Nun war es mir aber an einem Arbeitstag einfach zu viel. Es war sehr stressig und der Hotelmanager mal wieder sehr schlecht drauf. Wir hatten zu dem Zeitpunkt einige Gäste, die sich eine Lebensmittelvergiftung zugezogen haben. Mehr als die Hälfte der Gäste lagen um. Sogar der Notarzt musste kommen. Am besagten Tag schrie mich der Hotelmanager vor dem Personal und Gästen an. Ich bat darum, dass wenn er ein Problem habe, mit mir ins Büro zu gehen. Somit widersprach ich Ihm - so seine Aussage. Er war so sauer, dass er mich nach Hause schickte - also ging ich. Ich ließ mir wirklich viel gefallen, aber es war zu viel. Am nächsten Tag hatte ich die Kündigung im Briefkasten. Ich wusste, dass die Kündigung nur war, weil ich ihm widersprochen habe und mich nicht unterbuttern ließ. Meine Arbeit war nicht zu bemängeln, so mal er Tage vorher mich sehr lobte und mir eine Gehaltserhöhung angeboten hat. Ich war ziemlich enttäuscht und wütend, so dass ich eine Google Bewertung schrieb (siehe Foto). Sie ist zwar sehr hart geschrieben, aber nicht gelogen. Ich sehe es als „hart geäußerte Meinung“. Ich habe sie als ‚Unbekannt‘ veröffentlicht.
Wie es nun gekommen ist, mein Chef schrieb mir und drohte mit einem hohen Schadensbetrag (siehe Foto). Ich hatte natürlich sofort Angst und die Bewertung gleich danach gelöscht. Außerdem habe ich abgestritten, dass ich es war. Der Mann hat ziemlich viel Geld und somit bestimmt einen sehr guten Anwalt. Ich kann nur hoffen, dass er keine Klage einreicht, da die Bewertung gelöscht ist, allerdings kenne ich ihn mittlerweile sehr gut. Ich denke, da wird etwas kommen. Das sie trotz der gelöschten Bewertung meine IP Adresse herausfinden und somit bald wissen, dass ich diese Bewertung doch geschrieben habe, dass ist klar. So mal ich sie nach seiner Nachricht direkt gelöscht habe.
Nun meine Frage : was ist das schlimmste, womit ich rechnen kann ? Wird das tatsächlich eine hohe Geldstrafe - oder schlimmer - oder wird dies sogar fallen gelassen, weil die Bewertung nach nicht mal 24h wieder gelöscht wurde. Sollte ich mir einen Anwalt nehmen ? Ich bin 22, könnte es sein, dass sowas unter „Jugendlichen“ Leichtsinn eingestuft und es einfach nur ein böses Dudu vom Richter geben wird oder ist das hier schon eine Nummer ?
Ich bin mir bewusst, dass das nicht gut war - also eine Belehrung darum, wie dumm die Bewertung war, brauche ich nicht. Es war aus Trotz.
Was denkt ihr ?
danke im voraus !
7 Antworten
Ließ dir zunächst das einmal durch: Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers | Personal | Haufe
Ich denke, das trifft auf dich zu.
Was auch passend sein könnte: Thüsing/Frik/Heise/u.a., BGB § 138 Sittenwidrige Kündigung / 4 Grundsätze | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe
Sittenwidrigkeit bei Kündigung, auch, wenn zum Bsp das Kündigungsschutzgesetz nicht greift. Wenn die Kündigung nicht am Verhalten etc. liegt, sondern z. B. die Gesamtumstände auf Rache etc. hinweisen und ein Fehlverhalten des Arbeitgebers in Betracht kommt... strafbares oder ordnungswidriges Verhalten, welches "vertuscht" wird oder wozu man angehalten wird durch den AG und die folgende Kündigung bei Nichtbefolgen der "Anweisung dazu" zum Beispiel.
Oder Mobbing durch Chef und Kollegen und anschließende Kündigung. Wenn du das nachweisen kannst... anhand von Nachrichten etc., dann könnte das was werden.
In deinem Fall gab es noch eine Lebensmittelvergiftung im Hotel... das müsste auch berücksichtigt werden, da das ja auch eine Körperverletzung darstellt. Kam hoffentlich nur ein Mal vor? An sich sollten Hygienemaßnahmen ja so gestaltet sein, dass es eben nicht passiert. Auch hier könnte man schauen, ob der Arbeitgeber seinen Pflichten nachgekommen ist. Wobei das jetzt sicherlich nicht so krasse Sachverhalte sind, wo eine Verdunkelungsgefahr besteht oder so...
Du bist grundlos gekündigt worden. Nimm dir einen Anwalt und gehe gegen die Kündigung vor. Alles weitere mit dem Anwalt besprechen.
Viel Erfolg!
Hallo Emilinchen0109,
eine Kündigung hat auch bei einer Probezeit ordentlich zu erfolgen - also mit Kündigungsfrist. Es steht dem Arbeitgeber frei, jemanden dann vom ersten Tag an freizustellen, aber er schuldet dann Gehälter.
War die Kündigung außerordentlich, wäre zu prüfen, ob die Außerordentlichkeit gegeben ist. Damit darf dieses Thema noch zu einer oder einem Rechtsanwält*in gehen. Hast Du keine Rechtsschutzversicherung oder würde die nicht leisten, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenbeihilffe bei der Gemeinde oder Stadt zu beantragen.
Ebenso ist die Drohung Gegenstand für die oder den Rechtsanwält*in, die oder der dann widersprechen würde. Eine solche Forderung kann möglicherweise beliebig hoch ausgesprochen werden. Ob sich dann der Manager oder Eigentümer des Hotels daran bereichern kann, sei fraglich.
Würde Deine IP-Adresse preisgegeben, kann auch ein Verstoß gegen Datenschutzgesetze vorliegen. Dann könnte sich sogar ein Straftatbestand darstellen lassen. Das besprich auch mit der oder dem Rechtsanwält*in, wobei im Moment nur vermutet wird, wer die Bewertung - dann fälschlicherweise - geschrieben hatte.
Etwas anderes wäre es, wenn über Deinen Benutzernamen auf Deine Person geschlossen werden kann. Da sei vorsichtig vor möglichem Phishing. Welchen finanziellen Aufwand jemand aber treiben würde, um so weit zu recherchieren, mag unklar sein. Im Raum steht allerdings, dass Du dem Hotel schon hattest schaden wollen.
Grundsätzlich bei solchen Dingen - auch schon, wenn sie sich anbahnen: gleicht zur oder zum Rechtsanwält*in und diese*n das machen lassen.
Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen
https://www.rechtsanwalt-gastronomie.de/gastronomierecht/
12. Lebensmittelhygiene:
Bei der Lebensmittelhygiene sind verschiedene Vorschriften zu beachten.
Bei Herstellung, Behandlung und Verarbeitung, Transport, Lagerung und Verkauf von Lebensmitteln sind alle diejenigen Einflüsse auszuschalten, die Erkrankungen von Menschen nach Verzehr eines Lebensmittels erwarten lassen. Dazu sind zweckmäßige Eigenkontrollen im Unternehmen (Gaststätte) in allen Bereichen des Lebensmittelumgangs, vom Wareneingang bis zur Produktabgabe vorgeschrieben. Die- ses Kontrollsystem sollte auf die Verhältnisse im Betrieb zugeschnitten sein, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einbeziehen und festlegen, was, wann, wo, wie und durch wen zu kontrollieren, zu veranlassen und nachzuweisen ist. Es ist ein Mindestmaß an Sachkenntnis auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene (z.B. Kenntnisse über kritische Temperaturen, Standzeiten, mikrobiologische Zusammenhänge) erforderlich. Dar- über hinaus ist die Unterrichtung und Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgeschrieben, die mit Lebensmitteln umgehen.
mache dem Chef klar dass du alle Missstände dem zuständigen Amt z.B. Hotel-/Gaststättenaufsicht mitteilen wirst um so zu erreichen dass die Zustände beendet werden.
Es kann nicht sein dass Lebensmittelvergiftung einfach vertuscht wird denn das kann sich unter gegebenen Bedingungen jederzeit wiederholen.
Ebenso ist der Umgang mit Angestellten so nicht zu akzeptieren
Ich würde mal zu einem Anwalt gehen, solche Anschuldigungen seitens deines Arbeitgebers gehen gar nicht. Da würde ich auch gar nicht drauf reagieren auf sowas.
Der Anwalt wird deinem Arbeitgeber schon klar machen was geht und was nicht. Das könnte ziemlich teuer für deinen Arbeitgeber werden, also gehe bitte zu einem Anwalt und lass den Arbeitgeber damit nicht durchkommen.
Wenn du irgendwo arbeitest dann bist du normalerweise abgesichert das heißt Schadenersatz kann niemand von dir fordern wenn du nicht wirklich was ganz grob fahrlässig gemacht hast.
Auch da würde ich mich mal mit einem Anwalt unterhalten. Eventuell kannst du sogar Schadenersatz einklagen vielleicht?