Hoher Schadenersatz oder nur eine Drohung?

7 Antworten

Ließ dir zunächst das einmal durch: Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers | Personal | Haufe

Ich denke, das trifft auf dich zu.

Was auch passend sein könnte: Thüsing/Frik/Heise/u.a., BGB § 138 Sittenwidrige Kündigung / 4 Grundsätze | Haufe Personal Office Platin | Personal | Haufe

Sittenwidrigkeit bei Kündigung, auch, wenn zum Bsp das Kündigungsschutzgesetz nicht greift. Wenn die Kündigung nicht am Verhalten etc. liegt, sondern z. B. die Gesamtumstände auf Rache etc. hinweisen und ein Fehlverhalten des Arbeitgebers in Betracht kommt... strafbares oder ordnungswidriges Verhalten, welches "vertuscht" wird oder wozu man angehalten wird durch den AG und die folgende Kündigung bei Nichtbefolgen der "Anweisung dazu" zum Beispiel.

Oder Mobbing durch Chef und Kollegen und anschließende Kündigung. Wenn du das nachweisen kannst... anhand von Nachrichten etc., dann könnte das was werden.

In deinem Fall gab es noch eine Lebensmittelvergiftung im Hotel... das müsste auch berücksichtigt werden, da das ja auch eine Körperverletzung darstellt. Kam hoffentlich nur ein Mal vor? An sich sollten Hygienemaßnahmen ja so gestaltet sein, dass es eben nicht passiert. Auch hier könnte man schauen, ob der Arbeitgeber seinen Pflichten nachgekommen ist. Wobei das jetzt sicherlich nicht so krasse Sachverhalte sind, wo eine Verdunkelungsgefahr besteht oder so...

Du bist grundlos gekündigt worden. Nimm dir einen Anwalt und gehe gegen die Kündigung vor. Alles weitere mit dem Anwalt besprechen.

Viel Erfolg!

Hallo Emilinchen0109,

eine Kündigung hat auch bei einer Probezeit ordentlich zu erfolgen - also mit Kündigungsfrist. Es steht dem Arbeitgeber frei, jemanden dann vom ersten Tag an freizustellen, aber er schuldet dann Gehälter.

War die Kündigung außerordentlich, wäre zu prüfen, ob die Außerordentlichkeit gegeben ist. Damit darf dieses Thema noch zu einer oder einem Rechtsanwält*in gehen. Hast Du keine Rechtsschutzversicherung oder würde die nicht leisten, besteht die Möglichkeit, Prozesskostenbeihilffe bei der Gemeinde oder Stadt zu beantragen.

Ebenso ist die Drohung Gegenstand für die oder den Rechtsanwält*in, die oder der dann widersprechen würde. Eine solche Forderung kann möglicherweise beliebig hoch ausgesprochen werden. Ob sich dann der Manager oder Eigentümer des Hotels daran bereichern kann, sei fraglich.

Würde Deine IP-Adresse preisgegeben, kann auch ein Verstoß gegen Datenschutzgesetze vorliegen. Dann könnte sich sogar ein Straftatbestand darstellen lassen. Das besprich auch mit der oder dem Rechtsanwält*in, wobei im Moment nur vermutet wird, wer die Bewertung - dann fälschlicherweise - geschrieben hatte.

Etwas anderes wäre es, wenn über Deinen Benutzernamen auf Deine Person geschlossen werden kann. Da sei vorsichtig vor möglichem Phishing. Welchen finanziellen Aufwand jemand aber treiben würde, um so weit zu recherchieren, mag unklar sein. Im Raum steht allerdings, dass Du dem Hotel schon hattest schaden wollen.

Grundsätzlich bei solchen Dingen - auch schon, wenn sie sich anbahnen: gleicht zur oder zum Rechtsanwält*in und diese*n das machen lassen.

Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – langjährige Lebenserfahrung und persönliche Anschauung

https://www.rechtsanwalt-gastronomie.de/gastronomierecht/

12. Lebensmittelhygiene:

Bei der Lebensmittelhygiene sind verschiedene Vorschriften zu beachten.

Bei Herstellung, Behandlung und Verarbeitung, Transport, Lagerung und Verkauf von Lebensmitteln sind alle diejenigen Einflüsse auszuschalten, die Erkrankungen von Menschen nach Verzehr eines Lebensmittels erwarten lassen. Dazu sind zweckmäßige Eigenkontrollen im Unternehmen (Gaststätte) in allen Bereichen des Lebensmittelumgangs, vom Wareneingang bis zur Produktabgabe vorgeschrieben. Die- ses Kontrollsystem sollte auf die Verhältnisse im Betrieb zugeschnitten sein, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einbeziehen und festlegen, was, wann, wo, wie und durch wen zu kontrollieren, zu veranlassen und nachzuweisen ist. Es ist ein Mindestmaß an Sachkenntnis auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene (z.B. Kenntnisse über kritische Temperaturen, Standzeiten, mikrobiologische Zusammenhänge) erforderlich. Dar- über hinaus ist die Unterrichtung und Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorgeschrieben, die mit Lebensmitteln umgehen.

mache dem Chef klar dass du alle Missstände dem zuständigen Amt z.B. Hotel-/Gaststättenaufsicht mitteilen wirst um so zu erreichen dass die Zustände beendet werden.

Es kann nicht sein dass Lebensmittelvergiftung einfach vertuscht wird denn das kann sich unter gegebenen Bedingungen jederzeit wiederholen.

Ebenso ist der Umgang mit Angestellten so nicht zu akzeptieren

Ich würde mal zu einem Anwalt gehen, solche Anschuldigungen seitens deines Arbeitgebers gehen gar nicht. Da würde ich auch gar nicht drauf reagieren auf sowas.

Der Anwalt wird deinem Arbeitgeber schon klar machen was geht und was nicht. Das könnte ziemlich teuer für deinen Arbeitgeber werden, also gehe bitte zu einem Anwalt und lass den Arbeitgeber damit nicht durchkommen.

Wenn du irgendwo arbeitest dann bist du normalerweise abgesichert das heißt Schadenersatz kann niemand von dir fordern wenn du nicht wirklich was ganz grob fahrlässig gemacht hast.

Auch da würde ich mich mal mit einem Anwalt unterhalten. Eventuell kannst du sogar Schadenersatz einklagen vielleicht?


Emilinchen0109 
Beitragsersteller
 05.01.2025, 19:14

Vielen Dank für die Antwort !