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Hoher Schadenersatz oder nur eine Drohung?

Hallo ihr Lieben,

ich hoffe auf ehrliche Antwort und vielleicht sogar Nachrichten die mich ein wenig beruhigen.

Kurz zur Erklärung:

Ich habe bis Dato in einem Hotel gearbeitet. Ich bin super mit Kollegen klar gekommen und meine Arbeit war immer sehr gut - bestätigt auch durch Bewertungen von Gästen. Der Manager des Hotels, sowie der Chef sind zwei sehr schwierige Persönlichkeiten. Man wird angeschrien, ganzgleich, ob Gäste dabei sind oder nicht. Dies konnte man auch öfter in den Bewertungen erlesen.
Nun war es mir aber an einem Arbeitstag einfach zu viel. Es war sehr stressig und der Hotelmanager mal wieder sehr schlecht drauf. Wir hatten zu dem Zeitpunkt einige Gäste, die sich eine Lebensmittelvergiftung zugezogen haben. Mehr als die Hälfte der Gäste lagen um. Sogar der Notarzt musste kommen. Am besagten Tag schrie mich der Hotelmanager vor dem Personal und Gästen an. Ich bat darum, dass wenn er ein Problem habe, mit mir ins Büro zu gehen. Somit widersprach ich Ihm - so seine Aussage. Er war so sauer, dass er mich nach Hause schickte - also ging ich. Ich ließ mir wirklich viel gefallen, aber es war zu viel. Am nächsten Tag hatte ich die Kündigung im Briefkasten. Ich wusste, dass die Kündigung nur war, weil ich ihm widersprochen habe und mich nicht unterbuttern ließ. Meine Arbeit war nicht zu bemängeln, so mal er Tage vorher mich sehr lobte und mir eine Gehaltserhöhung angeboten hat. Ich war ziemlich enttäuscht und wütend, so dass ich eine Google Bewertung schrieb (siehe Foto). Sie ist zwar sehr hart geschrieben, aber nicht gelogen. Ich sehe es als „hart geäußerte Meinung“. Ich habe sie als ‚Unbekannt‘ veröffentlicht.
Wie es nun gekommen ist, mein Chef schrieb mir und drohte mit einem hohen Schadensbetrag (siehe Foto). Ich hatte natürlich sofort Angst und die Bewertung gleich danach gelöscht. Außerdem habe ich abgestritten, dass ich es war. Der Mann hat ziemlich viel Geld und somit bestimmt einen sehr guten Anwalt. Ich kann nur hoffen, dass er keine Klage einreicht, da die Bewertung gelöscht ist, allerdings kenne ich ihn mittlerweile sehr gut. Ich denke, da wird etwas kommen. Das sie trotz der gelöschten Bewertung meine IP Adresse herausfinden und somit bald wissen, dass ich diese Bewertung doch geschrieben habe, dass ist klar. So mal ich sie nach seiner Nachricht direkt gelöscht habe.
Nun meine Frage : was ist das schlimmste, womit ich rechnen kann ? Wird das tatsächlich eine hohe Geldstrafe - oder schlimmer - oder wird dies sogar fallen gelassen, weil die Bewertung nach nicht mal 24h wieder gelöscht wurde. Sollte ich mir einen Anwalt nehmen ? Ich bin 22, könnte es sein, dass sowas unter „Jugendlichen“ Leichtsinn eingestuft und es einfach nur ein böses Dudu vom Richter geben wird oder ist das hier schon eine Nummer ?
Ich bin mir bewusst, dass das nicht gut war - also eine Belehrung darum, wie dumm die Bewertung war, brauche ich nicht. Es war aus Trotz.
Was denkt ihr ?

danke im voraus !

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Google Bewertung über Ad 2.0 Internet GmbH durch Reknova GmbH gelöscht?

Die Ad 2.0 Internet GmbH aus Hamburg fand eine Google Bewertung nicht so toll. Habt ihr Erfahrungen mit gelöschten Bewertungen über die Ad 2.0 Internet GmbH? Oder vielleicht mit deren Löschagentur Reknova GmbH aus Dortmund?

Hier ist der Textbaustein der "Beschwerde" wegen der Google Bewertung:

Sehr geehrte Damen und Herren, in oben bezeichneter Angelegenheit kontaktieren wir Sie im Auftrag unseres Kunden. Wir wurden mit der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen beauftragt. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird versichert. Unser Mandant wendet sich gegen eine gegen ihre Rechte verstoßende Rezension u.a. auf Ihren Websites www.google.de und www.google.com. Die übermittelten Bewertungen sind für unseren Kunden nicht nachvollziehbar.Wir haben Sie in dieser Sache zur Einleitung eines Prüfverfahrens aufzufordern. Dieses Prüfverfahren soll dazu dienen, gefälschte Bewertungen zu verhindern, damit sichergestellt ist, dass nur solche Personen unseren Kunden bewerten, die auch tatsächlich über eigene Erfahrungen verfügen. Im Auftrag unseres Kunden fordern wir Sie auf das gewünschte Prüfverfahren unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 13.06.2020 einzuleiten und entweder die gerügten Bewertungen sofort zu sperren, oder dem die jeweilige Bewertung abgebenden Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben und diese an uns weiterzuleiten, damit dies von unserem Kunden nachvollzogen werden kann. Das Vorliegen eines notwendigen Anknüpfungspunktes sowie die eigene Nutzererfahrung wird von unserem Kunden bestritten. Es ist ihm unbekannt, wer tatsächlich die Bewertungen eingereicht hat. Bleibt die geforderte Stellungnahme aus oder erfolgt keine ausreichende Stellungnahme mit Nachweisen, so ist davon auszugehen, dass die Beanstandung unserer Kundschaft zu Recht erfolgt. Die Bewertungen sind dann unverzüglich zu löschen. Weiter wird Ihnen auch die aktuelle Rechtsprechung zu inhaltslosen Negativbewertungen bekannt sein (LG Lübeck, Urteil vom 13.06.2018, 9 O 59/17). Bleibt eine fristgerechte Reaktion aus, so ist damit zu rechnen, dass unser Kunde einen Rechtsanwalt

zur klageweisen Weiterverfolgung beauftragt. Mit freundlichen Grüßen

M F Reknova GmbH

Recht, Google-Bewertung, Wirtschaft und Finanzen

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