Anwalt 1 sagte mir gestern : Die Beweise sind ausreichend, um dich zu verurteilen, dass du beleidigende Email X gesendet hast, auch wenn man Email X auf deinem PC nicht gefunden hast. Weil man eMAIL Y vor 3 Jahren auf gleichem Platform Proton.me nachweislich erstellt hast.
Ich sagte ihm das kann bedeuten, dass wenn meine Freundin jetzt Email Z auf Proton.me erstellt und die gleiche Opfer beleidigt, dann verurteilt man mich.
Er sagte mir : Deine Freundin hat keinen Anlass oder Motiv das zu machen.
Ich habe das dem Anwalt 2 mitgeteilt.
Er sagte mir :
Dass deine Freundin oder auch andere kein Motiv hat, ist eine Spekulation von diesem Anwalt 1 denn er kennt sie nicht.
Ob sie oder andere ein Motiv hat oder nicht, ist nicht allein entscheidend. Juristisch geht es hier um folgende Kernfrage:
Sind die alternativen Tatgeschehensabläufe (z. B. Bruder als Täter) so plausibel, dass beim Gericht vernünftige Zweifel an deiner Täterschaft bestehen müssen?
Ob der Alternativablauf ernsthaft in Betracht kommt, d. h. nicht nur theoretisch, sondern tatsächlich plausibel ist.
Das bedeutet: Es muss objektive Anhaltspunkte dafür geben, dass jemand anderes realistischerweise Zugang, Wissen, Fähigkeit und Gelegenheit zur Tat hatte.
Die fehlenden Tatbezogene Beweise für Tat B selbst machen daher andere Taeter plausibel. Aussagen ueber Motiv sind spekulativ.