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Meinung des Tages: Erneuter Prozess gegen Björn Höcke - fehlt der AfD ein kritischerer Umgang mit eigenen problematischen Politikern?

Der Thüringer AfD-Chef Björn Höcke muss sich ein weiteres Mal wegen der Verwendung einer Nazi-Parole vor Gericht verantworten. Bereits im Mai wurde Höcke wegen der identischen Losung verurteilt. Fehlt der AfD ein kritischerer Umgang mit problematischen Personen in der eigenen Partei?

Schleppender Prozessauftakt

Der erneute Prozess gegen eines der wohl bekanntesten Gesichter der AfD am Landgericht Halle kommt derzeit nur schleppend in Gang. Die Strafverteidiger Björn Höckes stellten noch vor Verlesung der Anklageschrift mehrere Anträge, in denen sie die Zuständigkeit des Landgerichts anzweifelten. Weiterhin bezeichneten diese den Prozess hinsichtlich des öffentlichen Interesses als mediales "Trommelfeuer", das einen fairen und objektiven Prozess kaum noch möglich mache. Die beiden Verteidiger des 52-Jährigen plädierten dafür, das Verfahren einzustellen. Nach mehreren Unterbrechungen jedoch lehnte das Gericht die Forderung der Anwälte Höckes ab.

Das wird Björn Höcke vorgeworfen

Der Anklage zufolge soll Höcke im Dezember 2023 bei einem AfD-Stammtisch in Gera die Parole "Alles für Deutschland" angestimmt haben. Nachdem er die ersten beiden Worte ausgesprochen hat, soll er das Publikum mittels einer Handbewergung dazu animiert haben, die Parole zu vervollständigen.

Bei der Parole "Alles für Deutschland" handelt es sich um eine verbotene Losung der paramilitärischen Sturmabteilung (SA) der NSDAP. Rechtlich gesehen fällt die Losung unter Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs (StGB). Dieser stellt das Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger und terroristischer Organisationen unter Strafe.

Vor wenigen Wochen erst wurde Höcke wegen dieser SA-Parole vom Landgericht Halle verurteilt, da er die Losung im Mai 2021 auf einer AfD-Wahlkampveranstaltung in Merseburg aussprach. Das Landgericht Halle verurteilte ihn zu einer Geldstrafe; da Höckes Verteidigung Revision einlegte, ist das frühere Urteil bislang nicht rechtskräftig.

Der ehemalige Geschichtslehrer allerdings gab im Mai vor Gericht an, die Losung nicht gekannt zu haben. Das Gericht hingegen sah den Sachverhalt anders und kam zu dem Schluss, dass der Politiker um die Bedeutung des Spruchs sehr wohl wisse und bewusst seine Grenzen austeste.

Reaktionen auf den Prozess

Sowohl in Interviews als auch vor Gericht gibt sich Höcke unschuldig. Er wisse, dass er verurteilt werden würde. Seiner Meinung nach fühle es sich für ihn jedoch nicht gerecht an. Mit Blick auf den Stammtisch sagte der AfD-Politiker, dass er nicht damit rechnen konnte, dass die fehlende Passage von den Anwesenden Gästen ausgesprochen werden würde. Weiterhin gibt sich Höcke hinsichtlich der Strafbarkeit der Parole, die "Allerweltsworte" beinhalte, mehr als überrascht.

Direkte Konsequenzen für seine Spitzenkandidatur bei der Landtagswahl in Thüringen hatte das Mitte Mai gesprochene Urteil nicht. Im Falle einer Verurteilung im aktuellen Verfahren droht dem vom Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuften Politiker eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Seitens der AfD-Führung hält man sich mit zu klarer Kritik zum umstrittenen AfD-Spitzenpolitiker weiterhin bedeckt. AfD-Vorsitzende Alice Weidel erwähnte kürzlich lediglich in einem N-TV Interview, dass der gesamte Prozess "ein alberner Vorgang" sei und einzig dazu diene, den "Spitzenkandidaten [...] zu diskreditieren".

Jüngste Negativschlagzeilen wie z.B. die kritischen Spitzenkandidaten bei der Europawahl, die Niederlage gegen den Verfassungsschutz oder die Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall zumindest haben sich nicht negativ auf die Mitgliederzahlen ausgewirkt; im Gegenteil. Bei aktuell ca. 48.000 Mitgliedern rechnet die AfD-Spitze damit, schon recht bald ihr 50.000stes Parteimitglied beglückwünschen zu können.

Unsere Fragen an Euch:

  • Fehlt der AfD Eurer Meinung nach ein kritischerer Umgang mit problematischen Personen in der eigenen Partei?
  • Schaden Personen wie Höcke oder andere als rechtsextrem eingestufte Politiker der AfD auf lange Sicht?
  • Dient das öffentliche Interesse am Prozess am Ende dazu, die Grenzen des Sagbaren (Meinungsfreiheit vs. StGB) zu verschieben?
  • Sollte der Staat Personen mit klar antidemokratischen Positionen konsequenter bekämpfen und ggf. sogar von Wahlen ausschließen?
  • Wie erklärt Ihr Euch den Zusammenhang zwischen den zahlreichen Negativschlagzahlen sowie den immer weiter steigenden Mitgliederzahlen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/hoecke-prozess-afd-ns-parole-halle-104.html

https://www.sueddeutsche.de/politik/rechtsextremismus-zweiter-prozess-wegen-nazi-parole-hoecke-beteuert-unschuld-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240623-99-502734

https://www.sueddeutsche.de/politik/bjoern-hoecke-sa-parole-afd-prozess-halle-lux.PoBrfTv2KoR97pG7DBVnmo

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-mitgliederzahl-100.html

https://www.n-tv.de/der_tag/Weidel-AfD-geht-gegen-albernes-Hoecke-Urteil-in-Berufung-article24945616.html

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Meinung des Tages: „In allen 34 Punkten für schuldig befunden“ – wie bewertet Ihr das gegen Trump gefällte Urteil und sollte er weiterhin kandidieren (dürfen)?

Es ist ein historisches Ereignis: Noch nie in der US-amerikanischen Geschichte wurde ein Ex-Präsident wegen einer Straftat verurteilt – bis jetzt. Der umstrittene Ex-Präsident Donald Trump wurde in allen Punkten wegen der Verschleierung von Schweigegeld schuldig gesprochen.

Darum ging es im Prozess

Vorgeworfen wurde dem ehemaligen Präsidenten, dass er durch die Zahlung von 130.000 Dollar Schweigegeld im Jahr 2016 seinen Erfolg bei der Präsidentschaftswahl „verbessern“ wollte. Gehen sollte das Geld an eine Pornodarstellerin, die über ihre (angebliche) sexuelle Begegnung mit Trump auspacken wollte. Vorgeworfen wird dem ehemaligen Präsidenten nun, den Geldfluss unrechtmäßig verbucht zu haben.

Die zwölfköpfige Jury aus New York benötigte nur zwei Tage, bis sie ihr Urteil gefällt hatten – schuldig in allen Punkten. In insgesamt 34 Fällen hat die Jury Trump für die Verschleierung von Schweigegeldzahlungen verurteilt.

Trumps Reaktion

Als Schande und Schauprozess von einem korrupten Richter verurteile der Ex-Präsident die Geschehnisse und das Urteil gegen sich selbst. Er sei sich sicher, dass im November, bei den Wahlen, erst das wahrhaftige Urteil gefällt werden würde. Für Trump steht fest: Er selbst ist ein unschuldiger Mann.

Durch seine Anwälte wurde bereits angekündigt, dass sie in Berufung gehen werden. Dem ehemaligen Präsidenten könnte aufgrund des Urteils nun eine (höhere) Geld- oder sogar eine mehrjährige Freiheitsstrafe drohen. Letztere könnte vermutlich zur Bewährung ausgesetzt werden, da es sich bei allen Straftaten um welche aus der niedrigsten Kategorie im Bundesstaat New York handelt.

Trump kann weiterhin kandidieren

Es hört sich schon beinahe skurril an, dennoch ist es wahr: Sogar im Falle einer Haftstrafe könnte Trump aus dem Gefängnis heraus kandidieren.

Tatsächlich listet Artikel 2 der US-Verfassung nämlich nur drei Voraussetzungen auf, welche erfüllt werden müssen, um zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt werden zu können. Dabei muss die Person erstens in den USA geboren, zweitens mindestens 35 Jahre als sein und drittens mindestens 14 Jahre ihren Wohnsitz in den USA gehabt haben. Bereits 1992 kandidierte Lyndon LaRouche, der zu diesem Zeitpunkt im Gefängnis saß.

Zwei Ausnahmen gibt es allerdings: Niemand, der ein öffentliches Amt bekleidet, darf „an einem Aufstand oder Aufruhr“ gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten „teilgenommen oder ihre Feinde unterstützt oder begünstigt“ haben. Obwohl nun vielen vermutlich direkt der Sturm auf das Kapitol vom 06. Januar 2021 einfallen dürfte, ist in keinem der Anklagepunkte der zum Teil noch ausstehenden Prozesse die Rede von einem „Aufstand“.

Neben dem aktuellen Urteil warten noch drei weitere strafrechtliche Fälle, in denen Trump angeklagt ist. In Miami dreht sich ein Prozess um die „unrechtmäßige Aufbewahrung geheimer Dokumente“, in Washington wird Trump „versuchte Wahlbeeinflussung“ vorgeworfen. In Georgia läuft dann das dritte Verfahren: Vorgeworfen wird Trump der Versuch, das dortige Wahlergebnis zu kippen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Urteil gegen den ehemaligen US-Präsidenten?
  • Denkt Ihr, dass es Auswirkungen auf seine derzeitige Kandidatur haben wird?
  • Sollte er weiterhin antreten (dürfen)?
  • Sollten vorbestrafte Kandidaten bei einer Präsidentschaftswahl grundsätzlich ausgeschlossen werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/trump-urteil-106.htmlhttps://www.stern.de/politik/ausland/donald-trump--die-reaktionen-auf-das-urteil-im-schweigegeld-prozess-34756928.htmlhttps://www.zeit.de/politik/ausland/2024-05/trump-urteil-schweigegeldprozess-faq-kandidaturhttps://www.rnd.de/politik/us-wahl-2024-kann-donald-trump-aus-dem-gefaengnis-praesident-werden-RHAGGXELWBCWRB7SB6K7S4KHII.htmlhttps://usa.usembassy.de/etexts/gov/gov-constitutiond.pdf

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Ich denke nicht, dass er weiter kandidieren sollte, denn ... 61%
Ich finde, er sollte weiter kandidieren, weil ... 28%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 11%
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Meinung des Tages: LGBTQ in Russland als "extremistisch" eingestuft - wie sollte international darauf reagiert werden?

Russland schränkt die Rechte von queeren Menschen ein weiteres Mal drastisch ein: Der obere Gerichtshof hat die LGBTQ-Bewegung am gestrigen Tag als extremistisch eingestuft. Wie genau sich dieses Urteil letztendlich in der Praxis niederschlagen wird, ist derzeit noch unklar....

Ein unklarer Urteilsspruch

Nach dem Urteil des obersten Gerichtshofs, in welcher die LGBTQ-Community als "extremistisch" eingestuft worden ist, müssen schwule, lesbische und queere Menschen mit einer erneuten Einschränkung ihrer Rechte rechnen. Besonders kritisch: Die Richter verpassten es, eine klare Definition von Personen, Organisationen und Institutionen vorzulegen, die der LGBTQ-Community zugeschrieben werden können.

Demzufolge sind die konkreten Auswirkungen der Regelung derzeit unklar. Queere Aktivisten allerdings befürchten, dass diese auslegungsfähige Regelung der russischen Justiz künftig dahingehend dienen könnte, Vertreter der Bewegung in der Zukunft öffentlich mundtot zu machen. Die Entscheidung tritt laut dem obersten Gerichtshof in Russland ab sofort in Kraft.

Menschenrechtler üben massive Kritik an Russland

Spätestens seit Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine gehen die Behörden in Russland verstärkt gegen queere Menschen vor: Die staatlichen Repressionen reichen hierbei von Demonstrations- und Versammlungsverboten bis hin zur systematischen Verfolgung, Inhaftierung und öffentlichen Diskreditierung von Schwulen und Lesbischen. Dabei inszeniert sich Russland stets als moralische Instanz, die in der LGBTQ-Bewegung eine kindheitsgefährdende, (sexual-)moralisch verkommene Gruppe sieht, die alles Verwerfliche des Westens par excellence verkörpere.

Aus einem Russlandbericht, der dem UN-Menschenrechtsrat im September vorgelegt worden ist, wird deutlich, dass sich die Situation der Zivilbevölkerung in Russland bereits seit zwei Jahrzehnten in einer Abwärtsspirale befindet. Inzwischen jedoch könne nicht mehr von einer "Einschränkung der Zivilgesellschaft" gesprochen werden; eine Zivilgesellschaft findet, da es keine unabhängigen Medien und zivilgesellschaftlichen Organisationen mehr gibt, faktisch nicht mehr statt.

Unsere Fragen an Euch: Wie bewertet Ihr das Vorgehen Russlands gegen queere Menschen und wie sollten russische LGBTQ-Aktivisten auf diese Entscheidung reagieren? Welche Reaktion wünscht Ihr Euch von der internationalen Staatengemeinschaft? Inwieweit könnten internationale LGBTQ-Organisationen und Staaten ggf. Druck von außen ausüben? Inwiefern lässt sich das Urteil mit den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und den Menschenrechten in Einklang bringen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten zum Thema.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.zeit.de/politik/ausland/2023-11/russland-lgbt-queer-aktivismus-verbot-gefaengnis

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/russland-verbot-lgbtq-bewegung-extremismus-100.html

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/russland-menschenrechte-100.html

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Meinung des Tages: Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt: Der Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft?

Fast zwei Monate dauerte die Verhandlung, in der es darum ging, ob die AfD tatsächlich als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Das Urteil ist eine Niederlage für die AfD, die mit der Berufungsklage gegen das Urteil der Vorinstanz somit gescheitert ist. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Die Kategorien zur Einstufung

Es gibt drei Stufen zur Einordnung möglicher Fälle verfassungsfeindlicher Bestrebungen.

Die erste Stufe ist das Anlegen eines Prüffalls. Geprüft wird hier, ob es genügend Anhaltspunkte gibt, um eine Beobachtung durchzuführen. Zu diesem Zeitpunkt darf der Verfassungsschutz dann nur Informationen aus offen zugänglichen Quellen sammeln. Dazu gehören beispielsweise Zeitungsartikel, Internetauftritte oder auch Fernsehbeiträge.

Wenn aus diesem ersten Schritt die Erkenntnis gewonnen wird, dass es Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung gibt, wird der Fall hochgestuft zum „Verdachtsfall“. Die betreffende Gruppierung zählt nun als „Beobachtungsobjekt“.

Die letzte Stufe nennt sich „gesichert extremistische Bestrebung“. Der Verdacht ist zu diesem Zeitpunkt verfestigt, es gibt keinen Zweifel mehr, dass extremistische Bestrebungen vorliegen.

Folgen der Einstufungen

Durch eine Einstufung wird eine Gruppierung nicht verboten. Es handelt sich lediglich um eine Maßnahme des Verfassungsschutzes. Vereinsverbote kann nur das Bundesinnenministerium aussprechen.

Konkret bedeutet das in diesem Fall, dass das Gericht dem Verfassungsschutz Recht gegeben hat. Die Einstufung war zulässig und der Verfassungsschutz hat korrekt gehandelt. Es ist möglich, dass sie sich durch das Urteil bestärkt sehen, die AfD nun weiter hochzustufen. Schon vor einiger Zeit gab es einen Bericht darüber, dass der Verfassungsschutz an einem Gutachten zur Hochstufung des Status der AfD arbeiten könnte. Diese würde dann als „gesichert rechtsextrem“ kategorisiert werden.

Das Gericht hat bei der Entscheidung allerdings auch eine Einschränkung getätigt: Obwohl demokratiefeindliche Bestrebungen bei der AfD zu finden seien, so das Gericht, seien diese nicht so stark ausgeprägt, wie der Verfassungsschutz behauptet.

Wie die AfD nun vorgehen könnte

Wenig überraschend kündigte die Partei bereits an, diesen Rechtsstreit vor das nächst höhere Gericht zu bringen. AfD-Vize Peter Boehringer sah im Verfahren eine „ungenügende Sachverhaltsaufklärung“. Die AfD stellte nämlich während der Verhandlung zahlreiche Befangenheitsanträge gegen die Richter – diese wurden allesamt abgelehnt.

Obwohl eine Revision ausgeschlossen wurde, könnte die AfD nun gegen die Nichtzulassung eine Beschwerde innerhalb eines Monats einlegen. Die Beschwerde geht direkt an das OVG selbst, wenn dies die eigene Entscheidung allerdings nicht ändert, kann wiederum das Bundesverwaltungsgericht die Revision doch noch zulassen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen existieren – würde eine Revision letztlich doch zugelassen werden, so würde dann das Bundesverwaltungsgericht wiederum das Urteil aus Münster prüfen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Entscheidung des Gerichts?
  • Sollte die AfD weiter hochgestuft werden?
  • Denkt Ihr, dass die Partei mit einem weiteren Antrag gegen das Urteil Erfolg haben könnte?
  • Wie wird sich diese Entscheidung auf die Europawahl auswirken?
  • Geht die AfD zu unkritisch mit klar rechtsextremistischen Personen / Aussagen innerhalb der Partei um? Inwieweit verstärkt
  • Schwächt die Entscheidung Euer Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Organe?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-ovg-verdachtsfall-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/afd-verfassungsschutz-verdachtsfall-gerichtsurteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-oberverwaltungsgericht-urteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-gutachten-extremistisch-skepsis-100.html

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Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr Tools wie den "Wahl-O-Mat" und nutzt Ihr so etwas vielleicht sogar selbst?

Viele kennen ihn, irgendwo ploppt regelmäßig vor anstehenden Wahlen die orangene Seite auf. Der Wahl-O-Mat wird seit 2002 betrieben und zwar von der Bundeszentrale für politische Bildung. In Deutschland kann die Wahlentscheidungshilfe für anstehende Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen genutzt werden.

So funktioniert der Wahl-O-Mat

Nutzen wir als exemplarisches Beispiel die anstehenden Europawahlen. Der Wahl-O-Mat stellt dem Anwender 38 Fragen quer durch das politische Spektrum. Beantwortet werden können die Fragen mit „stimme zu“, „neutral“ und „stimme nicht zu“. Wer keine Meinung zum Thema hat, kann die These allerdings auch überspringen. Am Ende der 38 Fragen können die für den Nutzer besonders wichtigen Themen außerdem doppelt gewichtet werden. Anhand der Auswahl und der Gewichtung wird dann die eigene Stellungnahme mit denen der antretenden Parteien vergleichen. Ein Balkendiagramm zeigt dem Anwender dann, zu wie viel Prozent seine Auswahl mit welcher Partei übereinstimmt. Für mehr Transparenz ist die Berechnungsvorschrift übrigens auch öffentlich einsehbar.

Kritik am Wahl-O-Mat

Die Parteien können die verschiedenen Thesen, die im Durchlauf des Programms erscheinen, mit Selbstauskünften beantworten. Kritisiert wird entsprechend oft der Wahrheitsgehalt der von den Parteien gegebenen Antworten. Nicht selten kam es bereits vor, dass beispielsweise zu einem Thema „neutral“ angegeben wurde, obwohl die entsprechende Partei eine wesentlich konkretere Stellung zum Thema hatte. Dies könnte nachgelesen werden, wenn der Anwender sich das komplette Statement der Parteien dazu durchliest. Doch es stellt sich die Frage, welcher Nutzer dies bei 38 Fragen tatsächlich macht.

Kritisiert wurde in der Vergangenheit auch von einigen Parteien, dass Abfragen nicht übereinstimmen würden mit den Wahlprogrammen und auch schlichtweg nicht so einfach zu beantworten seien, wie es beim Wahl-O-Mat vorgegeben ist.

Weiter stand die Wahlentscheidungshilfe vor einigen Jahren in der Kritik, da anfangs nur größere Parteien berücksichtigt wurden. Per Eilentscheidung wurde dies allerdings im Jahr 2008 vom Verwaltungsgericht München untersagt.

Auch, dass bis vor einigen Jahren nur acht Parteien verglichen werden konnte, wurde mehrfach als negativ dargestellt. Darunter würden Kleinparteien leiden, da die wenigsten Nutzer mehrere Durchläufe tätigen würden, um alle Parteien zu vergleichen und sich deren Statements durchzulesen. Die Partei Volt klagte im Zuge der Europawahl 2019 gegen die Bundeszentrale für politische Bildung wegen Missachtung der Chancengleichheit. Die Entscheidung des Gerichts fiel positiv für die klagende Partei aus. Noch im Mai wurde daraufhin das Angebot des Wahl-O-Mats zur Europawahl abgeschaltet.

Die Betreiber der Wahlentscheidungshilfe gaben zwar erst an, dass ein Vergleich mit mehr als acht Parteien technisch nicht möglich sei, einen Tag nach der Urteilsverkündung veröffentlichte allerdings „DIE PARTEI“ den „Partei-O-Mat“ , eine Kopie des „Wahl-O-Mat“, bei dem die Beschränkung auf die acht Parteien entfiel.

Die Bundeszentrale für politische Bildung sagte im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung zu, eine Möglichkeit einzubauen, sodass ab den Landtagswahlen im September 2019 alle Parteien miteinander verglichen werden können. Aufgrund dieser Einigung ging der „Wahl-O-Mat“ bereits am 23. Mai, also drei Tage nach der Abschaltung, wieder online.

Dieses Jahr dürfen bei der Europawahl auch Wähler ab dem Alter von 16 Jahren teilnehmen. Viele Jungwähler setzen auf Entscheidungshilfen wie den „Wahl-O-Mat“ oder auch alternative Angebote wie „DeinWal“, „Klimawahlcheck“ oder „Wahlkompass“.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie steht Ihr zu onlinebasierten Wahlentscheidungshilfen?
  • Setzt Ihr Vertrauen in Tools wie den „Wahl-O-Mat“?
  • Habt Ihr diesen bereits genutzt oder habt es vielleicht noch vor?
  • Wie informiert Ihr Euch über die Stellungnahmen der Parteien zu den für Euch relevanten Themen?
  • Welche Gefahren seht Ihr in der Nutzung solcher Anwendungen? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.bpb.de/themen/wahl-o-mat/177432/die-wirkung-des-wahl-o-mat/
https://www.sueddeutsche.de/politik/wahlomat-bundestagswahl-alternativen-1.5404896
https://www.heise.de/news/Wahl-O-Mat-macht-Politiker-nervoes-130421.html
https://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/cdu-und-wahl-o-mat-du-sollst-nicht-flunkern-a-650321.html

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Ich halte von Anwendungen wie dem "Wahl-O-Mat" nichts, denn ... 21%
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Boris Palmer besiegt McDonald?

Die Stadt Tübingen, deren Bürgermeister der ehemalige Grüne Boris Palmer ist, hat beim obersten Gericht der Republik über die Geschäftsführung einer McDonald-Filiale gesiegt.

Die Stadt Tübingen hat als erste Stadt in Deutschland eine Steuer für Trinkhalme, Einwegbesteck, Einwegbecher, usw welche in Fastfood-Läden, Backshops, etc ausgegeben werden eingeführt.

Die Betreiberin eines McDonald in Tübingen hat vergeblich gegen die Steuer geklagt und wahrscheinlich werden jetzt andere Städte dem Vorbild von Tübingen folgen.

Seht Ihr das eher positiv oder doch kritisch?

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