Meinung des Tages: Weniger Geld statt Verbot - sollten staatliche Finanzmittel an die AfD gestoppt werden?

Während zahlreiche Menschen in vielen deutschen Städten in den vergangenen Tagen gegen die Fremdenfeindlichkeit sowie die AfD demonstriert haben, ringen Regierungs- und Oppositionsparteien weiterhin um den richtigen Umgang mit der AfD. Nun erwägen SPD und Grüne offenbar eine Streichung der Staatsfinanzierung...

Bundesweite Demos gegen Fremdenfeindlichkeit

Mindestens 80.000 in München und Hamburg, 100.000 in Berlin, 20.000 in Stuttgart oder Karlsruhe sowie 40.000 in Dresden - nach Polizeiangaben haben sich am vergangenen Wochenende hunderttausende Menschen auf den Straßen versammelt, um gegen Fremdenfeindlichkeit, Rechtsextremismus sowie die AfD zu demonstrieren.

Ausschlaggebend für die Proteste war eine jüngste Enthüllung seitens des Recherchenetzwerks "Correctiv", welches von einem Geheimtreffen zwischen AfD-Mitgliedern, Vertretern der Werteunion sowie dem ehemaligen Sprecher der Identitäten Bewegung, Martin Sellner, berichtet hatten. Im besagten Treffen sollen laut dem Netzwerk auch "Remigrationspläne", in denen es darum ging, Migranten und Deutsche mit Migrationshintergrund, auszuweisen, gegangen sein. In Anbetracht der genannten Enthüllungen war es für viele Deutsche wichtig, ein öffentliches und lautstarkes Zeichen gegen Fremdenfeindlichkeit zu setzen.

Nach hohen Umfragewerten: AfD wittert Kampagne

Für den Parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann, ist die aktuelle Diskussion um die politische Verortung der AfD vor allem eines: Eine politische sowie mediale Kampagne gegen seine Partei, die sich deutschlandweit, aber insbesondere im Osten der Republik, im deutlichen Aufwind befindet. Baumann verwies zudem auf die eher geringe Bedeutung des Treffens, welches es seiner Ansicht nach in ähnlicher Form in tausendfacher Ausführung gebe. Weiterhin betonte er, dass Wörter wie "Deportation" und "Vertreibung" nie geäußert worden wären und es schlichtweg um den möglichen Umgang mit knapp 1.000.000 ausreisepflichtigen Asylbewerbern und Menschen mit Schutzstatus ging.

Mögliche Konsequenz: Ein Ende der Parteifinanzierung

Das Bundesverfassungsgericht beschäftigt sich am morgigen Dienstag mit der Frage, ob die rechtsextreme Partei NPD (heute "Die Heimat") weiterhin von der staatlichen Parteifinanzierung profitieren kann. Parteien, die einen Mindestanteil an Stimmen erhalten, bekommen vom Staat einen Teil ihrer Wahlkampfkosten zurückerstattet. Im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung sind zudem Spenden an Parteien steuerlich absetzbar. Der Bundestag hatte die staatliche Parteienfinanzierung im Jahr 2017 dahingehend geändert, dass klar verfassungsfeindliche Parteien von dieser ausgeschlossen werden können. Ob eine Partei in ihrer politischen Ausrichtung in Gänze als verfassungsfeindlich einzustufen ist, entscheidet in letzter Instanz allerdings das Bundesverfassungsgericht.

In der Debatte über den adäquaten Umgang mit der in Teilen gesichert rechtsextremen AfD sehen einige Politiker von SPD und Grünen ein mögliches Ende der Parteienfinanzierung als "wichtiges Element des wehrhaften Staates, verfassungsfeindlichen Parteien staatliche Mittel zu kürzen".

In der Union sieht man das etwaige Vorhaben tendenziell skeptisch: Analog zur Frage nach einem etwaigen Verbot der AfD wäre auch der mögliche Entzug staatlicher Mittel mit vielen bürokratischen Hürden verbunden. Weiterhin bestünde die Gefahr, dass ein Scheitern des Verfahrens der AfD dem Parlamentarischen Geschäftsführer Thorsten Frei zufolge nur noch mehr in die Hände spielen könnte.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hält die Streichung von Finanzmitteln für die AfD für grundsätzlich möglich. Essenziell hierfür sei jedoch zunächst einmal die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur NPD.

Unsere Fragen an Euch: Haltet ihr ein mögliches Ende der Finanzierung für angebracht? Wie bewertet Ihr den aktuellen politischen / gesellschaftlichen / medialen Umgang mit der AfD? Wie erachtet Ihr die Reaktionen der AfD auf die jüngsten Konfrontationen? Wäre ein Ende der Finanzierung oder gar ein Verbot der gesamten AfD in verfassungsrechtlicher Hinsicht legitim?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-01/spd-gruene-afd-streichung-finanzmittel

https://www.tagesschau.de/inland/afd-baumann-bab-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-finanzmittel-streichung-100.html

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/demonstrationen-gegen-rechts-hunderttausende-gehen-in-ganz-deutschland-auf-die-strasse-a-2065d397-ce8a-4c12-b38b-2e16e5effe60

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Meinung des Tages: LGBTQ in Russland als "extremistisch" eingestuft - wie sollte international darauf reagiert werden?

Russland schränkt die Rechte von queeren Menschen ein weiteres Mal drastisch ein: Der obere Gerichtshof hat die LGBTQ-Bewegung am gestrigen Tag als extremistisch eingestuft. Wie genau sich dieses Urteil letztendlich in der Praxis niederschlagen wird, ist derzeit noch unklar....

Ein unklarer Urteilsspruch

Nach dem Urteil des obersten Gerichtshofs, in welcher die LGBTQ-Community als "extremistisch" eingestuft worden ist, müssen schwule, lesbische und queere Menschen mit einer erneuten Einschränkung ihrer Rechte rechnen. Besonders kritisch: Die Richter verpassten es, eine klare Definition von Personen, Organisationen und Institutionen vorzulegen, die der LGBTQ-Community zugeschrieben werden können.

Demzufolge sind die konkreten Auswirkungen der Regelung derzeit unklar. Queere Aktivisten allerdings befürchten, dass diese auslegungsfähige Regelung der russischen Justiz künftig dahingehend dienen könnte, Vertreter der Bewegung in der Zukunft öffentlich mundtot zu machen. Die Entscheidung tritt laut dem obersten Gerichtshof in Russland ab sofort in Kraft.

Menschenrechtler üben massive Kritik an Russland

Spätestens seit Beginn des russischen Überfalls auf die Ukraine gehen die Behörden in Russland verstärkt gegen queere Menschen vor: Die staatlichen Repressionen reichen hierbei von Demonstrations- und Versammlungsverboten bis hin zur systematischen Verfolgung, Inhaftierung und öffentlichen Diskreditierung von Schwulen und Lesbischen. Dabei inszeniert sich Russland stets als moralische Instanz, die in der LGBTQ-Bewegung eine kindheitsgefährdende, (sexual-)moralisch verkommene Gruppe sieht, die alles Verwerfliche des Westens par excellence verkörpere.

Aus einem Russlandbericht, der dem UN-Menschenrechtsrat im September vorgelegt worden ist, wird deutlich, dass sich die Situation der Zivilbevölkerung in Russland bereits seit zwei Jahrzehnten in einer Abwärtsspirale befindet. Inzwischen jedoch könne nicht mehr von einer "Einschränkung der Zivilgesellschaft" gesprochen werden; eine Zivilgesellschaft findet, da es keine unabhängigen Medien und zivilgesellschaftlichen Organisationen mehr gibt, faktisch nicht mehr statt.

Unsere Fragen an Euch: Wie bewertet Ihr das Vorgehen Russlands gegen queere Menschen und wie sollten russische LGBTQ-Aktivisten auf diese Entscheidung reagieren? Welche Reaktion wünscht Ihr Euch von der internationalen Staatengemeinschaft? Inwieweit könnten internationale LGBTQ-Organisationen und Staaten ggf. Druck von außen ausüben? Inwiefern lässt sich das Urteil mit den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und den Menschenrechten in Einklang bringen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten zum Thema.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.zeit.de/politik/ausland/2023-11/russland-lgbt-queer-aktivismus-verbot-gefaengnis

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/russland-verbot-lgbtq-bewegung-extremismus-100.html

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/russland-menschenrechte-100.html

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Meinung des Tages: Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt: Der Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft?

Fast zwei Monate dauerte die Verhandlung, in der es darum ging, ob die AfD tatsächlich als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Das Urteil ist eine Niederlage für die AfD, die mit der Berufungsklage gegen das Urteil der Vorinstanz somit gescheitert ist. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Die Kategorien zur Einstufung

Es gibt drei Stufen zur Einordnung möglicher Fälle verfassungsfeindlicher Bestrebungen.

Die erste Stufe ist das Anlegen eines Prüffalls. Geprüft wird hier, ob es genügend Anhaltspunkte gibt, um eine Beobachtung durchzuführen. Zu diesem Zeitpunkt darf der Verfassungsschutz dann nur Informationen aus offen zugänglichen Quellen sammeln. Dazu gehören beispielsweise Zeitungsartikel, Internetauftritte oder auch Fernsehbeiträge.

Wenn aus diesem ersten Schritt die Erkenntnis gewonnen wird, dass es Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung gibt, wird der Fall hochgestuft zum „Verdachtsfall“. Die betreffende Gruppierung zählt nun als „Beobachtungsobjekt“.

Die letzte Stufe nennt sich „gesichert extremistische Bestrebung“. Der Verdacht ist zu diesem Zeitpunkt verfestigt, es gibt keinen Zweifel mehr, dass extremistische Bestrebungen vorliegen.

Folgen der Einstufungen

Durch eine Einstufung wird eine Gruppierung nicht verboten. Es handelt sich lediglich um eine Maßnahme des Verfassungsschutzes. Vereinsverbote kann nur das Bundesinnenministerium aussprechen.

Konkret bedeutet das in diesem Fall, dass das Gericht dem Verfassungsschutz Recht gegeben hat. Die Einstufung war zulässig und der Verfassungsschutz hat korrekt gehandelt. Es ist möglich, dass sie sich durch das Urteil bestärkt sehen, die AfD nun weiter hochzustufen. Schon vor einiger Zeit gab es einen Bericht darüber, dass der Verfassungsschutz an einem Gutachten zur Hochstufung des Status der AfD arbeiten könnte. Diese würde dann als „gesichert rechtsextrem“ kategorisiert werden.

Das Gericht hat bei der Entscheidung allerdings auch eine Einschränkung getätigt: Obwohl demokratiefeindliche Bestrebungen bei der AfD zu finden seien, so das Gericht, seien diese nicht so stark ausgeprägt, wie der Verfassungsschutz behauptet.

Wie die AfD nun vorgehen könnte

Wenig überraschend kündigte die Partei bereits an, diesen Rechtsstreit vor das nächst höhere Gericht zu bringen. AfD-Vize Peter Boehringer sah im Verfahren eine „ungenügende Sachverhaltsaufklärung“. Die AfD stellte nämlich während der Verhandlung zahlreiche Befangenheitsanträge gegen die Richter – diese wurden allesamt abgelehnt.

Obwohl eine Revision ausgeschlossen wurde, könnte die AfD nun gegen die Nichtzulassung eine Beschwerde innerhalb eines Monats einlegen. Die Beschwerde geht direkt an das OVG selbst, wenn dies die eigene Entscheidung allerdings nicht ändert, kann wiederum das Bundesverwaltungsgericht die Revision doch noch zulassen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen existieren – würde eine Revision letztlich doch zugelassen werden, so würde dann das Bundesverwaltungsgericht wiederum das Urteil aus Münster prüfen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Entscheidung des Gerichts?
  • Sollte die AfD weiter hochgestuft werden?
  • Denkt Ihr, dass die Partei mit einem weiteren Antrag gegen das Urteil Erfolg haben könnte?
  • Wie wird sich diese Entscheidung auf die Europawahl auswirken?
  • Geht die AfD zu unkritisch mit klar rechtsextremistischen Personen / Aussagen innerhalb der Partei um? Inwieweit verstärkt
  • Schwächt die Entscheidung Euer Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Organe?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-ovg-verdachtsfall-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/afd-verfassungsschutz-verdachtsfall-gerichtsurteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-oberverwaltungsgericht-urteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-gutachten-extremistisch-skepsis-100.html

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Ich finde die Entscheidung gut, da ... 71%
Ich finde die Entscheidung nicht gut, weil ... 24%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 5%
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Was ist euer absolutes lieblings Essen?

Bei mir gibt es da zwei Gerichte, die es mir besonders angetan haben.

Das erste wären dann,

1. Natur Schnitzel (also ohne Panade) mit Pommes und dunkler Bratensauce

und das zweite wäre dann,

2. Zwiebelfrikadellen gefühlt mit Spiegelei und paniert mit Reis, dazu noch Bratkartoffeln und dunkler Bratensauce.

Was ist es bei euch?

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Beziehung mit Halbbruder?

Ich weiß, dass das Thema sehr schwierig ist, aber ich würde mich über ernsthafte und einigermaßen respektvolle Antworten freuen. Ich verstehe, wenn das hier nicht gut aufgenommen wird, ich sehe die Problematik. Ich weiß, wie scheiße diese ganze Situation ist, ich würde es anders machen, wenn ich könnte. 

Es macht mich einfach auch geistig fertig.

Warnung: viel Input

Es geht darum,

Wir sind beide nicht wirklich zusammen aufgewachsen, meine Eltern sind heute noch verheiratet, mein Halbbruder war das Ergebnis einer Affäre, die mein Vater (auch sein Vater) mit einer anderen Frau (seiner Mutter) damals hatte. Irgendwann hatte ich dann Kontakt zu ihm, aber der war unregelmäßig. Wenig später trafen wir uns dann oft, weil wir uns so gut verstanden, aber schnell wurde daraus mehr als nur eine gute „Familienbeziehung“ oder Freundschaft. 

Das Ding ist halt auch, wir sind beide gay, ich war schon mit mehreren Jungs aus, aber die Beziehungen waren sehr kurz, er hatte nur eine Freundin und eine gescheiterte Talking Stage mit einem Jungen. Es fing einfach damit an, dass wir uns körperlich immer näher kamen, aber emotional waren wir uns trotzdem eh schon sehr nahe. Wir wissen beide, wie falsch das Ganze eigentlich ist, kommen aber trotzdem nicht voneinander los. Mittlerweile sind wir so etwas wie ein Paar, aber nicht offiziell. Aber wir tun alles, was man in einer Beziehung tut, und ich wünschte nur, ich könnte wie mit jedem anderen normal zusammen sein mit ihm. 

Ich liebe ihn nicht weil wir verwandt sind oder so, es ist genau das Gegenteil, es fühlt sich überhaupt nicht so an, als wären wir überhaupt verwandt, ich liebe ihn einfach so sehr und wünschte, wir wären nicht verwandt.
Daher ein paar Fragen dazu:

Wie machen wir das weiter? Ich und er sind uns sicher, dass wir eine Beziehung führen wollen und ich kann mir ein Leben ohne ihn einfach nicht vorstellen, wir haben bereits versucht, keinen Kontakt zu haben, in der Hoffnung, dass die Gefühle verschwinden, es funktioniert nicht. Leider haben wir auch eine allgemeine körperliche Anziehung zueinander und ich weiß, wie falsch das ist, aber es geht nicht anders. Aber bisher haben wir uns nur geküsst und solche Sachen, einmal wäre es fast mehr geworden (in Richtung Sex), aber dann haben wir beide aufgehört, weil es einfach zu weit gegangen ist, auch wenn wir es beide eigentlich wollten.

Wie ist das alles Rechtlich gesehen? Ich weiß, dass man zum Beispiel als Halbgeschwister keine gemeinsamen Kinder haben darf, aber das betrifft uns nicht, weil wir beide Jungs sind. Wie wäre es also Rechtlich gesehen mit einer Beziehung etc?

Ich bin auf diese Plattform gestoßen, weil ich bei Google nach etwas zu diesem Problem gesucht habe, aber keine passende Antwort gefunden habe, also habe ich mich hier selbst registriert. Es kostet mich auch viel Überwindung hier. Entschuldigt mich auch, wenn ich nicht alle Funktionen hier sehr gut beherrsche bis jetzt.

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Hast du schonmal auf die Brüste, Po… von einem Mädchen/ Jungen Frau/Mann gestarrt?

(Wenn ja, hast du dich strafbar gemacht)

Wer jemandem auf den Hintern starrt – oder natürlich auch in den Ausschnitt – begeht kein Kavaliersdelikt. Denn sexuelle Belästigung ist im Paragraph 184i des Strafgesetzbuches (StGB) festgehalten. Was eine sexuelle Belästigung genau ist, beschreibt §3 Absatz 4 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG):

"Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung (...) wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird."

Darunter fallen unerwünschte sexuelle Handlungen, Bedrängung, Aufforderung zu unerwünschten sexuellen Handlungen, das unerwünschte Zusenden von Bildern – und einiges mehr. Aber auch anzügliche Bemerkungen, dreckige Witze und eben auch aufdringliche und unangenehme Blicke.

Ja 84%
Nein 16%
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Bundesregierung senkt Strafe für Kinderpornos?

Seit Juli 2021 ist der Besitz von Kinderpornografie in Deutschland ein Verbrechenstatbestand. Das bedeutet, dass eine Mindeststrafe von einem Jahr verhängt werden muss. Zudem existiert für Staatsanwaltschaft und Gericht keine Einstellungsmöglichkeit. Die Staatsanwaltschaft muss anklagen und das Gericht verurteilen.

Dies hat dazu geführt, dass eine Vielzahl von Strafverfahren gegen Eltern und Lehrer eingeleitet worden sind (siehe hier und hier). Jene hatten in der Regel mitbekommen, dass unter Schülern entsprechendes Material kursiert und sich zuschicken lassen, um im Bilde zu sein und einschreiten zu können.

Hierdurch haben sie sich jedoch selbst des Besitzes von Kinderpornografie schuldig gemacht. Für Lehrer bedeutet das nicht nur ein Strafverfahren und eine Verurteilung, sondern auch den Verlust von Arbeitsplatz und Pension. Denn bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und mehr wird zwingend der Beamtenstatus aberkannt.

Die Bundesregierung will die Mindeststrafe nun von einem Jahr auf sechs Monate senken (siehe hier und hier). Dann wäre der Besitz kein Verbrechen mehr, sondern nur noch ein Vergehen. Folge: Taten könnten mit geringeren Strafen sanktioniert oder Verfahren unter bestimmten Umständen ganz eingestellt werden.

Ich persönlich halte auch dies noch für zu wenig flexibel. Denn dass man im Extremfall wegen des Besitzes einer einzigen Datei zwingend zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt wird, erscheint mir im Hinblick auf das Übermaßverbot problematisch.

Deshalb halte ich auch die Möglichkeit Geldstrafen zu verhängen, wie sie bis Juni 2021 bestand, für sinnvoll. Zumal Geldstrafen spürbarer wirken als die oftmals zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen.

Was für eine Bestrafung haltet Ihr bei Besitz von Kinderpornografie für richtig?

Auch Geldstrafen sollte möglich sein (Vergehen) 67%
Mindeststrafe von einem Jahr (Verbrechen) 26%
Mindeststrafe von sechs Monaten (Vergehen) 7%
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