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AfD Eilantrag gegen Verfassungsschutz zurückgezogen, weil nun erst der Bericht veröffentlicht und fundiert widerlegt werden kann. Wer weiß ge?

https://www.n-tv.de/politik/AfD-Brandenburg-zieht-Eilantrag-gegen-Verfassungsschutz-zurueck-article25923499.html

Die Klage im Hauptsacheverfahren wird aber weitergeführt.

Die AfD hatte vor kurzem ihren Eilantrag (gegen extremistische Hochstufung in Brandenburg) egen den Verfassungsschutz zurückgezogen, weil nun erst dieser Bericht vom Verfassungsschutz offiziell veröffentlicht werden kann und die Öffentlichkeit sehen soll, was für Unsinn da drin steht. Klar, manche AfD Mitglieder überspannen den Bogen aber solche gibts in jeder Partei. Allergrößtenteils steht laut AfD Unsinn in dem Bericht, viele Beweise sind gar keine bzw. haben nichts mit Extremismus zu tun.

"..Ziel der Rücknahme ist es Parteiangaben zufolge vor allem, die Offenlegung des Vermerks zur Hochstufung zu erzwingen. Damit könne sich der parteilose Landesinnenminister René Wilke nicht mehr verweigern, den Vermerk öffentlich zu machen, sagte Springer. Die Bürger könnten sich dann selbst ein Bild "von der dilettantischen Arbeit" des Verfassungsschutzes machen.."

"..Im Hauptsacheverfahren werde sich die Brandenburger AfD "nun umfassend mit dem vom Innenministerium vorgelegten Material auseinandersetzen", erklärte Springer.. Die Brandenburger AfD werde die Inhalte "sorgfältig prüfen und fundiert widerlegen".

Frage: Gibt es schon Genaueres dazu, hat jemand aktuelle Infos dazu?

Politik, Gericht, Demokratie, Klage, AfD, Parteiprogramm, Verfassungsschutz, Demokratieverständnis

Begründung eines Gerichtes ändern lassen im Bezug auf Kontaktverbot?

Hallo,

eine Frau hat gegen mich ein Kontaktverbot vorm Familiengericht wegen angeblichem Stalking bewilligt bekommen (siehe andere Fragen von mir).

Ich habe Beschwerde eingelegt und es kam zu einer mündlichen Anhörung. Der Richter hat dem Kontaktverbot zugestimmt weil ich mich zu einer Bedrohung und Beleidigung per Email habe hinreißen lassen. Die Begründung aufgrund der Email ist korrekt und diese habe ich auch zugegeben.

Alles andere an der Aussage der Frau ist aber gelogen oder total aus dem Kontext gerissen. Wenn man das liest, könnte man glauben ich wäre der schlimmste Stalker aller Zeiten. Wenn ich es nicht besser wüsste, hätte ich mich als Außenstehender gleich selbst verurteilt, so wie sie es zurecht gelogen hat.

Ich stimme dem Urteil aufgrund der Email zu, das habe ich dem Richter auch gesagt, von Ihren Lügen wollte er aber gar nix wissen und meinte noch so etwas wie: "wenn es ein Gesetz dazu gäbe, würde er mir eine Fußfessel verpassen". Er hat alle ihre Lügen einfach geschluckt und war recht parteiisch. Eigentlich war es ich alleine gegen den Richter Sie und ihre Anwältin. Die Anwältin wollte mir dann auch noch Vorschriften machen, was Sie ja gar nicht kann oder darf.

Jetzt hab ich den Bescheid zur mündlichen Anhörung bekommen und darin werde ich so dargestellt als wäre ich der übelste Frauenstalker. Was zu 0% stimmt.

Kann ich mit dem Richter oder Gericht reden damit dies geändert wird oder zumindest meine Sichtweise mit in die Akte aufgenommen wird? Weil wenn das irgendjemand in Zukunft mal lesen sollte, stehe ich da wie ein Schwerverbrecher?

Und kann ich mich über den Richter beschweren weil er nicht neutral war?

Am Kontaktverbot möchte ich gar nichts ändern, das ist so in Ordnung. Das schützt mich ja auch vor ihr, Sie hat nämlich 4 Körperverletzungen im Dienst gegen mich begangen. Ich habe die Frau noch nie angefasst, nicht mal in Notwehr. Heute bin ich der Meinung, ich hätte sie besser weggeklatscht.

Danke für Antworten. Holger.

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