Hast du schonmal auf die Brüste, Po… von einem Mädchen/ Jungen Frau/Mann gestarrt?

(Wenn ja, hast du dich strafbar gemacht)

Wer jemandem auf den Hintern starrt – oder natürlich auch in den Ausschnitt – begeht kein Kavaliersdelikt. Denn sexuelle Belästigung ist im Paragraph 184i des Strafgesetzbuches (StGB) festgehalten. Was eine sexuelle Belästigung genau ist, beschreibt §3 Absatz 4 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG):

"Eine sexuelle Belästigung ist eine Benachteiligung (...) wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten, wozu auch unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornographischen Darstellungen gehören, bezweckt oder bewirkt, dass die Würde der betreffenden Person verletzt wird, insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird."

Darunter fallen unerwünschte sexuelle Handlungen, Bedrängung, Aufforderung zu unerwünschten sexuellen Handlungen, das unerwünschte Zusenden von Bildern – und einiges mehr. Aber auch anzügliche Bemerkungen, dreckige Witze und eben auch aufdringliche und unangenehme Blicke.

Ja 84%
Nein 16%
Leben, Männer, Mädchen, Menschen, Recht, Gesetz, Gericht, Anzeige, Jungs, Strafe, Strafrecht, starren
Bundesregierung senkt Strafe für Kinderpornos?

Seit Juli 2021 ist der Besitz von Kinderpornografie in Deutschland ein Verbrechenstatbestand. Das bedeutet, dass eine Mindeststrafe von einem Jahr verhängt werden muss. Zudem existiert für Staatsanwaltschaft und Gericht keine Einstellungsmöglichkeit. Die Staatsanwaltschaft muss anklagen und das Gericht verurteilen.

Dies hat dazu geführt, dass eine Vielzahl von Strafverfahren gegen Eltern und Lehrer eingeleitet worden sind (siehe hier und hier). Jene hatten in der Regel mitbekommen, dass unter Schülern entsprechendes Material kursiert und sich zuschicken lassen, um im Bilde zu sein und einschreiten zu können.

Hierdurch haben sie sich jedoch selbst des Besitzes von Kinderpornografie schuldig gemacht. Für Lehrer bedeutet das nicht nur ein Strafverfahren und eine Verurteilung, sondern auch den Verlust von Arbeitsplatz und Pension. Denn bei einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und mehr wird zwingend der Beamtenstatus aberkannt.

Die Bundesregierung will die Mindeststrafe nun von einem Jahr auf sechs Monate senken (siehe hier und hier). Dann wäre der Besitz kein Verbrechen mehr, sondern nur noch ein Vergehen. Folge: Taten könnten mit geringeren Strafen sanktioniert oder Verfahren unter bestimmten Umständen ganz eingestellt werden.

Ich persönlich halte auch dies noch für zu wenig flexibel. Denn dass man im Extremfall wegen des Besitzes einer einzigen Datei zwingend zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt wird, erscheint mir im Hinblick auf das Übermaßverbot problematisch.

Deshalb halte ich auch die Möglichkeit Geldstrafen zu verhängen, wie sie bis Juni 2021 bestand, für sinnvoll. Zumal Geldstrafen spürbarer wirken als die oftmals zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafen.

Was für eine Bestrafung haltet Ihr bei Besitz von Kinderpornografie für richtig?

Auch Geldstrafen sollte möglich sein (Vergehen) 68%
Mindeststrafe von einem Jahr (Verbrechen) 25%
Mindeststrafe von sechs Monaten (Vergehen) 7%
Kinder, Schule, Polizei, Deutschland, Politik, Recht, Eltern, Gericht, Psychologie, Ethik, Jura, Justiz, Lehrer, Rechtswissenschaft, Strafrecht, Kinderpornografie
Wären deine Eltern stolz auf dich, wenn du studieren würdest?

Auf diese Frage komme ich, weil ich vor kurzem eine Sendung geguckt habe, da war ein Mann (so ungefähr Mitte 40) der davon erzählte, wie er in seinen jungen Jahren gerne studieren wollte, aber seine Eltern absolut nichts davon hielten. Er machte dann eine Ausbildung, arbeitete als Geselle, fühlte sich aber nicht glücklich mit, deshalb schrieb er sich an der Uni, um Physik zu studieren und hat bis zum Doktor Titel geschafft.

Toller Werdegang, Respekt!

Ich frage mich: gibt's noch mehr Eltern, die gegen Studium sind? Oder sind die Eltern des o.g. Mannes eher ein Einzelfall?

Also wenn ich mir meine Eltern anschaue, die wären mächtig stolz auf uns Kinder gewesen, hätte einer von uns studiert....XD naja, stolz sind se trotzdem auf uns, auch ohne Studium ;)

Und deine Eltern?

Ja, meine Eltern wären sehr stolz! 43%
..... 25%
Meine Eltern würds überhaupt nicht interessieren 20%
Meine Eltern würden mir die Idee ausreden 8%
Nein, meine Eltern wären nicht stolz! 3%
Ich kann's nicht einschätzen 3%
Liebe, Freizeit, Medizin, Arbeit, Beruf, Kinder, Studium, Schule, Familie, Freundschaft, Polizei, Menschen, Chemie, Freunde, Ausbildung, Berufswahl, Politik, Anwalt, Eltern, Gericht, Elektrotechnik, Psychologie, Architektur, Gymnasium, Jura, Jurist, Lehramt, Medizinstudium, Physik, physikalische Chemie, Physiker, Professor, Richter, stolz, Student, studieren, Universität, Studienfach, Umfrage

Meistgelesene Fragen zum Thema Gericht