Wird mir nun die Restschuld versagt (Insolvenz)?
Mir ist bewusst, dass es sich hierbei nicht um eine Rechtsberatung handelt. Dennoch möchte ich lediglich nachvollziehen können, ob meine Sorge überhaupt berechtigt ist.
Aufgrund einer gescheiterten Selbstständigkeit befinde ich mich in der Privatinsolvenz. Mein Verfahren ist inzwischen in der Phase, in der ich alle Unterlagen einreichen musste, damit geprüft werden kann, ob mir die Restschuldbefreiung erteilt wird.
Im vergangenen Jahr habe ich meine Anstellung zum 01.01. verloren. Ich hatte jedoch bereits zum 15.02. eine neue, zugesicherte Stelle. Leider habe ich es damals versäumt, mich arbeitssuchend zu melden bzw. Bürgergeld zu beantragen.
Dasselbe ist mir dann zum Jahresende erneut passiert: Ich habe meine Anstellung im November beendet, im Dezember jedoch direkt eine neue Stelle angetreten – und wiederum versäumt, mich arbeitssuchend zu melden oder Bürgergeld zu beantragen.
Nun fordert meine Krankenkasse für die betreffenden Monate den Höchstbeitrag von mir. Aufgrund von erheblichem Stress im beruflichen und privaten Umfeld (ja, mein Fehler) ist der ohnehin mühsame Kontakt mit der Krankenkasse leider im Sande verlaufen.
Inzwischen hat die Krankenkasse die ausstehenden Beiträge für die zwei Monate zur Vollstreckung an das Hauptzollamt abgegeben (erneut: mein Fehler). Ich bin bereit, die Forderung in Raten zu begleichen – nach vorheriger Absprache mit meinem Insolvenzverwalter. Allerdings verlangt die Krankenkasse im Rahmen meines Antrags auf Vollstreckungsaufschub das Aktenzeichen meines Insolvenzverfahrens.
Ich habe nun große Sorge, dass mir wegen dieses dummen Fehlers die Restschuldbefreiung versagt werden könnte – schließlich heißt es ja oft, neue Schulden im Verfahren könnten dazu führen.
Ist meine Sorge berechtigt? Sollte ich dringend rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen?