Was genau passiert mit meiner geklauten Ware und dem Geld, wenn ich zivilrechtlich vorgehen?


23.07.2025, 18:12

*Mal angenommen das Gericht braucht 8 Monate.

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Also ich würde mich schnellstens an die Polizei/Staatsanwaltschaft wenden, damit eine Sicherstellung/Beschlagnahme des gemieteten Gerätes nach den §§ 94 ff StPO erfolgen kann und dann würde ich (am besten mit der Hilfe eines Anwaltes) einen Antrag auf dinglichen Arrest nach §§ 916 ff ZPO stellen, damit eventuell vorhandene Vermögenswerte beim Entleiher gesichert werden, damit darauf im Falle einer Verurteilung im Wege der Zwangsvollstreckung gegriffen werden kann.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – (keine Rechtsberatung)
  1. Du kannst ihn wegen Betrug anzeigen. (Bringt ihm Probleme aber Dir weder Gerät noch Geld!)
  2. Du kannst Dir einen Anwalt nehmen und ihn auf Herausgabe und Zahlung der Mietkosten verklagen.

Wenn das Gerät "weg" ist und er kein Geld hat, guckst Du in die Röhre. Du hast dann einen "vollstreckbaren Titel", den Du vollstrecken kannst, sollte der Type in den nächsten 30 Jahren zu Geld kommen. *kicher* - wird er nicht!

Aber weine nicht - Du bist in guter Gesellschaft. Ich habe auch noch 30.000,- zu kriegen.


AthasK 
Beitragsersteller
 23.07.2025, 19:45

Wow. 30.000 und zu wissen, dass dies nie was wird, ist absolut scheiße.

Also für ihn hat sich die Tat vllt gelohnt 🤦

Danke für deine Zeit 🤝

ntechde  23.07.2025, 19:49
@AthasK

Nein. Dessen bürgerliches Leben hat sich erledigt.

Aber es gibt Gelegenheiten, da müssen wir einsehen, dass einfach nix zu holen ist. Ob es Spaß macht oder nicht!

Kann ich dann das Gerät verlangen und die anfallenden Tagessätze von 70 Euro + er zahlt noch die Gerichtskosten?

Ja.

Was ist wenn er keinen Cent hat? Was ist dann?

Wenn sein Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze ist und er sonst kein Vermögen hat, kannst du erstmal nichts im Wege der Zwangsvollstreckung bekommen. Der Vollstreckungstitel ist aber 30 Jahre lang gültig.

Was genau ist, wenn er das Gerät exportiert hat (Warenwert 8000 Euro)?

Dann schuldet er dir Schadensersatz.


AthasK 
Beitragsersteller
 23.07.2025, 18:22
Dann schuldet er dir Schadensersatz

Danke für die Antwort. Was genau ist, wenn er 30 Jahre absolut nichts zahlen kann?

Und Jahre ins Gefängnis geht?

Schestko  23.07.2025, 18:26
@AthasK

Nach 30 Jahren ist der Vollstreckungstitel erloschen.

AthasK 
Beitragsersteller
 23.07.2025, 18:26
@Schestko

Also kann er 30 Jahre lang Bürgergeld kassieren und nichts zahlen?

Und ich gehe leer aus? 🤣

Schestko  23.07.2025, 18:28
@AthasK

Ja. Geschäftsrisiko, mit wem man Veträge abschließt.

AthasK 
Beitragsersteller
 23.07.2025, 18:29
@Schestko

Stark. Danke für deine Zeit 🤝

geheim007b  24.07.2025, 19:28
@AthasK

so ist es. Darum sind Bürgergeldempfänger als nicht Kreditwürdig zu betrachten und sollten nur mit einer hohen Kaution bedient werden. Und da sie die nicht aufbringen können gar nicht.

Ich würde strafrechtlich vorgehen, dann musst du keine Kosten für das Zivilverfahren aufwenden (Adhäsionsverfahren)...


geheim007b  24.07.2025, 19:27

ein Strafverfahren bringt ihm aber keinen Cent und wird in der Regel eh fallen gelassen

wurde dir schon erklärt. Theoretisch kannst du schadensersatz geltend machen, in der regel wirst du keinen Cent mehr sehen