Was genau passiert mit meiner geklauten Ware und dem Geld, wenn ich zivilrechtlich vorgehen?
Mal angenommen mit wurde ein teures Gerät geklaut. Ich habe es ihm vermietet und er gibt es nicht zurück: Unterschlagung. Da ein Vertrag vorlag wird es noch schlimmer. Ich glaube das heißt: Veruntreute Unterschlagung.
Er hat dieses Gerät und ich möchte das zurück und die Mietkosten von 1200 Euro. Mit jedem Tag kommen 70Euro dazu.
Mal angenommen das Gericht besucht 8 Monate.
Kann ich dann das Gerät verlangen und die anfallenden Tagessätze von 70 Euro + er zahlt noch die Gerichtskosten?
Was ist wenn er keinen Cent hat? Was ist dann?
Was genau ist, wenn er das Gerät exportiert hat (Warenwert 8000 Euro)?
*Mal angenommen das Gericht braucht 8 Monate.
6 Antworten
Also ich würde mich schnellstens an die Polizei/Staatsanwaltschaft wenden, damit eine Sicherstellung/Beschlagnahme des gemieteten Gerätes nach den §§ 94 ff StPO erfolgen kann und dann würde ich (am besten mit der Hilfe eines Anwaltes) einen Antrag auf dinglichen Arrest nach §§ 916 ff ZPO stellen, damit eventuell vorhandene Vermögenswerte beim Entleiher gesichert werden, damit darauf im Falle einer Verurteilung im Wege der Zwangsvollstreckung gegriffen werden kann.
- Du kannst ihn wegen Betrug anzeigen. (Bringt ihm Probleme aber Dir weder Gerät noch Geld!)
- Du kannst Dir einen Anwalt nehmen und ihn auf Herausgabe und Zahlung der Mietkosten verklagen.
Wenn das Gerät "weg" ist und er kein Geld hat, guckst Du in die Röhre. Du hast dann einen "vollstreckbaren Titel", den Du vollstrecken kannst, sollte der Type in den nächsten 30 Jahren zu Geld kommen. *kicher* - wird er nicht!
Aber weine nicht - Du bist in guter Gesellschaft. Ich habe auch noch 30.000,- zu kriegen.
Kann ich dann das Gerät verlangen und die anfallenden Tagessätze von 70 Euro + er zahlt noch die Gerichtskosten?
Ja.
Was ist wenn er keinen Cent hat? Was ist dann?
Wenn sein Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze ist und er sonst kein Vermögen hat, kannst du erstmal nichts im Wege der Zwangsvollstreckung bekommen. Der Vollstreckungstitel ist aber 30 Jahre lang gültig.
Was genau ist, wenn er das Gerät exportiert hat (Warenwert 8000 Euro)?
Dann schuldet er dir Schadensersatz.
Dann schuldet er dir Schadensersatz
Danke für die Antwort. Was genau ist, wenn er 30 Jahre absolut nichts zahlen kann?
Und Jahre ins Gefängnis geht?
so ist es. Darum sind Bürgergeldempfänger als nicht Kreditwürdig zu betrachten und sollten nur mit einer hohen Kaution bedient werden. Und da sie die nicht aufbringen können gar nicht.
Ich würde strafrechtlich vorgehen, dann musst du keine Kosten für das Zivilverfahren aufwenden (Adhäsionsverfahren)...
ein Strafverfahren bringt ihm aber keinen Cent und wird in der Regel eh fallen gelassen
wurde dir schon erklärt. Theoretisch kannst du schadensersatz geltend machen, in der regel wirst du keinen Cent mehr sehen
Wow. 30.000 und zu wissen, dass dies nie was wird, ist absolut scheiße.
Also für ihn hat sich die Tat vllt gelohnt 🤦
Danke für deine Zeit 🤝