Die Grundsteuer ist nach dem Bestimmungen des Grundsteuergesetzes eine sog. Stichtagssteuer bzw. Jahressteuer, d.h. dass die gesamte Grundsteuer nach den Eigentumsverhältnissen zum 1. Januar berechnet wird. Eine unterjährige Erhebung gibt es nicht.

Entscheidend ist also, wer am 1.1. im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.

Der Zeitpunkt der Zahlung des Kaufpreises spielt insoweit keine Rolle, weil der Eigentumsübergang erst mit der Eintragung im Grundbuch erfolgt.

Außerdem ist der Grundsteuermessbescheid des Finanzamts alleine bindend für die Festsetzung der Grundsteuer (§ 182 AO). Die Grundsteuerveranlagung kann also erst dann für den neuen Eigentümer erfolgen, wenn der zuständigen Stelle eine entsprechende Mitteilung (Grundsteuermessbescheid) des Finanzamtes zugegangen ist.

Der ehemalige Eigentümer bleibt nach den rechtlichen Bestimmungen (§§ 9, 10 und 17 Grundsteuergesetz) für die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Grundsteuer verantwortlich. Seine Zahlungspflicht endet erst mit Ablauf des Jahres.

Der neue Eigentümer darf von der Stadt/Gemeinde erst zur Zahlung der Grundsteuer herangezogen werden, wenn der Zurechnungsbescheid (Grundsteuermess- u. Einheitswertbescheid) des Finanzamtes vorliegt.

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Wenn du den Mahnbescheid innerhalb der im Mahnbescheid genannten Frist von zwei Wochen ab Zustellung an Dich bezahlt hast, ist das Mahnverfahren beendet.

Einen Widerspruch sollst Du nur einlegen, wenn Du die Forderung als solche nicht anerkennst.

Das Gericht teilt dem Antragsteller den Zeitpunkt der Zustellung mit.

Einen zur Vollstreckung geeigneten Titel stellt der Mahnbescheid nicht dar. Er ist sozusagen eine vom Gericht verschickte Mahnung.

Eine Abquittierung des Mahnbescheides gibt es nicht, er kann Dir auch nach der Bezahlung nicht ausgehändigt werden, das Original verbleibt beim Mahngericht.

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Du kannst einen Antrag stellen auf Streichung von der Schöffenliste, wenn es Dir inzwischen aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht (mehr) möglich ist, das Schöffenamt auszuüben. Dies sollte durch eine entsprechende ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.

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die gesetzlichen Krankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und führen staatlich zugewiesene Aufgaben eigenverantwortlich durch. Daher gilt der Verwahrungsbruch auch bei ihnen.

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Hallo, da ihr, wie Du bereits geschrieben hast, erst seit kurzer Zeit getrennt seid, müsste er doch wissen, dass Du keine Drogen nimmst;

behauptet er es dennoch wider besseres Wissen, macht er sich der Verleumdung schuldig:

§ 187 Verleumdung

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

im Übrigen brauchst Du ihm gar nichts beweisen; scheue Dich nicht ihn anzuzeigen;

wenn Du das nicht willst, sage ihm wenigstens, dass Du solche Behauptungen zur Anzeige bringen wirst und eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung dieser Behauptung gegen ihn erwirken wirst;

(nur ganz allgemein: niemand muss aufgrund unwahrer Behauptungen seine Unschuld beweisen - das sind nur Märchen aus irgendwelchen TV-Serien - ganz im Gegenteil: der die Gerüchte streut muss sie beweisen, ansonsten kann das ganz schnell ganz teuer für ihn werden)

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Ganz allgemein:

begeht jemand innerhalb der Bewährungszeit eine weitere Straftat, so hat dieser "Jemand" wohl den Sinn einer Bewährung nicht begriffen;

das Verfahren richtet sich dann nach § 56f StGB, eines besonderen Antrages der Staatsanwaltschaft bedarf es nicht;

das Gericht kann die Bewährung widerrufen oder - wenn es dem Verurteilten nochmal eine Chance geben will - die Bewährungszeit angemessen verlängern;

die Entscheidung darüber trifft der Richter aus dem ersten Verfahren für sein Verfahren;

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Diese Daten werden über den automatisierten Kontenabruf weitergegeben

Die Banken und Sparkassen in Deutschland sind verpflichtet, die sogenannten Kontostammdaten ihrer Kunden in einer Datei zu speichern. Diese Datei muss täglich aktualisiert werden. Die Daten werden drei Jahre gespeichert. Zu den Stammdaten, die die Behörden abrufen können, gehören:

  • Nachname des Kontoinhabers
  • sämtliche Vornamen des Kontoinhabers
  • Geburtsdatum des Kontoinhabers
  • Kontonummer von Girokonto, Sparkonto, Tagesgeldkonto, Festgeld, Depot und Kreditkonto
  • Datum der Kontoeröffnung
  • Datum der Kontoschließung, sofern die Kontoauflösung nach dem 1. April 2003 und innerhalb der letzten drei Jahre erfolgte
  • Nachname und alle Vornamen eines abweichenden wirtschaftlich Berechtigten
  • die Adresse des abweichenden wirtschaftlich Berechtigten
  • Nachname und alle Vornamen eines Verfügungsberechtigten

Ein Wertpapierdepot wird wie ein laufendes Konto erfasst. Die einzelnen Kontostände der erfassten Konten oder einzelne Kontobewegungen werden weder gespeichert noch im Rahmen des Kontenabrufs gemeldet. Allerdings können diese Daten aufgrund anderer gesetzlicher Bestimmungen von den Behörden separat angefordert werden.

(Mitteilung der Banken und Sparkassen)

Die Banken und Sparkassen selber erfahren dabei von dem Kontoabruf nichts, da nur auf die externe Datei mit den Kontostammdaten zugegriffen wird;

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Grundsätzlich ist ja der Vermieter für die Beseitigung von Mängeln verantwortlich; dem Vermieter ist im Regelfall eine angemessene Frist zur Beseitigung zu geben, innerhalb der der Mangel beseitigt werden muss,

anderenfalls ist der Mieter berechtigt, einen Handwerker zu beauftragten; allerdings ist er dann als Auftraggeber des Handwerker gegenüber diesem auch zahlungspflichtig und kann ihn nicht an den Vermieter verweisen;

der Mieter muss dann gegenüber dem Vermieter die Rechnung geltend machen;

in einem Notfall (zB Wasserrohrbruch oder sonstiger Schaden, dessen Beseitigung keinen Aufschub duldet) ist zwar auch der Vermieter zu verständigen, jedoch ist der Mieter bei einem unabwendbaren Schadensereignis auch berechtigt, eine Ersatzvornahme durchzuführen; (eine email-Erreichbarkeit hilft herzlich wenig, wenn das Wasser durch die Decke läuft)

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lt. Allianz-autowelt:

"...Wo sind Folien auf den Scheiben erlaubt, wo nicht?

Alle Glasflächen, die das Sichtfeld des Fahrers bestimmen, müssen klar bleiben. Allerdings sind auf der Windschutzscheibe selbst transparente Folien zum Schutz vor Steinschlag nicht erlaubt. Es besteht die Gefahr, dass sich solche Folien ablösen und den Fahrer in seiner Sicht einschränken könnten. Auf den Seitenscheiben zwischen A- und B-Säule dürfen transparente Sicherheitsfolien angebracht werden, obwohl sich diese im Sichtfeld des Fahrers befinden. Die Konsequenzen einer sich lösenden Folie sind hier weniger drastisch.

  • Zulässig: alle Seitenscheiben ab der B-Säule und die Heckscheibe
  • Unzulässig: Windschutzscheibe, Autofenster zwischen A- und B-Säule
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Geldspenden erfolgen meist, wenn sie nicht aus tiefstem Herzen kommen, nach dem Motte "tue Gutes und rede darüber";

viele der "Großen" haben in ihrem Konzernen eigene Abteilungen, die sich den laufenden Spendenanfragen mit einer Vielzahl von Mitarbeitern widmen, weil sie die Bettelbriefe von den echten Spendenanfragen trennen müssen;

jedenfalls musst Du Dir, wenn Du irgendwann in die engere Wahl kommen solltest, "tausende" Fragen und vor allem entsprechender Verwendungsnachweise stellen lassen;

Organisationen wie "Sternstunden" verlangen Nachweise, die auf den Cent stimmen müssen und vor allem in jeder Hinsicht schlüssig sind, sonst bist Du ganz schnell wieder draussen;

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hilft Dir das weiter:

"...Tätigkeitsfelder des Sozialdienstes Bei der Aufnahme in den Vollzug, während des Vollzuges und zur Entlassung.

a) bei der Aufnahme in den Vollzug

  • Sicherstellung von Habe
  • Kontakt zu Angehörigen herstellen
  • Kontakte zu Behörden herstellen (z. B. Taschengeld für Untersuchungsgefangene beantragen, Bezug von ALG abmelden etc.)
  • Kontakt zu Gläubigern herstellen zur Klärung finanzieller Forderungen
  • an der Vollzugsplanung mitwirken
  • Entlassungsvorbereitung einleiten; mehr...
  • Hilfe zur Wohnungssuche vermitteln (z.B. Kontakt zu Anlaufstellen oder ähnlichen Einrichtungen vermitteln)
  • Einzelgespräche führen

b) während des Vollzuges

  • z.T. wie oben angegeben
  • über Behandlungsangebote in der JVA informieren
  • über Angebote der Sozialtherapie informieren
  • Vollzugslockerungen / Urlaub mit planen
  • Mietkostenübernahme beim Sozialamt beantragen (für FS bis zu 6 Monaten)
  • Schreibhilfe bei Anträgen auf vorz. Entlassung gem. §§ 57 StGB, 456 a StPO, Überstellung ins Heimatland zur weiteren Strafverbüßung
  • Hilfe bei Meldeangelegenheiten, Beschaffung von Papieren
  • Kontakt zu Behörden herstellen bei beabsichtigter Eheschließung, Anerkennung von Vaterschaften etc.
  • Schreibhilfe bei Anträgen auf Kontenklärung (Beantragung von Rente oder bei Scheidung) etc.

c) zur Entlassung

  • z.T. s.o.
  • gezielte Entlassungsvorbereitung (z.B. Begleitung bei Ausgängen)
  • Mietkostenübernahme für künftige Wohnung oder Kostenübernahme für betreutes Wohnen beantragen
  • Hilfe bei der Beschaffung von Papieren - u.a. auch zur Ausweisung / Abschiebung von ausländischen Gefangenen

Die Aufzählung ist beispielhaft, also nicht als abschließend zu betrachten. Sie soll einen Eindruck verschaffen von der Vielzahl der Aufgaben des soz. Dienstes, die sowohl von internen wie externen Fachkräften erledigt werden...."

(Quelle: JVA NS)

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unterrichtest Du nur ein Fach, so hat das keine Auswirkungen; Dein Stundenkontingent ist ebensohoch wie bei einer Lehrkraft die mehrere Fächer unterrichtet, ein Deutsch/Englisch-Lehrer hat dann eben z.B. 12 Unterrichtseinheiten Deutsch und 12 in Englisch (oder ein anderes Verhältnis) und Du hast dann 24 in Informatik;

eine Unterscheidung gibt es allerdings bei Lehrern die zB Kunst unterrichten und bei Musiklehrern; da in diesen Fächern keine Schulaufgaben und Exen anfallen so wie in anderen Fächern und weniger Hausaufgaben zu korrigieren sind, haben diese Lehrkräfte insgesamt ein höheres Stundenkontingent, z.B. 28 Wochenstunden;

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evtl. hilft Dir das weiter:

"Bei Kurzzulassung mit Haltedauer handelt es sich schlicht um eine Zulassungsform, um den bestmöglichen Preisnachlass für einen Neuwagen zu erhalten. Hiervon bleiben z.B. Eingentumverhältnisse am Fahrzeug unberührt. Das Neufahrzeug erhält vor der Auslieferung an den Kunden eine Zulassung auf den Vertragshändler oder ein Partnerunternehmen. Der Kunde fährt im Anschluss für 6 Monate mit dieser Zulassung (andere Autokennzeichen). Das Fahrzeug wird ganz normal benutzt und ist vollständig im Besitz des Kunden. Die Haltedauer ist aus dem Grund wichtig, da der Preisnachlass gegenüber dem Hersteller gerechtfertigt sein muss."

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Hallo, handelt es sich bei dem Konto um ein offizielles schulkonto oder eine Einrichtung eurer Stufe als private Schülergemeinschaft; wer hat denn das Konto als vertretungsberechtigter Inhaber eingerichtet; seid ihr ein nicht eingetragener Verein; gibt es Bestimmungen über die Rechnungslegung durch die verwaltende Mitschülerin; inwieweit werden den die Finanzen der einzahler durch die bekanntgabe der einzahlungen berührt; wer entscheidet über die Vergabe der Mittel?

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Die Frist beginnt mit der Rechtskraft des Urteils, ist dein FS schon zwei Monate weg und hält das Gericht insgesamt 12 Monate für angemessen, verhängt es nur noch 10 Monate; insoweit wird die bereits entzogene Zeit berücksichtigt;

Der FS muss im übrigen neu beantragt werden, automatisch bekommt man ihn nicht

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Hallo, die Lösung ist der kürzeste Paragraph, den es im BGB gibt: § 293:

"Der Gläubiger (also Du) kommt in Verzug, wenn er die angebotene Leistung (das bestellte Essen) nicht annimmt;"

Wenn du bedauerlicherweise eingenickt bist und der Bote hat geklingelt oder sogar dreimal angerufen, dann nimmt er die angebotene Ware wieder mit und verwertet sie sofort als Notverkauf bei verderblicher Ware;

Es gibt keine Verpflichtung, die Ware am Ort der Leistung zurückzulassen mit der Gefahr des Unterganges der Ware;

Ich gehe davon aus, dass er die Ware auch noch zu liefern bereit war, auch später, sonst hätte er wohl nicht noch dreimal angerufen;

Wenn er die Ware vor deiner Tür ablegt, gibt er im Streitfall all seine Rechte auf;

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Freiheitsstrafe mit Aussetzung zur Bewährung erfolgt zum einen, wenn das Gericht eine Geldstrafe nicht für ausreichend erachtet, aber zum anderen eine günstige Sozialprognose sieht;

Vorbestraft bleibt man so oder so, klappt es mit der Bewährung wird sie nur nicht vollstreckt;

Regelmässig gibt es aber Bewährungsauflagen finanzieller Art, die man an bestimmte gemeinnützige Organisationen zahlen muss(evtl in Raten)

Die können unter Umständen die Höhe einer Geldstrafe haben;

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