K wartete zur Nachtzeit in der unbelebten Berliner U-Bahnstation auf den nächsten Zug. Neben ihm stand S. Dieser war hochgradig wütend und aggressiv, weil ihn seine Freundin kurz zuvor aus der Wohnung geworfen hatte. Als K kurz den Kopf zu S hindrehte, um zu sehen, wer neben ihm stand, schlug S ihm ohne Vorwarnung mit voller Wucht ins Gesicht, um sich abzureagieren.
Dadurch stürzte K ungebremst und ohne Abwehrreaktionen oder Abfangbewegungen mit dem Hinterkopf auf den Steinboden der U-Bahnstation. Dass ein kräftiger Faustschlag gegen den Kopf eines Menschen zur Folge haben kann, dass dieser unglücklich stürzt und durch den Sturz zu Tode kommen kann, war dem S zwar als allgemeine Erfahrungstatsache bewusst. Er ging jedoch im Moment des Schlages fest davon aus, dass so etwas bei K nicht passieren würde. Den am Boden liegenden K verließ S deshalb in der Überzeugung, dass sich sein Opfer bald erholen würde.
B kam zufällig vorbei. Als er K regungslos am Boden sah und auch die Blutlache, die sich unter dessen Kopf gebildet hatte, hielt er ihn für tot. Da fiel sein Blick auf die Armbanduhr des K, die aussah wie eine teure-Uhr. Eine solche Uhr wollte B schon immer haben. Er löste deshalb den Verschluss der Armbanduhr und war schon im Begriff, diese dem K vom Handgelenk zu ziehen, als er erkannte, dass die Uhr eine Imitation war und durch den Sturz beschädigt worden war. Enttäuscht ließ er die Uhr am Handgelenk des K und ging weiter.
Der U-Bahn-Stationsvorsteher U fand K kurze Zeit später. Durch den Sturz auf den Hinterkopf war es bei K zu einem Schädelbasisbruch gekommen, der eine massive Gehirnschwellung verursachte. Daran verstarb K wenige Tage später, ohne das Bewusstsein wieder erlangt zu haben.
Wie haben S und B sich strafbar gemacht?