Könnte ich einen Eintrag im Führungszeugnis haben?

Ich bin 20 Jahre alt und habe als ich 17 war eine polizeiliche Vorladung erhalten. Dort war ich als Beschuldigter wegen Straftat Bedrohung genannt. Die Polizei hat irgendwas mitbekommen, als sie bei einem heftigen Familienstreit eingeschaltet wurde (lange Geschichte, nicht relevant).

Meine Mutter sagt, sie ist damals am nächsten Tag zur Polizei gegangen und hat mit der Polizei geredet. Sie sollte einen Erklärungsbrief schreiben und der Polizist meinte angeblich, dass es wohl eingestellt wird.

Ich bekam dennoch eine polizeiliche Vorladung. Ich bin dort nicht erschienen, meine Mutter hatte den Termin abgesagt. Ich verstehe das nicht, muss man nicht zu so einem Termin erscheinen?

Ich selbst musste nie irgendwo aussagen geschweige denn überhaupt erscheinen. Ich war jedoch 17, wie ist da die Rechtsgrundlage? Ich habe gehört, dass es in bestimmten Fällen auch ohne eine Strafe zu einem Eintrag im Fürhungszeugnis kommen kann.

Eine Strafe gab es ja wohl nicht. Davon hätte ich ja selbst als 17 Jähriger natürlich was erfahren. Kann sein, dass ich mir zu viele Gedanken darüber mache...mein neuer Arbeitgeber braucht nämlich mein polizeiliches Fürhungszeugnis, ich beginne die Stelle im September und im Juni beantrage ich mein Fürhungszeugnis (darf nicht älter als drei Monate sein)

Recht, Gesetz, Gericht, bedrohung, Führungszeugnis, minderjährig, Strafe, Strafrecht, Straftat, Eintrag

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