Messer Drohung, was passiert jetzt?


03.06.2025, 09:49

Die Messer Drohungen kann man auch als Morddrohung sehen :(

Bsp: "Ich stech dich ab"

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Früher wäre das Verfahren eventuell eingestellt worden, oder man hätte es bei einer Ermahnung durch den Richter belassen.

Das kann auch noch immer so ausgehen.

In der heutigen Zeit und ausgerechnet beim Thema Messer kann ich mir allerdings auch eine deutlichere Strafe vorstellen - sprich Sozialstunden. Ist ja Jugendstrafrecht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Tätigkeit in einer Kanzlei, Ex-Partnerin ist Rechtsanwältin

Kev123527 
Beitragsersteller
 03.06.2025, 09:56

Was wäre die Höchststrafe für einem Jugendlichen wie mich?

vanOoijen  03.06.2025, 09:59
@Kev123527

Die wirst Du nicht bekommen, sofern Du vorher noch nie mit der Justiz in Kontakt warst.

Neben den strafrechtlichen Konsequenzen gibt es vermutlich auch noch Ärger an der Schule.

Sorry, aber ich halte diese Frage für Trollspeech.

Aber, da viele den Artikel lesen, etwas das ich vorbereitet habe:

Die Frage wird immer dann gestellt, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist und kann bei einer Straftat nie endgültig beantwortet werden. Es ist nämlich immer eine Einzelfallentscheidung.

Die Strafzumessung obliegt verschiedenen Voraussetzungen. Dazu gehört neben der oder den Straftaten das Alter des Täters (JGG?), die Sozialprognosen (fester Wohnsitz, wie lange – fester Arbeitsplatz bzw. regelmäßige Schulbesuche ohne weitere Vorfälle wären von Vorteil. Zusammengefasst: ist die Zukunftsaussicht eher positiv oder nicht.)

Dann kommt es auf Vortaten an, wurde der Täter schon mehrfach angezeigt oder sogar verurteilt, wurde er sonst auffällig und hat er versucht einen möglichen Schaden aktiv wieder gut zu machen. Und nicht zuletzt kommt es auf den Eindruck vor Gericht an.  

Beim Jugendrecht ist der Gedanke einer erzieherischen Maßnahme vorrangig. Dies gilt natürlich nur bis zu einem bestimmten Rahmen.

Mit Sozialstunden sollte man in so einem Fall schon rechnen

Ich hatte nie die Absicht jemandem wehzutun, ich wollte ihm nur Angst machen.

Auch Bedrohung mit einem potentiell tödlichen Gegenstand ist eine STRAFTAT (siehe §241 Strafgesetzbuch). Du hast ihn mit einem gegen ihn gerichteten Verbrechen ("abstechen") bedroht, darauf stehen bis zu 2 Jahre Gefängnis oder Geldstrafe.

Mit 15 bist Du bereits strafmündig und kannst sehr wohl zwischen richtig und falsch unterscheiden und weisst (wie Du ja hier auch selber zugibst), dass das "Sch*isse" von Dir war.

Jetzt wirst Du die Konsequenzen tragen müssen und das ist gut und richtig so. Denn ich hoffe, sie sind Dir für den Rest Deines Lebens eine Lehre. 🤷‍♂️


Kev123527 
Beitragsersteller
 03.06.2025, 11:42

Jugendstrafrecht...?

Kev123527 
Beitragsersteller
 03.06.2025, 15:51
@Waldmensch70

Ich habe gehört das gilt nur für Erwachsene, wie ist die Strafe wenn sie nach dem jugendstrafrecht beschränkt wird?

Waldmensch70  04.06.2025, 08:05
@Kev123527

Deine Strafe kann Dir hier faktisch niemand voraussagen.

Die Strafe entscheidet der Richter in der Verhandlung anhand des konkreten Einzelfalles.

Bei sowas kann ich mir vorstellen, dass du einige Sozialstunden ableisten musst oder auch mal für kurze Zeit in Haft musst.

Das entscheidet aber ein Richter im Einzelfall und das hängt auch stark mit der Bedrohung // versuchte gefährliche Körperverletzung zusammen.

Kommt es zu einer Verurteilung, wird dies aufgrund Deines Alters nach Jugendstrafrecht geschehen. Im Jugendstrafrecht geht es in 1. Linie um Erziehung & (Re)Sozialisierung und nicht um Bestrafung.

Welches Urteil Du tatsächlich zu erwarten hättest/hast, lässt sich hier nicht mit Sicherheit sagen. Jeder Fall (& {putativ}Täter) ist einzigartig, wird somit individuell betrachtet/gewertet; es zählt nicht „nur“ die Tatbegehung (oder der Versuch), sondern auch diverse Infos/Hintergründe (Tatmotiv, Persönlichkeit/persönliches etc), evt vorhandene Vorstrafen usw. Jedes Urteil ist individuell zu fällen - was dies in Deinem Fall bedeuten kann/bedeutet, würdest/wirst Du vom zuständigen Richter erfahren.

Zudem dürfte Dein Handeln wohl auch schulische Konsequenzen haben - ob/welche, bleibt abzuwarten.

Mein Rat an Dich: Nimm diese Sache ernst, steh dazu, trag die Konsequenzen und lern daraus (bitte im konstruktiven Sinne!).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bundeskriminalbeamter (CH) mit Zusatzausb.(forens.Psych)