Was bedeutet - Gerichtstermin wird aufgehoben?
Hallo,
weiß jemand, was es bedeutet, wenn das Gericht einem eine Verfügung schreibt, in der es einen zukünftig anberaumten Anhörungstermin (Familiengericht) aufhebt?
Zum Vorgang soll hier genannt sein, dass Großeltern vor etlichen Monaten einen Antrag auf Umgang gestellt haben. Inzwischen gab es Termine im Jugendamt und einen Besuch vom Verfahrensbeistand des Kindes.
Beide, das Jugendamt und der Verfahrensbeistand lehnten den Umgang ab. Letztendlich versendete das Gericht eine Anhörung aller Beteiligter für Oktober, welche aber durch den Anwalt der Mutter terminlich verschoben werden sollte.
Schlussendlich kam nun eine Verfügung mit der Aufhebung des Termines. Als Grund schrieb das Gericht: Auf Antrag beider Beteiligter
Weiß jemand, was dies genau bedeutet? Der eigene Anwalt ist heute nicht mehr erreichbar. Von daher wollte ich hier vorab nachfragen, was dies bedeuten kann.
LG heldi01 :)
3 Antworten
Wenn der Termin aufgehoben wurde, heißt es, dass die Anhörung nicht stattfinden wird. Zumindest nicht zu dem Zeitpunkt des Termines. Eventuell gibt es einen neuen Termin, oder die Anhörung findet gar nicht mehr statt.
Zur Not das Gericht anrufen und dort nachfragen.
Über die Kosten entscheidet das Gericht. Es ist möglich, dass die Gegenseite die Kosten tragen muss. Wenn das Ganze aber als Vergleich betrachtet wird, dann könnte es sein, dass die Kosten gegeneinander aufgehoben werden.http://www.helpster.de/gerichtlicher-vergleich-kosten-richtig-kalkulieren_42113
Danke für deine Anwort.
Also ein Vergleich wird es wohl nicht mehr werden, da laut meinem Anwalt der gegnerische Anwalt den Antrag zurückgezogen hat und es zu keiner Anhörung/Verhandlung weiter kommt.
Demnach denke ich, dass kein Vergleich weiter geschlossen werden kann. Gewissheit habe ich erst morgen, dann erhalte ich den gegn. Schrifts. per Post.
Zunächst heißt das nur, dass dieser Termin aufgehoben wurde, also nicht statt findet.
Näheres ergibt sich aus der Aktenlage, nämlich ob das Verfahren überhaupt noch statt findet oder als erledigt gilt.
Hallo, vielen Dank für deine Antwort. Ich habe bei SebVegas noch mehr geschrieben. Z.b., dass ich den Anwalt erreichen konnte. Es wäre lieb, wenn du dort noch einmal schauen könntest. LG heldi01
Über die Kosten entscheidet das Gericht. Es ist möglich, dass die Gegenseite die Kosten tragen muss. Wenn das Ganze aber als Vergleich betrachtet wird, dann könnte es sein, dass die Kosten gegeneinander aufgehoben werden.http://www.helpster.de/gerichtlicher-vergleich-kosten-richtig-kalkulieren_42113
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Termin findet auf Wunsch beider Parteien nicht statt.
Hallo noch einmal. Der Anwalt wurde nun doch erreicht. Die Gegenseite (Großeltern) hat Ihren Antrag zurückgezogen.
Heißt dies, dass die Gegenseite dann auch die Kosten tragen muss? Oder ist bei Familienangelegenheiten die Kostenlast immer aufgeteilt?