Familien Gericht?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Warum sollten sie das volljährige Kind nicht vor die Tür setzen dürfen? Sie haben Hausrecht und wenn sie keinen Nerv mehr haben auf den Sprössling, dann darf er ausziehen.

Ob sie ihm dann Unterhalt zahlen müssten, weil er z.B. in Ausbildung ist, ist eine ganz andere Sache.

Danach (ab Volljährigkeit) entfallen das für die Eltern geltende Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie das elterliche Sorgerecht und dementsprechend auch die Sorgeverpflichtung.
Dem volljährigen Kind steht dabei kein Recht mehr zu, in der elterlichen Wohnung zu leben. In der von den Eltern bewohnten Wohnung steht den Eltern das Hausrecht zu. Danach können sie auch von ihrem volljährigen Kind verlangen, dass dieses auszieht.

https://www.familienrecht-muenchen.de/Ehescheidung_in_Muenchen/Aktuelles/Kind_wird_volljaehrig_und_wohnt_bei_Eltern_Welche_rechtlichen_Moeglichkeiten_bestehen_fuer_die_Eltern_das_Kind_aus_der_Wohnung_zu_bringen

Weigert sich das volljährige Kind allerdings auszuziehen, dann sollte der Rechtsweg eingeschlagen werden mit einer Räumungsklage.

Sie dürfen nicht einfach sagen tschüss das ist klar, sie müssen einen bestimmten Antrag mit einem Anwalt beim Familiengericht stellen.

Da irrst Du Dich:

Sie dürfen es mit einem "Tschüss" rauswerfen, ganz ohne Antrag, ganz ohne Anwalt und ganz ohne Familiengericht.

Sie müssen ihm allerdings Unterhalt zahlen, aber das ist eine andere Geschichte.

Akka2323  16.10.2021, 14:00

Nur wenn es eine Schule besucht, ein Studium oder eine Ausbildung macht. Sonst muß das erwachsene über 18-jährige Kind sich selbst ernähren.

3
Akka2323  16.10.2021, 16:21
@Akka2323

Und bekommt kein Kindergeld mehr und ist nicht mehr krankenversichert.

0