Darf meine Mutter meinen Lebensgefährten mein Kind und mich einfach so aus dem Haus rausschmeißen?

6 Antworten

Schlicht und ergreifend - ihr habt bisher mit Erlaubnis / Billigung der Eltern im Erdgeschoss von deren Haus gelebt - zahlt dafür zumindest die laufenden Verbrauchskosten. Hinzu kommt, dass Ihr mit Erlaubnis der Eltern unter dieser Anschrift gemeldet seid.

Damit seid ihr faktisch Mietern gleichzusetze und die Eltern könnenn Euch nicht einfach so vor die Tür setzen ..... Und da Ihr ehedem per 1.Dezember eine eigene Wohnung angemietet habt, haben die Eltern schon gleich gar keine Handhabe.

Geht Euch bis dahin bitte weitestgehend aus dem Weg.

Rechtlich gesehen liegt hier ein mündlicher LEIHVERTRAG zwischen den Leihenden und den Verleihern vor. Dieser Vertrag kann durch die Verleiher und Leihenden jederzeit formlos gekündigt werden.

Die Mutter allein kann den Vertrag nicht kündigen, und wenn sie nicht Eigentümerin des Hauses ist, kann sie überhaupt nicht kündigen. Die Kündigung müsste sich getrennt gegen dich als Tochter und gegen deinen Lebensgefährten richten und wäre sofort wirksam, im Umkehrschluss: Ihr müsstest als Leiherpartei mit Leihende ebenfalls kündigen, damit euch keine weiteren Betriebskosten auferlegt werden, das Ganze am besten schriftlich und nachweisbar.

Kündigen die Verleiher, dann muss eine Auszugsfrist gewährt werden.

Gerhart  19.11.2020, 10:26

Siehe auch §§ 598 BGB ff.

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Eine Klage wäre bis zum 1.12. noch nicht entschieden ; - )

Insofern haben deine Eltern keine Chance, euch gerichtlich aus dem Haus entfernen zu lassen.

LePetitGateau  18.11.2020, 18:23

Einfach Schlüssel wegnehmen - ist ja ihr Eigentum, also dürfen sie den Schlüssel verlangen, Schlösser austauschen lassen, Sachen vor die Türe werfen und und und und

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Still  18.11.2020, 18:24
@LePetitGateau

Es ist ja ein mündlicher Vertrag geschlossen worden, denn die FS wohnt schon länger dort und überweist die Nebenkosten. Die Eltern werden keine Polizei dazu bewegen können, die Hausfriedensbrecher zu entfernen ; - )

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rechtlich dürfen sie das. sie sind nur für dich bis du 18 bist verantwortlich und nicht noch für dein kind.

da ihr keinen mietvertrag habt, habt ihr auch keine rechte.

sie könnten euch heute noch auf die straße setzen.

Still  18.11.2020, 18:23

Wer soll das denn durchsetzen? Bis da ein Gericht entschieden hat, sind die eh in der neuen Wohnung.

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AshleighHoward  18.11.2020, 18:34
@Still

man muss ja nur warten, bis alle 3 aus dem haus sind und einfach die schlösser auswechseln.

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Rango82  18.11.2020, 18:43
@AshleighHoward

Es existiert doch ein mündlicher Mietvertrag. Der ist genau so gültig.

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AshleighHoward  18.11.2020, 18:49
@Rango82

da könnte man dann dein argument genauso verwenden

Wer soll das denn durchsetzen? Bis da ein Gericht entschieden hat, sind die eh in der neuen Wohnung.
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Würde mich jett interessieren wie das ausgegangen ist? Ist ja schon über 3 Monate her?