Darf meine Mutter meinen Lebensgefährten mein Kind und mich einfach so aus dem Haus rausschmeißen?
Hallo zusammen, mein Freund (27) mein 2 jähriger Sohn und ich (26) wohnen in dem Haus meiner Eltern. Wir wohnen separat im Erdgeschoss und meine Eltern über uns. Das Haus ist das Eigentum meines Vaters. Wir wohnen hier ohne Mietvertrag, wir überweisen meinen Eltern lediglich soviel dass es die Nebenkosten abdeckt.
Jetzt zu meiner Frage. In letzter Zeit kam es zwischen mir und meinen Eltern zu heftigen Streitigkeiten so dass wir uns nun eine eigene Wohnung gesucht haben. Am 01.12 werden wir umziehen. Aber meine Eltern sind so in Rage dass sie uns nun vorzeitig rauswerfen wollen.
Nun sind wir etwas ratlos was unserer Recht angeht. Ich weiß nur dass man volljährige Kinder sehr wohl rechtens rauswerfen kann. Aber wie sieht es mit meinem Kind aus? Dürfen sie uns einfach mit meinem Sohn auf die Straße setzen?
Danke im Voraus für eure Antworten :)
9 Antworten

Auch ein mündlicher Mietvertrag ist bindend! Da ihr Miete zahlt (auch wenn es "nur" ein Kostenausgleich ist) UND die Eltern in der Vergangenheit die Zahlungen akzeptiert haben, ist hier tatsächlich ein Mietvertrag nach den Vorgaben des BGB zustande gekommen...auch wenn er nur mündlich besteht. Als rechtskräftiger Beweis gilt übrigens eure Meldeadresse dort.
Die Bedingungen für Mietverträge gibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) vor. Für mündliche und schriftliche Verträge sind sie gleich.
Im Gegensatz zum Vertragsabschluss besitzt die mündliche Kündigung des Mietvertrags keine Gültigkeit: Sie muss schriftlich erfolgen. Wenn beim Vertragsabschluss nichts anderes abgesprochen wird, gilt eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Die Kündigungsfrist für den Vermieter hängt davon ab, wie lange Sie schon bei ihm wohnen.
Also können die Eltern euch nicht "so einfach" vor die Tür setzen! Damit verstoßen sie gegen geltendes recht und ihr könnt die Polizei hinzuziehen und den Zutritt erzwingen.

Achtung, hier besteht KEIN Mietvertrag, weil nur Betriebskostenanteile gezahlt wurden. BK können Bestandteil der Gesamtmiete sein, sind aber nicht als Mietzins zu klassifizieren.

Rechtlich gesehen liegt hier ein mündlicher LEIHVERTRAG zwischen den Leihenden und den Verleihern vor. Dieser Vertrag kann durch die Verleiher und Leihenden jederzeit formlos gekündigt werden.
Die Mutter allein kann den Vertrag nicht kündigen, und wenn sie nicht Eigentümerin des Hauses ist, kann sie überhaupt nicht kündigen. Die Kündigung müsste sich getrennt gegen dich als Tochter und gegen deinen Lebensgefährten richten und wäre sofort wirksam, im Umkehrschluss: Ihr müsstest als Leiherpartei mit Leihende ebenfalls kündigen, damit euch keine weiteren Betriebskosten auferlegt werden, das Ganze am besten schriftlich und nachweisbar.
Kündigen die Verleiher, dann muss eine Auszugsfrist gewährt werden.


Eine Klage wäre bis zum 1.12. noch nicht entschieden ; - )
Insofern haben deine Eltern keine Chance, euch gerichtlich aus dem Haus entfernen zu lassen.

Es ist ja ein mündlicher Vertrag geschlossen worden, denn die FS wohnt schon länger dort und überweist die Nebenkosten. Die Eltern werden keine Polizei dazu bewegen können, die Hausfriedensbrecher zu entfernen ; - )

Nein, dürfen sie nicht. DAs wäre verbotene Eigenmacht.


Schlicht und ergreifend - ihr habt bisher mit Erlaubnis / Billigung der Eltern im Erdgeschoss von deren Haus gelebt - zahlt dafür zumindest die laufenden Verbrauchskosten. Hinzu kommt, dass Ihr mit Erlaubnis der Eltern unter dieser Anschrift gemeldet seid.
Damit seid ihr faktisch Mietern gleichzusetze und die Eltern könnenn Euch nicht einfach so vor die Tür setzen ..... Und da Ihr ehedem per 1.Dezember eine eigene Wohnung angemietet habt, haben die Eltern schon gleich gar keine Handhabe.
Geht Euch bis dahin bitte weitestgehend aus dem Weg.

Ihr habt keinen Mietvertrag und Deine Eltern sind Eigentümer des Hauses. Insofern sieht es - rechtlich - tatsächlich schlecht für Dich aus. Ich würde das Jugendamt dazurufen, damit sie das Kindeswohl sichern und dann denke ich, dürftet Ihr noch etwas länger dort wohnen. Aber das ist nur eine Annahme meinerseits.

Rechtlich sieht es doch gut aus. Der Mietvertrag wurde mündlich geschlossen.

Ja, ich weiß: Mündlich gilt auch. Und jemand vom Jugendamt wird auch sehen, dass da eine Familie regulär wohnt und das es bisher geduldet wurde. Keine Frage. Insofern plädiere ich sehr für die Einschaltung des Jugendamtes, damit die Familie faktisch etwas in der Hand hat.
Einfach Schlüssel wegnehmen - ist ja ihr Eigentum, also dürfen sie den Schlüssel verlangen, Schlösser austauschen lassen, Sachen vor die Türe werfen und und und und