Können Eltern ihr Kind mit 18 einfach rausschmeißen?
Also ein Klassenkamerad aus meiner Klasse ist jetzt 17 und schafft voraussichtlich nicht die 12te Klasse der FOS. Seine Eltern haben ihm angedroht, dass wenn er es nicht schafft sie ihn rausschmeißen würden.
Geht das überhaupt? Ich meine noch ist er 17 aber im Frühöing 18. Ich dachte eigentlich man muss warten bis er entweder Ausbildung beendet hat. Oder darf man einfach kurzfristig rauswerfen wenn der Sohn keine finanziellen Mittel hat. Ich meine die bekommen ja auch Kindergeld.
6 Antworten
Leider benutzen Eltern diese Drohung oft als Druckmittel, um ein beseres Ergebnis bei ihren Kindern zu erzwingen, aber das ist nicht der richtige Weg.
Eltern sollten ihre Kinder unterstützen und ihnen behilflich sein, Verständnis und Geduld haben und auch sehen, wenn sie überfordert sind und mit ihnen zusammen einen anderen Weg überlegen.
Ich habe mal in einem Jugendwohnheim gearbeitet, indem lauter Jungs wohnten (16-25 J.), die von ihren Eltern auf die Straße gesetzt wurden. Das gibt es leider oft. Es gibt Insitutionen, wie Jugend- und Sozialamt, die diese Jugendlichen in Heimen oder Wohngruppen unterbringen, damit sie ihre Ausbildung oder ihre Schule fertig machen können.
Zwischen "drohen" und "machen" liegen meist auch Welten. Und es wäre ja nicht in jedem Fall so, dass der Rauswurf sie von der Unterhaltspflicht entbindet.
Nur bis Ende der Ausbildung müssen sie ihn dennoch nicht bei sich wohnen lassen.
Er täte also gut daran entweder weiter die Schule zu besuchen oder sich einen Ausbildungsplatz zu suchen. Damit hält er auch seinen Unterhaltsanspruch aufrecht.
Selbstverständlich hat er als Schüler Anspruch auf Unterhalt. Schmeißen sie ihn raus, dann liegt sein Bedarf bei 860 Euro inkl. Kindergeld. Sind sie nicht leistungsfähig, dann sollte er Schülerbafög beantragen. Darauf hat er "eigentlich" keinen Anspruch, aber in dem Notfall...
Zudem sollte er sich jetzt schon mal mit dem Jugendamt in Verbindung setzen für den Fall der Fälle. So ist das Ganze schon mal dokumentiert. Das kann vorteilhaft sein, wenn man beim Jobcenter eine Kostenübernahme der Wohnung beantragt, die eigentlich für junge Leute unter 25 nicht möglich ist.
Und er sollte sich auch Alternativen suchen für eine Übergangszeit. Bei einem Freund wohnen vielleicht...
Beim Amtsgericht gibt es übrigens ansonsten einen Beratungsschein für einen Anwalt, falls das Jugendamt, welches bis 21 auch noch berät, bei den Eltern auf taube Ohren stößt. Seinen Unterhaltsbedarf müsste er dann nämlich einklagen - wenn es was zu holen gibt.
Ja seine Eltern sind eigentlich ganz ind gar nicht arm oder sowas. Die sind nur was Schule angeht wahnsinnig streng. Obwohl die laut meinem Kumpel beide selbst kein Abitur haben.
Na ja... in den meisten Fällen kriege sich die Eltern wieder ein. Und wenn er es beim ersten Anlauf nicht schafft, dann macht er eben einen zweiten Versuch.
Ich glaube es heißt bis ende der ersten Ausbildung sind sie zum Unterhalt verpflichtet.
Ich behaupte die FOS ist bereits die erste Ausbildung die mit dem Studium endet.
Er bricht dies ab und damit erlischt die Unterhaltspflicht.
So ist mein Rechtsverständnis.
Wenn sie das wirklich tun ist das natürlich moralisch verwerflich da man sein Kind nicht im Regen stehen lässt.
Sie werden dies wohl auch nicht tun. Es ist aber sinnvoll dass der Sohn seine FOS auch erfolgreich beendet. Verstehen wir uns?
Ja er will ja wiederholen wenn er es jetzt nicht schafft. Aber er meinte, dass er dann ja arbeiten muss damit er ein Dach überm Kopf hat. Anscheinend wusste er nicht, dass seine Eltern ihm trotzdem Unterhalt zahlen müssen. Dachte wohl er würde leer dastehen.
Das ist alles graue Theorie. In der Tat könnte ein Richter sagen die Eltern müssen nicht einen Arbeitsunwilligen Zögling durchfüttern
Aber hat er nicht einen Anspruch auf Unterhalt solange er eine Schule besucht?
Das mit dem Arbeiten meinte ich so, dass er falls er rausgeschmissen wird ja keine FOS machen kann weil er ja arbeiten muss um Unterhalt zu finanzieren falls seine Eltern nicht zahlen.
War das so verständlicher? Hab mich schlecht ausgedrückt.
Wir reden ins Blaue. Laut Gesetz ja. Er hat aber selbst verschuldet sich da rein gebracht. Die Eltern müssen nicht das Lotterleben ihrer Kinder finanzieren. Ein Richter wird auch wenig Verständnis für fden Jungen haben da die Eltern signalisieren ein ganzes Studium zu finanzieren. Nun tanzt er den Eltern als Dank auf der Nase rum? Ja ist so wenn die Eltern ihn wirklich rausschmeissen steht er blöd da und kann beim Mces Burger belegen
Du hast mich nicht ganz verstanden. Aber macht nichts. Ist per Text schwer zu kommunizieren.
Klar geht das, allerdings sind sie dazu verpflichtet dem Kind dann Unterhalt zu zahlen
Ja sowas meinte ich auch mal gehört zu haben.
Sonst wäre das ja echt heftig. Einfach rauswerfen dann hat er ja gar keine Möglichkeiten mehr.
Ich glaube in der Not sagen schon mal Eltern, dass sie ihr Kind vor die Tür setzen. Aber wenn es dann wirklich so weit ist, dann ziehen die wenigsten Eltern dies wirklich durch!
Je nachdem in welcher Situation sich der Schüler befindet, gibt es natürlich bestimmte Unterhaltsansprüche. Auch das Kindergeld könnte direkt mit Hilfe des Jugendamtes an ihn gezahlt werden.
Also einfach rauswerfen und nicht mehr drum kümmern, dass ist in unseren Rechtssystem nicht möglich!
Ja er wollte im Falle des nicht Bestehens die 12te wiederholen. Aber er meinte wenn die ihn rauswerfen dann kann er ja nicht sonst würde er in dieser Zeit kein Zuhause haben.
Anscheinend weiß er nichts davon, dass er Unterhalt bekommen muss wenn sowas eintritt