Dürfen mich meine Eltern rauswerfen?

10 Antworten

Wenn du volljährig bist, dürfen sie dich rauswerfen- ja. Für deinen Unterhalt bist zu mit deiner Ausbildungsvergütung zuständig- wenn du welche bekommst. Als auswärts wohnendem Kind stehen dir 735,-- Euro zu. Darauf wird deine Ausbildungsvergütung bis auf 90,--Euro angerechnet. Das Kindergeld in Höhe von 192,-- Euro kannst du an dich abzweigen lassen.

Beide leiblichen Eltern sind ab Volljährigkeit nach ihrem Einkommen gequotet für die Differenz zuständig, soweit sie leistungsfähig sind.

Aber vorrangig ist Schülerbafög oder Berufsausbildungsbeihilfe zu beantragen.

Es gibt Berufsausbildungsbeihilfe (Bafög) und noch andere Zuschüsse die du beim Amt beantragen kannst. Also finanziell wirst du ziemlich gut vom Staat auf gefangen. So war es zumindest bei mir. Können dürfen die das glaube ich, müssen dir aber eine Frist ein räumen. Ansonsten mit ihnen sprechen, sagen das du dich bemühst eine Wohnung zu finden, und das sie dich nicht von heute auf morgen raus werfen sollen. 

Klar dürfen die das. Allerdings macht sich deine Mutter dann barunterhaltspflichtig.  Dein Ausbildungsgehalt wird allerdings auf den Unterhalt angerechnet. Dein Stiefvater aber hat damit nichts zu tun, der ist für dich nicht unterhaltspflichtig. Dein leiblicher Vater allerdings schon. Ebenso kannst du das Kindergeld an dich auszahlen lassen.

Wahrscheinlich ja, weil Du volljährig bist, allerdings müssen sie für Deinen Unterhalt mitzahlen, da Du in der Ausbildung bist.Erkundige Dich mal beim Sozialamt.

Sie dürfen dich rauswerfen

Ob noch ein Unterhaltsanspruch besteht hängt von der Höhe deines Ausbildungsgehaltes ab. Es sind jedoch nur deine leibl.Eltern evt. unterhaltspflichtig. Der Stiefvater ist hier raus...