ich habe meine Tochter sechs Monate lang nicht gesehen. Sie ist jetzt 1 Jahr alt. Vorher fanden die Umgangskontakte begleitet statt. Werden sie das nun wieder?

3 Antworten

da du dich zwischen mai und oktober nicht bewegt hast, wird dir das schon mal zum vorwurf gemacht werden. du hättest von anfang an klagen sollen.

da das kind dich nicht kennt, wird es wieder einige betreute umgangskontakte geben - ca. 1en pro woche für eine stunde -ohne die km.

an deiner stelle würde ich keinen vergleich anstreben, sondern einen handfesten beschluss. strebe das maximum an umgang an:

- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung

- jedes zweite wochenende von fr-mo (eine woche februar, eine woche ostern plus ostermontag, eine woche im herbst, eine woche weihnachten ab 2. feiertag und drei wochen sommer)...wie dein urlaub es hergibt...

- hälftige ferien und feiertage

- 3 wochen sommerurlaub

bestehe auf androhung ordnungsgeld ersatzweise haft und androhung entzug des sorgerechtes, wenn die km weiterhin sich weigert den umgang umzusetzen und sich weiter kindeswohlgefährdend verhält.

bestehe ebenfalls auf den passus: bei krankheit findet umgang statt, es sei denn das kind wurde vom arzt transportunfähig geschrieben. sollte es transportunfähig sein, wird umgang zum nächsten folgenden wochenende nachgeholt - dann hättest du zwei hintereinander.

einen vergleich würde ich ablehnen. guck auch hier rein: www.vatersein.de

Bei einem 1jährigen Kind wird nach 6 Monaten Pause auf alle Fälle ein begleiteter Umgang empfohlen.

Es ist verständlich, dass du "das Kind", wie du es nennst, sehen möchtest und an seinem Leben teilhaben willst.

Andererseits präsentierst du uns eine Fallakte ohne irgendwelche Gefühle oder innere Regungen deinerseits. Wir wissen nicht, was im Vorfeld passiert ist, unter welchen Umständen die Trennung stattgefunden hat, warum die Mutter das Kind versucht, von dir fernzuhalten, du sprichst noch nicht einmal davon, welches Geschlecht "das Kind" hat.

Offensichtlich hat unbegleiteter Umgang stattgefunden in der Vergangenheit, der das Kind zumindestens irritiert hat, was zu einem begleiteten Umgang geführt hat.

Ein so kleines Kind braucht eine sichere Bindung, um gesund aufzuwachsen. Störungen mit Trennung von der primären Bezugsperson können traumatisch sein, besonders wenn der Umgang erzwungen wird und die Mutter nicht loslassen kann.

Du würdest dem Kind einen besseren Gefallen tun, wenn du deinerseits auf einen begleiteten Umgang bestehen würdest. Das würde dich als sorgenden Vater definieren, dem das Wohl des Kindes wichtiger ist, als seine eigene gerichtliche Verfügung und damit seine Interessen.

Du hast jetzt mit dem Umgangsrecht nicht nur das Recht auf Umgang, sondern auch die Pflicht, dich als verlässlicher und sorgender Vater deines Kindes zu präsentieren und das wird an den Taten gemessen und nicht an den Rechten.

Komm der Situation entgegen und versuche erstmal, der Mutter die Ängste zu nehmen durch ein Gespräch. Wenn die Mutter nicht entspannt ist, wirkt sich das auf das Kind aus und der Kontakt ist von vorneherein zum Scheitern verurteilt. Und das wäre doch schade!

Der leibliche Vater ist im Leben eines Kindes wichtig. Du hast jetzt die Möglichkeit, einen neuen Anfang zu machen und ein wichtiger Part im Leben deines Kindes zu werden.

markusher  29.10.2017, 09:18

die emotionale vergangenheit ist auch völlig egal. es ist auch völlig egal warum sich wer von wem getrennt hat. das kind braucht nicht eine primäre bezugsperson, sondern beide und das ist nicht nur die mutter.

es wird so oder so begleiteten umgang für einige treffen geben, danach geht der umgang in alleinigen über. das entspricht dem wohl des kindes. einen vater zu definieren aufgrund seines verhaltens ist deine meinung - vater ist, wer das kind gezeugt hat, mutter ist wer das kind austrägt und geboren hat.

pflicht der mutter ist es das kind zum umgang bereit zu halten und umgang zu fördern. momentan hat die mutter ihre pflichten grob verletzt und das kindeswohl nachhaltig geschädigt.

die pflicht auf umgang wird nicht an taten gemessen, sondern ist einfach das recht das kind und dies mit beiden eltern. das hat die mutter mit füßen getreten. daher muss hier ein vater klagen gehen.

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SENSORY  29.10.2017, 09:52
@markusher

Wir sind hier eine Community, die Rat gibt und dabei gilt es, ethisch und nach bestem Wissen und Gewissen zu antworten.

Es ist für mich mehr als unverständlich, warum du jeden meiner Beiträge meinst, kommentieren zu müssen, anstatt selbst hilfreich zu sein und dein Fachwissen dem Fragesteller zur Verfügung zu stellen.

Es geht hier nicht um Besserwisserei oder Konkurrenz oder gar Rechte, die ein Fragesteller hat, sondern im Einzelfall zu entscheiden, was in der geschilderten Situation hilfreich wäre. Und da unterscheidet sich Wissen von Weisheit.

Im Umgang mit dem Jugendamt gilt es, strategisch gut umzugehen, um die eigene Position nicht zu gefährden. Du weißt so gut wie ich, dass der Fragesteller sich durch falsches Verhalten ins Aus manövrieren kann. Deshalb mein Rat zur Kooperation. Natürlich hat er alle Rechte auf seiner Seite und könnte, wie in dem Beitrag eines anderen Ratgebenden, versuchen, alle Rechte auszuschöpfen.

Das Jugendamt hat aber das Wohl des Kindes im Blick und das entspricht meiner Sicht auch. Daher mein Rat in diesem Sinne, der dem Vater sicherlich weiterhilft als jetzt zu diesem Zeitpunkt auf die Brust zu trommeln und dann durch ein entwicklungspsychologisches Gutachten vom unbeschwerten unbegleitetem Umgang ausgeschlossen zu werden.

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markusher  29.10.2017, 10:12
@SENSORY

das jugendamt entscheidet nicht über den umgang, sondern das tut ein richter in diesem fall. das jugendamt steht beratend zur seite und gibt eventuell seine sicht über die eltern wieder und wird auch das verhalten der mutter wiedergeben, wie der ts es hier geschildert wurde. das jugendamt darf - wenn es bspweise keine vorschläge seitens des umgangssuchenden elternteils gibt - einen vorschlag unterbreiten der so gängig wäre (siehe oben) - aber die entscheidung über den beschluss fasst der richter.

was da im vorfeld lief ist völlig egal, vor allem die vergangenheit der eltern miteinander. es zählt das heute und hier ist die mutter nicht kompromissbereit.

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SENSORY  29.10.2017, 16:06
@markusher

Lieber Markus, ich sehe, dass du persönlich betroffen bist bei dem Thema. Die Art und Weise wie du argumentierst ist sehr orientiert an Richtlinien und Ordnungen und lässt keinen Platz für individuelle Fallgeschichten.

Leider gibst du nicht aus beruflicher Expertise Rat, sondern aus persönlicher Betroffenheit, da du in Schuldzuschreibungen denkst. Ein professioneller Ratgeber hat seine eigene Geschichte bearbeitet und ist in der Lage, einen Fragesteller angemessen zu beraten ohne dass die eigenen Triggerpunkte ihn immer wieder zurückführen zu seiner eigenen unverdauten Geschichte.

Für weitere Fragen, stell doch bitte deine eigene Frage ein, ich befasse mich dann gerne ausführlicher mit deinen Themen.

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