Großeltern - Umgangsrecht zum Kindswohl bei psychisch kranker Kindsmutter?
Wer das Glück hat sein kleines Enkelkind kurz zu sehen oder mit ihm zu spielen - der weiß nie was Morgen ist! - Trotz psychiatrischer Beobachtung der kranken jungen Kindsmutter (Magersucht, Angstneurose usw. ) denn, wenn diese "Frau Krankheit " so oft ihre schlechten Stunden hat, bekommen Großeltern das Kind nicht zu sehen, da es z.B. "schlafen muss, damit es Hunger bekommt" Sie kann es auch nicht ertragen, wenn Großmutter mit dem Kind lacht, und das Kind lacht zu gerne! Eine Freundin, die ab und zu gängig ist, darf das Kleinkind auch auf den Arm nehmen und mit ihr richtig lachen und spielen, ohne - dass es heißt- das Kind soll keine Babysprache lernen, oder, das Kind soll auf den Boden krabbeln, sonst gewöhnt es sich an das "Herumtragen" und es kommt auch nicht ins Elternbett zum kuscheln, es muss alleine in seinen verdunkelten Zimmer, mit dem Einschlaftuch auf dem Gesicht pünktliche Schlafzeiten einhalten. Wenn die Großeltern bei einem kurzen Besuch am Abend mit dem Kleinkind nach draußen in den Garten gehen möchten, wird ihr das verboten, weil das Kind angeblich geschwitzt hätte, und sich verkühlen könnte. Das Kind darf nur in wenigen Fällen mit dem Vater einkaufen fahren, muss aber in vorgeschriebener Zeit zurück sein, und darf niemand anders besuchen. Isolation! denn das Kind hat von der Natur noch keine ganze Stunde gesehen. Die junge Familie 20 bis 24 Jahre alt hatte sich aufgrund Nachbarschafts-Gerede beim Jugendamt gemeldet und für die psych. kranke junge Mutter um Hilfe gebeten. Sie bekam wöchentlich einmal Besuch von einem psychiatrischen sozialen Dienst, man half ihr bei Terminen für Psychologenbesuche, bei denen sie immer etwas auszusetzen hatte, war in einer psych. Klinik mit dem Kleinkind, ließ sich nach 24 Stunden vom Ehemann abholen, sie gehört doch nicht in die Psychiatrie! - und das Jugendamt betreut sie weiter. Nachdem sich die Großeltern beim Jugendamt erkundigten, mussten sie sich mit der Antwort begnügen: Sie sollten die Familie doch einfach in Ruhe lassen. Scheinbar hat das Jugendamt keine richtige Einsicht über die tatsächliche Krankheit der jungen Mutter. (Ihre eigene Mutter war auch lange Jahre in psychiatischer Behandlung, wobei die damals neunjährige Tochter ins Heim kam, und nach langer Verhandlung der Vater das alleinige Sorgerecht bekam).
Der junge Ehemann und Vater des kleinen Sechsmonate alten Kindes ist der jungen Ehefrau total unterworfen und macht was sie anordnet, im häuslichen Bereich springt er nach ihrer Anordnung, er kocht sich sein Essen selbst -und die Hauskatzen, welche vor der Geburt angeschafft wurden, müssen draußen den ganzen Tag und Wetter verweilen, bis die Ehefrau im Bett ist. Außerhalb, wenn der junge abgemagerte Mann einmal seine Eltern besuchen darf, zeigt er sich von einer total genervten Seite, und klagt über die Verhältnisse, er ist aber nicht fähig, trotz ihrer Krankheit auf den Tisch zu schlagen und sagen, wer der Mann im Hause ist. Welche Rechte haben dann die Großeltern?
3 Antworten
die großeltern haben überhaupt keine rechte. hier entscheidet die junge familie selbst, wie sie leben wollen. wenn der ehemann etwas ändern will, dann wird er es tun. da er es nicht tut, ist er mit der situation so wie sie ist zufrieden. die situation ist vom jugendamt betreut und diese dürfen keine informationen des kindes oder gar des gesundheitszustandes der mutter herausgeben. sprich es geht die großeltern nichts an.
Ich finde es klasse,dass sich der Mann um sich selber kümmern muss. Was soll das heißen,der Mann im Haus? Geht´s noch? Die wird schon wissen,warum sie keinen Bock auf Großeltern hat. Vielleicht hat es ja was mit dem Verhalten der Großeltern zu tun? Wenn das Jugendamt schon sagt,sie sollen die Familie in Ruhe lassen,würde ich mich mal dran halten. Und wenn die Mutter schon jahrelang psychiatrisch in Behandlung war,kann die Tochter doch nicht normal sein. Ich kann verstehen,warum die keine Lust auf Oma hat.
selbstverständlich könnt ihr umgangsrecht einklagen. großeltern haben rechte. aber ihr solltet bedenken, wie das auf euren sohn wirkt und ob er das nicht zuhause wieder ausbaden muß oder ob er nicht auf euch sauer sein wird. an eurer stelle würde ich das mit dem sohn besprechen.
habt ihr der schwiegertochter hilfe angeboten oder kritisiert ihr nur? wenn man sie immer nur kindsmutter, junge ehefrau oder junge mutter nennt, jedoch nie schwiegertochter, wirkt das etwas befremdlich. die junge frau hatte nicht gerade ein tolles leben und vermutlich würde ihr etwas zuneigung und unterstützung sehr gut tun.
Nein, zum Klagen müßten die Großeltern bereits eine feste Bindung zum Kind haben und das Kind müßte diese Bindung vermissen.
Großeltern müssen ihren Enkelkindern gut tun, wenn sie Umgang haben wollen.
Und das ist nicht der Fall, wenn die Großeltern derart gegen die Mutter schießen. Das ist immer negativ fürs Kind zu werten.
Und wer Sprüche wie:"er ist aber nicht fähig, trotz ihrer Krankheit auf den Tisch zu schlagen und sagen, wer der Mann im Hause ist." der bekommt garantiert kein Umgangsrecht.
mir ist ein fall bekannt, bei dem der großvater die kinder überhaupt nicht kannte, da seine tochter aus triftigen gründen entschieden gegen den umgang war. der großvater ging vor gericht und hat recht bekommen, was ich persönlich für einen skandal halte. tatsächlich kommt es auf den richter an.
Auch ein Richter muß sich an die geltenden Gesetze halten.
Dieser Großvater schien handfest nachweisen zu können, dass der Umgang mit ihm dem Kind guttut.
er lernt eltern, kinder und großeltern aber im verfahren kennen. ein jugendamt und verfahrensbeistand der kinder geben stellungnahmen zum jeweiligen standpunkt ab.
die sogenannte Schwiegertochter hat in dieser Familienbeziehung sehr große Anerkennung erhalten, das ist auch der Grund dafür, dass heute alle nur nach ihrer Pfeife tanzen sollen. Die Großeltern " beiderseits " lassen los, wann immer es die junge Familie wünscht, sie werden dann aber nach vier Wochen mit Vorwürfen bombadiert, dass sie einfach allein gelassen wurden. Das gleiche Spiel wird auch mit Freunden gemacht, dass alle einfach sagen: "nein, da gehe ich nicht mehr hin!" So sitzt das junge Paar immer zuhause vor der großen Flimmerkiste, und das Kleinkind kennt auch nichts anderes. Der Sohn der Großeltern ist seiner jungen Ehefrau hörig, und sagt und denkt wie sie, jedoch- wenn er einmal die Möglichkeit hat, bzw. durch großen Ehekrach besucht er "kurz" das Elternhaus, oder auch seine Schwiegereltern um sein Leid zu klagen. Umgangsrecht einzuklagen möchten beide seiten der Großeltern nicht, da das Jugendamt schon die Finger in der Angelegenheit hat. Da geht es dann wie in so vielen anderen Fällen, wenn es nicht funktioniert, wird dem Paar das Kind entzogen und erst einmal in eine Pflegefamiie gesteckt, damit Richter und Anwälte, und die Pflegefamilie ihren Job nicht verlieren. Und die armen Dummen sind wieder einmal die Männer, die Hab und Gut verlieren und nur noch Zahlemann - und Söhne sind.