das gesetz machen die leute deiner botschaft vor ort. ob das immer richtig ist, ist eine andere sache. wende dich hier an einen anwalt für ausländer- und familienrecht. auch hier findest du besser und schneller antworten:

www.info4alien.de

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Sorgerecht an das Jugendamt übertragen!

Hallo ihr lieben, ich bin Mutter von 8 jährigen Zwillingsmädels. Vom Vatre bin ich schon 5 Jahre getrennt. In den Sommerferien 2011 haben meine Mädchen ihre Ferien bei ihrem Vater in Stuttgart verbracht(700km) von unserem zuhause entfernt. Er hat die Kinder dann nach den Ferien nicht nach Hause gebracht und weil wir das gemeinsame Sorgerecht haben konnte ich dann auch erstmal nichts machen ausser Prozesse führen. Zu Pfingsten 2012 sind mir meine Kinder dann nach einem dreiviertel Jahr in denen ich sie nicht gesehen habe und mehreren Gerichtsterminen zugesprochen worden. Allerdings durfte der Vater auch das Sorgerecht behalten und ihm wurde gestattet die Kinder das die Kinder ihn weiterhin in den Ferien besuchen dürfen. Nun sind die Herbstferien um...er hat die Kinder wieder einfach behalten...mit meinem Urteil kann ich mir den Hintern abwischen..die Polizei hält es nicht für nötig meine Kinder nicht daraus zu holen sondern sagen mir das ich mich an das Jugendamt und das Familiengericht wenden muss. Ich kann aber nicht mehr...ich bin durch diese ganze Sache selber schon psychisch angeknackt und auch meinen Kindern möchte ich nicht noch mal ein Jahr Prozesse und Ämter zumuten. Nun meine Frage...kann ich zum Jugendamt gehen und denen freiwillig meinen Sorgerechtsanteil übertragen?Oder wie kann ich sonst Ruhe in das Leben meiner Kinder bringen? Mittlerweile bin ich soweit das ich mich ganz zurück ziehen werde...ich denke ich werde ins Ausland gehen...dort arbeiten und meinen Kindern Ruhe gönnen, dieser Mensch hat mich einfach fertig gemacht! LG

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was hast du in dein urteil reinbekommen? wenn du das aufenthaltsbestimmungsrecht hast, dann rust du die polizei und die müssen deine kinder dort heraus holen. zur not musst du zum anwalt und rückholung im eilverfahren stellen. vielleicht denkst du mal über umgangsaussetzung für den vater nach. auch eine strafanzeige wegen kindesentziehung sollte überlegt werden. ruhe kehrt erst dann ein, wenn deine kinder weider zu hause sind.

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die mutter übernimmt die fahrtkosten. sie kann kosten des umgangs beim jobcenter beantragen.

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Eltern im Streit = Kind nicht abgeholt

Hallo,

die Überschrift klingt verwirrend. Deshalb möchte ich einiges zum besseren Verständnis erläutern.

Also, mein Exfreund und ich sind seit 4 Monaten getrennt und haben ein fast 1-jähriges Kind zusammen. 1 Monat nach der Trennung haben wir uns irgendwie wieder zusammengerauft, wegen des Kindes (ist ja immer schade, wenn man da Krieg führt bzw. den Kontakt mit dem anderen Elternteil verwehrt und das Kind leidet drunter)...

Es kam sogar wieder so weit, dass er unsere Tochter an manchen Wochenenden besucht hat. Auch haben wir uns schriftlich + mit Unterschrift geeinigt, dass er sie auch alle 2 Wochen abholen kann (die Beziehung zwischen den beiden soll ja nicht kaputt gehen wegen uns).

Ja.. und letzten Sonntag kam es dann so weit, dass er und ich uns wegen einer Kleinigkeit gestritten haben und er ist direkt wieder nach Hause gefahren. Seit dem ignoriert er mich. Wir haben vorgestern nur kurz noch mal darüber geredet, dass er sie ja heute wieder abholen wollte.

Ich habe gewartet und gewartet heute morgen. Habe unsere Tochter fertiggemacht und er kam einfach nicht. Auf SMS, Anrufe, etc. Hat er nicht reagiert. Viel später habe ich ihn dann 'online' gesehen. Habe da gefragt, warum er nicht bescheid gesagt hat, dass er nicht kommt. ---> Ignoriert mich.

Hat da jemand Erfahrung mit gemacht? Was soll ich jetzt am besten tun? Jetzt herrscht Funkstille und sie hat in ein paar Tagen Geburtstag und ich weiß nicht, wie ich mich verhalten soll, wenn er sich plötzlich wieder meldet.

Ich weiß, das hört sich an, wie im Kindergarten, aber es geht mir nicht mehr aus dem Kopf, dass er wegen einem Streit zwischen ihm und mir, sogar auf den Kontakt mit unserer Tochter verzichtet. Mir geht es vor allen Dingen auch darum, dass er nicht einmal bescheid gesagt hat, dass es heute nicht ging.

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lasst beide euer kindisches verhalten. ihr seit getrennt und nun wirds am besten sein einige weile ruhe reinzubringen. entwirf eine vereinbarung für deinen ex über den umgang (muster gibts bei googel): 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung, jedes zweite wochenende von fr-so, hälftige ferien und feiertage, drei wochen sommerurlaub. schick ihm das zu mit bitte um unterschrift und einer frist von 14 tagen. kommt nichts zurück, dann wird umgang umgesetzt wie vereinbart. dann holt er sein kind zu den terminen ab und ansonsten ist halt ruhe

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lol ein kind von 13 oder 14 hat stress. nu mach dir mal nicht in die hose. deine selbstverletzung ist lächerlich. das machst du nur um dich wichtig zu haben. deine drei aufgaben im haushalt sind nun mal deine tgl. pflichten zu denen du laut gesetz verpflichtet bist. vorrangig bist du nur für diese sachen zuständig und danach fürdie schule. alles andere wie spielen, deine freundin etc. kommt erst viel später. teile deinen tag einfach kontinuierlich ein: 1 stunde hausaufgaben, 20 min. haushalt, 2 stunden lernen von 19-21 uhr. dann hast du dazwischen noch genügend zeit für den spielplatz

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du darfst im notfall das mitnehmen was du auf dem leib trägst und das was du nachweislich durch eigen-verdientes geld gekauft hast. aber nur wenn die quittung auch deinen namen trägt. ansonsten ist das was deine mutter gekauft hat, ihr eigentum welches dir vorübergehend zur verfügung gestellt wurde.

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deine chancen laufen auf null alleiniges sorgerecht zu bekommen. solange er allein leben kann und keinen betreuer an die seite gestellt bekommt, ist er als mündiger bürger fähig alleinige entscheidungen zu treffen. die frage ist wie in der zwischenzeit der umgang geregelt wird.

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das heißt du wirst alle dinge das kind betreffend vom jugendamt erfahren. sie wird also eine beistandschaft eröffnen. du wirst dann zur vateschaftsanerkennung aufgefordert, so sie dich nennt und nicht doch ein anderer in frage kommt. sie wird im rahmen der beistandschaft nach anerkennung des kindes unterhalt fordern und eintreiben lassen. ansonsten wünscht sie keine kommunikation mit dir, so wie es sich darstellt. sprich wenn du umgang wünscht in zukunft, wirst du deinerseits diesen über eine mediation beim jugendamt einfordern. bist du dir nicht sicher der vater zu sein, dann hast du die möglichkeit eines vateschaftstestes. dieser kostet dich nur dann, wenn du der kv bist. musst du gerichtlich aufgefordert werden, dann zahlst du den test und die gerichtskosten obendrauf. selbiges gilt bei unterhaltsforderungen.

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fang endlich mit erziehung an. bis dato redest du einfach zu viel. konsequenz bringt nix ohne erziehung. dein kind ist nicht konsequent, sondern unerzogen und ungezogen.

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ja du bist der mann der mutter, nun dann witwer. du hast genauso wenig rechte und verwandschaftsverhältnis am kind wie vorher. nämlich garkeine. verstirbt die mutter, dann kommt das kind vorrangig zu seinem vater oder zu verwandten.

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stell den unterhalt ein und fordere einen möglichen unterhaltstitel zurück. sie erhält nur unterhalt wenn sie in erstausbildung ist. wenn sie gar arbeiten geht, dann verdient sie geld für ihren unterhalt.

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natürlich kannst du solche kosten nicht vom unterhalt abziehen, ansonsten wird deine ex die beträge pfänden lassen. ops die wichtig sind, werden von der kasse übernommen.

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Unterhaltsvereinbarung nichtig?

Habe eine Freundin mit folgender Situation: Partnerschaft und gemeinsamer Haushalt ab 1.Lebensjahr der gemeinsamen Tochter, geimensames Sorgerecht, Vaterschaft anerkannt, Unterhaltsvereinbarung durch Bestandschaft beim JA. Trennung im 2.Lebensjahr des Kindes (Ende 2007). Getrennte Wohnungen erst ab April 2008. Keine Unterhaltszahlungen erhalten. Ex-Partner nimmt Tochter zu sich aufgrund finanzieller Probleme der Mutter Ende 2008 möchte kein Unterhalt von der Mutter für das Kind. Mutter beginnt Ausbildung nimmt die Tochter wieder zu sich im Mai/Juni 2009. Keine Unterhaltszahlungen vom Vater. Im Sept. 2009 vereinbaren die Eltern folgendes: xxxxxx bzw xxxxxx zahlen offiziell untereinander keinen Unterhalt für kind xxxxxxx. Jegliche Zahlungen erfolgen auf freiwilliger Basis.

sollte einer der beiden Parteien Unterhalt zahlen müssen und arbeitet (Grundvoraussetzung) muss diese Person ZUMINDEST beim Urlaubs. und Weihnachtsgeld etwas zahlen. alles andere geht wie oben erwähnt auf freiwillige Basis.

die Mutter hat erneut Beistandschaft beim JA beantragt dort aber gesagt bekommen der Vater kann den gezahlten Unterhalt von ihr zurückfordern aufgrund dieser Vereinbarung.

Wie wirksam ist dieser "Fresszettel" da es nur auf ein Stück Papier so aufgeschrieben und unterschrieben worden ist von beiden. Das JA kann nicht helfen da Sachbearbeiterin derzeit im Urlaub ist.

Kenn mich da nicht so aus würde mich interessieren ob ihr da nen Rat oder weiter wisst, inwiefern da was gilt..

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diese vereinbarung ist nichtig. ab dem tag an dem der betreuende elternteil unterhalt fordert, ist der andere dazu verpflichtet seiner leistungsfähigkeit entsprechend unterhalt zu fordern. für die vergangenheit kann kein unterhalt gefordert werden, es sein denn es gab einen titel.

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lol sie hat stress. ich krieg gleich das bersten vor lachen. wenn das deine beste freundin ist, dann rede mit ihren eltern. rauchen ist für minderjährige verboten. woher habt ihr denn die zigaretten? die die sie euch geben machen sich strafbar.

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Aufenthaltsbestimmungsrecht/Sorgerecht/Umgangsrecht

Hallo an alle... Ich habe mich vor 3 Jahren von meinem Partner getrennt...1 Sohn aus dieser Beziehung (eine Tochter aus erster Ehe) ! Bin mit meinen Kindern ausgezogen...für alle war es nicht leicht...mein Sohn hatte die größten Schwierigkeiten... :-( ...nach 3 Monaten fast dauerkrank (Bauchweh...brechen...Fieber....ich will zu Papa.....u.s.w) habe ich an mehreren Beretungsgesprächen bei der Diakonie teilgenommen, hatte Gespräche im Kindergarten und und und...ich wußte einfach nicht was ich machen sollte...:-( die schlimmste Zeit meines Lebens, man will ja nur das Beste für die Kinder... Also...nach laaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaanger Überlegung habe ich mich denn dazu entschlossen, das er vorerst bei Papa wohnen darf !!! (das war grausam für mich) :-(...

Nun ist er mittlerweile in die Schule gekommen, und entgleitet mir immer mehr...ich habe nichts mehr zu melden...es wird schlecht vor den Kindern geredet...es ist ein heiloses durcheinander...Mein Ex ist mittlerweile wieder Verheiratet...hat auch wieder Nachwuchs bekommen...und verhält sich unmöglich mir gegenüber...! Ich habe nun mehrer Anläufe genommen...Gespräche gesucht, wie es weitergehen soll...wir wollten ja nur die Kindergartenzeit abwarten....und gucken, ob er denn wieder bei mir wohnen kann....von all dem ist nicht mehr die Rede !!!! Du kannst das Kind hier nicht rausreißen...und bla bla bla...Es ist mitlerweile keine Einigung mehr Möglich...Die Kinder wissen von all dem noch nichts...!!!

Ich würde meinen Sohn gerne wieder bei mir haben...er entgleitet mir, ich komme nicht mehr an ihn ran, man verliert völlig den Bezug, der Papa redet schlecht über die Mama....die Kinder sind beeinflußbar !!!

WAS KANN ICH TUN ??? Wie sieht die Rechtslage aus...haben das gemeinsame Sorgerecht !!! (Habe gehört, dass mein ES das alleinige Sorgerecht beantragen will WARUM ???)

Ich werde mich nächste Woche mit einer Anwältin unterhalten...vielleicht kann mir ja aber auch hier irgendjemand einen TIPP geben :-)... ich habe leider IMMER zu allem ja und amen gesagt...zu gut für diese Welt !!!

Ich freue mich auf Antworten....Danke...LG

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dein ex hat recht, du kannst das kind nicht rausreißen. das kind lebt beim vater und du hast alle 2 wochen umgangsrecht. alles was dazwischen passiert, bestimmt der vater in seiner alleinigen alltagssorge. in der erziehung bist du nicht weiter involviert. die hauptdinge klärt der betreuende elternteil. was genau meinst du damit, das kind würde dir entgleiten? informationen über den stand in schule und seine gesundheit kannst du dir kraft deines sorgerechtes selber holen. wenn keine schulischen probleme vorliegen und auch gesundheitlich alles in ordnung ist, wäre immer noch kein grund gefunden warum das kind aus seinem zuhause gezogen werden sollte. für ein asr nennst du momentan keinen grund. dazu müsste man wissen womit dein ex das begründen möchte. nimm dir einen anwalt für familienrecht und besprich die situation ganz deutlich. aus deinem text ist nicht zu entnehmen, was genau du willst und warum. sehr wirr und durcheinander.

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seife, duschgel, haarshampoo und florena-creme. das reicht.

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is der spielplatz zu?

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mein freund schreibt mit seiner ex freundin....was soll ich davon halten?

ich habe heute zufällig rausgefunden das mein freund seit einigen tagen täglich mit seiner ex freundin schreibt...allerdings hat er es mir nicht gesagt bzw weiß er nicht das ich es weiß....sonst würde ich ihn natürlich sofort drauf ansprechen...mein freund und ich sind jetzt schon ca 2 einhalb jahre zusammen und das mit seiner ex freundin war sogar noch ein jahr vor unserer beziehung...sie hat ihn damals mehrmals betrogen und er in beziehungspausen hat auch mit anderen mädels rumgeknutscht naja letztendlich hat sie schluss gemacht und er war danach total fertig...aber ich dachte das er über seine ex hinweg wäre da sie auch einen neuen freund hat...und ich hab das gefühl das er immernoch nicht über sie hinweg ist weil er ihr ja in letzter zeit täglich mehrmals schreibt..er hat sie gefragt ob sie ihm in der schule weiterhelfen kann da sie schon eine ausbildung abgeschlossen hat und das gleiche fach in der berufsschule hatte wie er jetzt in der schule...also er macht gerade eine ´schulische fortbildung...also wenn er wirklich probleme in dem fach hätte warum redet er dann nicht mit mir das er da was ncith versteht oder so ...ich meine ich hab jetzt nach dem abi auch eine ausbildung angefangen also ich könnte ihm da noch nciht helfen aber er kann doch wenigstens mit mir darüber reden oder? er meint es wäre alles zu schaffen in der schule...aber ich glaube ja das er keine probleme in dem fach hat sondern das er einfach nur einen grund gesucht hat um mit seiner ex freundin zu schreiben :( ich meine er hat ihr so geschrieben ob er sich die unterlagen bei ihr abholen kann und das finde ich echt heftig...aber sie wollte das nicht so gerne sondern wollte die sachen einem gemeinsammen freund mitgeben...das ist schonmal gut das sie ihn nicht treffen will aber mich verletzt es das er sie unbedingt treffen will und mir nichts davon sagt...cih meine er kann mir das doch sagen...das er heimlich mit ihr schreibt ist ja gerade das was mich so verletzt...und vor allem will er nicht silvester mit mir feiern sondern bei seinen freunden ich meine das verstehe ich ja auch also er kommt aus einer anderen stadt als ich und er meinte er würde auf keinen fall mit mir und meinen freunden feiern also warum sollte ich mit ihm und seinen freunden feiern wenn er nicht bereit ist das gleicht für mich zu tun oder? naja jedenfalls hat er sie gefragt was sie silvester macht und jetzt habe ich angst das die beiden auf der gleichen party sind udn ich bin ja dann niccth anwesend...ich hab halt angst das bei ihm gefühle aufkommen für seine ex :( ich meine ich vertraue ihn an sich schon nur nachdem was bisher so alles passiert ist bin ich soch am zweifeln ob er was mit ihr anfangen würde wenn sich die situation ergibt...immmerhin war sie seine große liebe hat er mir ja schonmal gesagt :( mich verletzt es halt das er mir nicht erzählt das er mit ihr schreibt wenn da nichts bei wäre....was meint ihr? will er wohl noch was von ihr? muss ich mir sorgen machen? danke schonmal für antworten

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oh gott, seit ihr 12 oder erwachsen? ist er dir neuerdings zur auskunft verpflichtet oder irgendwie anderweitig rechenschaft schuldig? wenn er einer freundin schreiben will, dann hat er das recht dazu. wenn er mit seinen freunden zeit verbringen will, dann darf er das doch wohl oder muss er erst fragen? wenn ihr in verschiedenen orten wohnt, dann kann er doch wohl nicht jedesmal zu dir kommen um zu lernen, wenn du nichtmal das fach hast. hinterfrage mal lieber deinen kontrollzwang und deine eifersucht.

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