das gesetz machen die leute deiner botschaft vor ort. ob das immer richtig ist, ist eine andere sache. wende dich hier an einen anwalt für ausländer- und familienrecht. auch hier findest du besser und schneller antworten:
www.info4alien.de
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was hast du in dein urteil reinbekommen? wenn du das aufenthaltsbestimmungsrecht hast, dann rust du die polizei und die müssen deine kinder dort heraus holen. zur not musst du zum anwalt und rückholung im eilverfahren stellen. vielleicht denkst du mal über umgangsaussetzung für den vater nach. auch eine strafanzeige wegen kindesentziehung sollte überlegt werden. ruhe kehrt erst dann ein, wenn deine kinder weider zu hause sind.
die mutter übernimmt die fahrtkosten. sie kann kosten des umgangs beim jobcenter beantragen.
lasst beide euer kindisches verhalten. ihr seit getrennt und nun wirds am besten sein einige weile ruhe reinzubringen. entwirf eine vereinbarung für deinen ex über den umgang (muster gibts bei googel): 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung, jedes zweite wochenende von fr-so, hälftige ferien und feiertage, drei wochen sommerurlaub. schick ihm das zu mit bitte um unterschrift und einer frist von 14 tagen. kommt nichts zurück, dann wird umgang umgesetzt wie vereinbart. dann holt er sein kind zu den terminen ab und ansonsten ist halt ruhe
lol ein kind von 13 oder 14 hat stress. nu mach dir mal nicht in die hose. deine selbstverletzung ist lächerlich. das machst du nur um dich wichtig zu haben. deine drei aufgaben im haushalt sind nun mal deine tgl. pflichten zu denen du laut gesetz verpflichtet bist. vorrangig bist du nur für diese sachen zuständig und danach fürdie schule. alles andere wie spielen, deine freundin etc. kommt erst viel später. teile deinen tag einfach kontinuierlich ein: 1 stunde hausaufgaben, 20 min. haushalt, 2 stunden lernen von 19-21 uhr. dann hast du dazwischen noch genügend zeit für den spielplatz
du darfst im notfall das mitnehmen was du auf dem leib trägst und das was du nachweislich durch eigen-verdientes geld gekauft hast. aber nur wenn die quittung auch deinen namen trägt. ansonsten ist das was deine mutter gekauft hat, ihr eigentum welches dir vorübergehend zur verfügung gestellt wurde.
deine chancen laufen auf null alleiniges sorgerecht zu bekommen. solange er allein leben kann und keinen betreuer an die seite gestellt bekommt, ist er als mündiger bürger fähig alleinige entscheidungen zu treffen. die frage ist wie in der zwischenzeit der umgang geregelt wird.
das heißt du wirst alle dinge das kind betreffend vom jugendamt erfahren. sie wird also eine beistandschaft eröffnen. du wirst dann zur vateschaftsanerkennung aufgefordert, so sie dich nennt und nicht doch ein anderer in frage kommt. sie wird im rahmen der beistandschaft nach anerkennung des kindes unterhalt fordern und eintreiben lassen. ansonsten wünscht sie keine kommunikation mit dir, so wie es sich darstellt. sprich wenn du umgang wünscht in zukunft, wirst du deinerseits diesen über eine mediation beim jugendamt einfordern. bist du dir nicht sicher der vater zu sein, dann hast du die möglichkeit eines vateschaftstestes. dieser kostet dich nur dann, wenn du der kv bist. musst du gerichtlich aufgefordert werden, dann zahlst du den test und die gerichtskosten obendrauf. selbiges gilt bei unterhaltsforderungen.
fang endlich mit erziehung an. bis dato redest du einfach zu viel. konsequenz bringt nix ohne erziehung. dein kind ist nicht konsequent, sondern unerzogen und ungezogen.
ja du bist der mann der mutter, nun dann witwer. du hast genauso wenig rechte und verwandschaftsverhältnis am kind wie vorher. nämlich garkeine. verstirbt die mutter, dann kommt das kind vorrangig zu seinem vater oder zu verwandten.
stell den unterhalt ein und fordere einen möglichen unterhaltstitel zurück. sie erhält nur unterhalt wenn sie in erstausbildung ist. wenn sie gar arbeiten geht, dann verdient sie geld für ihren unterhalt.
nix. dich zusammenreißen und dich vernünftig benehmen. respektvoll der freundin gegenüber treten oder mit den konsequenzen deines vaters leben.
natürlich kannst du solche kosten nicht vom unterhalt abziehen, ansonsten wird deine ex die beträge pfänden lassen. ops die wichtig sind, werden von der kasse übernommen.
diese vereinbarung ist nichtig. ab dem tag an dem der betreuende elternteil unterhalt fordert, ist der andere dazu verpflichtet seiner leistungsfähigkeit entsprechend unterhalt zu fordern. für die vergangenheit kann kein unterhalt gefordert werden, es sein denn es gab einen titel.
und was willst du im solarium? deine haut kaput machen oder hautkrebs bekommen?
lol sie hat stress. ich krieg gleich das bersten vor lachen. wenn das deine beste freundin ist, dann rede mit ihren eltern. rauchen ist für minderjährige verboten. woher habt ihr denn die zigaretten? die die sie euch geben machen sich strafbar.
dein ex hat recht, du kannst das kind nicht rausreißen. das kind lebt beim vater und du hast alle 2 wochen umgangsrecht. alles was dazwischen passiert, bestimmt der vater in seiner alleinigen alltagssorge. in der erziehung bist du nicht weiter involviert. die hauptdinge klärt der betreuende elternteil. was genau meinst du damit, das kind würde dir entgleiten? informationen über den stand in schule und seine gesundheit kannst du dir kraft deines sorgerechtes selber holen. wenn keine schulischen probleme vorliegen und auch gesundheitlich alles in ordnung ist, wäre immer noch kein grund gefunden warum das kind aus seinem zuhause gezogen werden sollte. für ein asr nennst du momentan keinen grund. dazu müsste man wissen womit dein ex das begründen möchte. nimm dir einen anwalt für familienrecht und besprich die situation ganz deutlich. aus deinem text ist nicht zu entnehmen, was genau du willst und warum. sehr wirr und durcheinander.
seife, duschgel, haarshampoo und florena-creme. das reicht.
is der spielplatz zu?
oh gott, seit ihr 12 oder erwachsen? ist er dir neuerdings zur auskunft verpflichtet oder irgendwie anderweitig rechenschaft schuldig? wenn er einer freundin schreiben will, dann hat er das recht dazu. wenn er mit seinen freunden zeit verbringen will, dann darf er das doch wohl oder muss er erst fragen? wenn ihr in verschiedenen orten wohnt, dann kann er doch wohl nicht jedesmal zu dir kommen um zu lernen, wenn du nichtmal das fach hast. hinterfrage mal lieber deinen kontrollzwang und deine eifersucht.