Ab wann darf Kindsvater Baby mitnehmen?
Mein Ex hat uns kurz nach der Geburt der Kleinen für seine neue verlassen. Die hat ihm ein halbes Jahr verboten sie sehen zu dürfen, weil sie nicht mit klar kommt, dass er Papa ist.
Nachdem er sich von ihr getrennt hat und sie jetzt wieder zusammen sind, meint sie ich soll die Kleine raus rücken, damit sie Zeit mit ihr verbringen können. Er weiß, dass er jederzeit kommen darf um eine Bindung aufzubauen, sie möchte ich aufgrund der Vorgeschichte aktuell nicht sehen. Ich vertraue auch beiden absolut gar nicht, vorallem ihr nicht. Ich will dass mein Kind mit Papa aufwächst, aber seine neue Freundin manipuliert ihn ohne Ende und macht ihn zu nem schlechten Menschen. Ich will nicht, dass mein Kind zu ihr Kontakt hat, da ist der psychische Schaden vorprogrammiert..
Ich habe ein halbes Jahr darum gekämpft, dass er sich um sein Kind kümmert und er wollte nicht und sie stellt mich jetzt hin, als ob ich ihm verweigern würde eine Bindung zur Kleinen aufbauen zu können, weil ich ihm verbiete ohne jegliche Babyerfahrung sie mitzunehmen. Sie fremdelt aktuell viel und das weiß er. Ich weiß nicht was ich tun soll. Hat jemand Erfahrungen in einer ähnlichen Situation?
Teilt ihr euch das Sorgerecht?
Nein, ich hab das alleinige Sorgerecht
8 Antworten
Ich war zwar nicht in derselben Situation, verstehe deine Ansicht aber vollkommen! An deiner Stelle würde ich den Kontakt zur neuen Freundin ebenfalls verbieten, vor allem, da sie sich nach einem halben Jahr wieder getrennt haben - wer weiß also, wie lange das wirklich schlussendlich halten wird!
Außerdem, es tut mir leid hierfür, wie wichtig kann dem Papa die Kleine sein, wenn er sich von der Neuen so beeinflussen lässt, um für sein Neugeborenes, aber auch die Mutter seines Kindes nicht da zu sein? - ganz gleich ob Paar oder getrennt. So etwas trifft bei mir als Elternteil auf vollkommenes Unverständnis..
Und wenn der Papa Zeit verbringen will, dann nur unter deiner Aufsicht!! So würde ich es machen und nicht anders.
die km hat garkein recht kontakte zu verbieten. auch hat er das recht umgang so zu verbringen wie er will und schon garnicht unter ihrer aufsicht.
Er weiß, dass er jederzeit kommen darf um eine Bindung aufzubauen, sie möchte ich aufgrund der Vorgeschichte aktuell nicht sehen.
Das sollte er auch so akzeptieren. Du hast den Kontakt ja nie abgelehnt. Wenn er sich von seiner Freundin so bevormunden lässt, ist das sein Problem. Er wird sich entscheiden müssen, ob er den Kontakt zum Kind (allein) möchte oder nicht.
Wenn er sich dann wieder von ihr reinreden lässt, dann meint er es mit dem Kontakt nicht ernst, und wird das Kind wieder nicht sehen "wollen" wenn ihr danach ist. Am Ende leidet das Kind noch mehr.
Alles Gute!
Das mag in deiner Realität so sein. Der Umgang wurde ihm ja nie verwehrt. Durch Bevormundung seiner Freundin war ihm der Umgang mit dem Kind nicht wichtig. Danach , als es ihr dann doch recht war, schon. Ein Kind braucht eine stabile verlässliche Bezugsperson. Und keinen Vater, der nur dann Vater sein will, wenn andere ihm das Vorschreiben!
trotzdem hat er das Umgangsrecht! Das hat mit dem Sorgerecht nichts zu tun.
das ist das was die km erzählt. spielt aber überhaupt keine rolle. der vater bestimmt wie der umgang abläuft in seiner zeit und wo und mit wem. alles andere von deinen leeren worthülsen ist uninteressant und unsinn.
Mit euch zu diskutieren ist verschwendete Zeit. Ich sehe es so, und ihr eben anders.
Nein, das ist keine Meinung, die man haben oder nicht haben kann. Wie du das zu sehen hast, bestimmt das Gesetz, das Familiengericht, Wenn der Vater des Kindes sich an das FAmiliengericht wendet, wird er das gemeinsame Sorgerecht bekommen. Dass er dich betrogen hat und jetzt eine neue Freundin hat, interessiert niemanden. Du bist nicht die Eigentümerin deines Kindes.
Du musst hier gar nichts machen. Früher oder später wird er vielleicht (angestachelt durch sie) zum JA dackeln. Daher ist es wichtig, dass du dich da jetzt schon in eine gute Position bringst:
- keinen Kontakt mit ihr (weder persönlich noch über Whatsapp oder so)
- Kontakt mit ihm halten, aber nur über Kindessachen reden, keinerlei Kommentare zu seiner Freundin. Du kannst eine (wahrscheinlich sehr subjektiv geprägte )Meinung zu dem Mädel haben, sie als manipulativ zu bezeichnen, lässt dich aber nur wie die eifersüchtig sitzengelassen EX aussehen. Daher auch vor dem JA niemals so argumentieren. Die Dame hat mir euch nichts zu tun, wenn es um das Kind steht, erwähne sie gar nicht.
- lade ihn ein, das Kind bei dir zu Hause zu besuchen. Dokumentiere schriftlich, wie oft du das machst, besonders auch, wenn er sich weigert. Dann hast du später, falls es vors JA geht, gute Karten, insbesondere wenn er die „sie lässt mich mein Kind nicht sehen“ Karte spielt. Du musst ihm Zugang zum Kind ermöglichen, aber zu deinen Bedingungen.
zu 1. die km hat kein recht kontakte zu verbieten, dass steht ihr nicht zu. mit wem das kind kontakt hat in seiner umgangszeit, wer es betreut etc bestimmt alleinig hier der vater im rahmen seiner alleinigen alltagssorge
zu 2. das ist eine gute idee, dass die km anfängt die paarebene zu verlassen und sich auf elternebene zu begeben. die dame - hier next ist die neue partnerin des kv und hat in elternsachen nichts zu tun. die elterndinge beschränken sich auf umgangsübergaben und danach wird die next normale bezugsperson des kindes über kurz oder lang
zu 3. der umgang sollte ohne km und nicht bei ihr zu hause stattfinden. der kv hat das recht seinen umgang selbst zu bestimmen.
das was du vorschlägst ist eine steilvorlage für den kv gegen die km vorzugehen und sie würde sich damit selbst in ein schlechtes licht rücken: bindungsintolerant, kindeswohlgefährdend umgang boykottieren - vielleicht ist das kind dann beim vater doch besser aufgehoben?
Du musst ihm Zugang zum Kind ermöglichen, aber zu deinen Bedingungen.
eben nicht. Sie ist nicht die Eigentümerin des Kindes und das Kind ist kein Auto, das man verleiht,
Bei einem so jungen Kind sind mehrere, kürzere Besuche sinnvoller als lange in großen Abständen, vor allem, da das Kind ja überhaupt keine Bindung zum Vater hat. Ihr könntet euch zb auf dreimal pro Woche je ein bis zwei Stunden einigen, am besten bei dir zuhause oder zum Spazierengehen. Mitgeben brauchst du das Kind definitiv nicht. Das kommt erst später.
Den Kontakt zur Freundin des Vaters kannst du nicht verbieten. Natürlich ist es nicht erforderlich, dass sie dabei ist, wenn der Vater sein Kind kennen lernt, aber wenn sich alles eingespielt hat und er das Kind mit zu sich nimmt, wird sich der Kontakt nicht vermeiden lassen.
er hat umgang von anfang an und natürlich kann er sein kind sehen ohne die km.
Die FS schreibt, der KV hat 6 Monate keinen Kontakt gehabt. Somit gibt es aktuell keine Bindung, ergo keinen "klassischen" Umgang. Der KV ist ein Fremder für das Kind. Es muss zunächst eine Beziehung aufgebaut werden. Der KV kann nicht einfach ein gut 6 Monate altes Kind, das ihn nicht kennt, übers Wochenende mitnehmen. Dem wird auch kein Richter zustimmen.
er ist der vater und es wird zu 2-3 betreuten umgängen kommen ohne die km und dann kann er sein kind normal mitnehmen. das stört das kind überhaupt nicht und weniger als wenn es älter wäre. so wirds maximal ein richter sehen. danach gehts in klassischen umgang über mit übernachtungen.
Gut, aber niemand kann ihm verbieten, das Kind kennenzulernen und alsbald auf Spaziergänge zusammen mit seiner Freundin mitzunehmen,. Die Fragestellerin sieht sich als Eigentümerin des Kindes, die den Umgang des Vaters bestimmen kann, und das ist eben falsch.
Aber bitte, das kann anwaltlich geklärt werden. Kostet halt nur einiges, wo das Ergebnis doch eindeutig ist. Sie kämpft da gegen Windmühlen.
Da er das Kind ja überhaupt nicht kennt, sollte er erstmal langsam Kontakt aufbauen, es kennen lernen. Und zwar nicht alleine , sondern in gewohnter Umgebung bei dir zu Hause.
Einfach mitnehmen schon mal gar nicht. Du ermöglichst ihm den Umgang, das reicht aus erstmal für den Anfang. Ich würde da auch überhaupt nicht diskutieren, mit der Freundin schon mal gar nicht.
Vielleicht solltest du auch das JA mit ins Boot holen. Die kennen solche Situationen und können eventuell auch Umgang unter ihrer Aufsicht anbieten. Damit zeigst du ja das du bereit bist, dem Vater Umgang zu ermöglichen.
Nur eben das er einfach kommt und das Kind für ein paar Stunden mit nimmt, das geht auf keinen Fall. Lass dich da nicht drauf ein.
umgang findet nicht bei der km statt wenn kv das nicht will. er kann seinen umgang so gestalten wie er will. wenn er das ohne km will, dann wird sie das akzeptieren müssen. das einzige was von ihr verlangt wird, ist den umgang zu fördern und zu ermöglichen und die sachen fertig gepackt zu haben für das kind.
das jugendamt kann ihr auch nicht helfen. die können nur vermitteln, wenn kv bedarf dazu sieht. wenn die km den umgang weiter diktieren will, dann klagt er eben zu ihren lasten umgang zu seinen bedingungen ein.
er muss garnichts entscheiden. er fordert umgang und will sein kind sehen und holt es zum umgang einfach ab. weder muss er das in der wohnung der km machen, noch muss er sich von der km bevormunden lassen wer in seiner umgangszeit das kind sieht. das entscheidet nicht die km sondern der vater des kindes allein.