Vater-Kind-Kur. Mutter mit Sorgerecht, ohne Umgangsrecht
Hallo,
ich habe schon viele Foren durchsucht aber nichts zu unserer Situation gefunden. Mein Mann möchte mit seinem Sohn eine Vater-Kind-Kur machen. Brauchen wir die Zustimmung der Mutter? Mein Mann hatte von Anfang an das Aufenthaltsbestimmungsrecht, hat mit der Kindsmutter allerdings gemeinsames Sorgerecht.
Die Mutter ist manisch-depressiv und kommt mittlerweile alleine nicht mehr klar. wohnt im betreuten Wohnen und hat eine Betreuerin und ist zurzeit OHNE Umgangsrecht.
Danke schön.
Tina
3 Antworten
Nein, er muß sie da nicht fragen.
§ 1687 Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben
(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.
(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht regelt nur den Wohnort.
Nö, braucht ihr nicht. Der Vater hat das alleinige Recht zu entscheiden, wo sich das Kind aufhält.
Wenn dort nun aber etwas passiert und das Kind z.B. operiert werden muss, muss das Einverständniss der Mutter eingeholt werden.
Hallo Pili85,
nein, während einer Kur würde auch das Umgangsrecht außer Kraft gesetzt. Wegen des Sorgerechts braucht ihr auch keine Zustimmung, es handelt sich ja nicht um eine Operation o.Ä.
Danke schön für die schnelle Antwort.
Hatten wir uns schon gedacht. Waren uns aber nicht so ganz sicher..