Hallo Kathalinka,
ich hatte das gleiche Problem mit dem Vater meiner Kinder. Nachdem er über Jahre die mit dem JA vereinbarten Termine nur sehr unregelmäßig oder gar nicht einhielt, reichte es mir und ich beendete den Umgang im Sinne meiner damals noch sehr kleinen Kinder 3,5) Daraufhin klagte er sein Umgangsrecht ein (fand ich super, denn richterliche Termine musste er ja einhalten....dachte ich) Er beantragte allerdings nur sehr wenig Umgang (alle 14 Tage Samstags 4 Stunden) das wollte ich nicht und der Richter auch nicht. Fazit: entweder vollen Umgang, oder gar keinen: Er nahm es dann so an und wollte den vollen Umgang. Ich betonte nochmals extra vor Gericht das diese Termine die auch im Umgangsbeschluß explizit ausgewiesen waren einzuhalten sind. Der Richter fragte ihn ob er es verstanden habe. Antwort: Ja
Dann folgten einige Wochen wo es geklappt hat, dann folgten Monate des Grauens wo er wiedermal machte was er wollte, Termine wurden abgesagt und und und.
Da reichte es mir endgültig und ich verklagte ihn auf Umgangspflicht, da er sein Recht nicht wahrnahm und er ja nicht nur Rechte sondern auch Pflichten hat, insbesondere weil es einen gerichtlichen Umgangsbeschluß gibt an den sich beide Elternteile halten müssen.
So eine Klage hatten die Richter noch nie gelesen und mich erstmal gefragt ob es sich um ein Versehen/eine Verwechslung handelt. Nein tat es nicht, ich wollte das er seine "erklagten Rechte" bzw. Pflichten einhält. Das wollte das Familiengericht aber nicht entscheiden (war wohl zu neu ;-) also ging es durch die Instanzen...bis vors Oberlandesgericht.
Dort riet man mir den Antrag zurückzuziehen, da das zu erwartende Urteil nicht vollstreckbar wäre. Das zu erwartende Urteil würde lauten: Ja der Vater hat zu 100% die Umgangspflicht mit seinen Kindern. Aber dieses Urteil kann nicht vollstreckt werden, da es nicht dem Kindeswohl entspricht einen Vater zu Umgang zu zwingen.
was ich also gehabt hätte: Prozess gewonnen, 3000.- € Gerichtskosten und ein Blatt Papier (Urteil) das gar nichts bringt. Hieß für mich übersetzt: Väter können machen was sie wollen, Müttern wird mit Gefängnis gedroht wenn sie die Kinder nicht herausgeben, egal was vorgefallen ist.
Es war den Richtern auch nicht zu erklären, das es nicht meine Absicht ist dem Vater die Kinder gegen seinen willen vor die Tür zu stellen und einfach weg zu fahren. Mein Ziel war es hauptsächlich ihn in Regreß zu nehmen, da ich wegen diesen abgesagten Terminen nicht mehr arbeiten konnte, jedesmal musste ich meinem Chef fürs Wochenende absagen (Gastronomie) und schließlich wurde ich auf Grund von Unzuverlässigkeit (für die ich ja nichts konnte) entlassen.
Aber ohne vollstreckbares Urteil kein Regreß! Als Mutter ist man da komplett auf sich selbst angewiesen, der andere Elternteil kann sich ein goldenes Näschen verdienen und die Mutter muss gucken wie sie klar kommt.
Aber eins habe ich mit dieser Klage doch erreicht: Er hat nun kein Umgangsrecht mehr und ich/wir (meine Kids sind mittlerweile Teenager) wissen endlich woran wir sind und können etwas planen ohne immer wieder enttäuscht zu werden.