Hallo,

nein, du musst ihm keinerlei Auskunft geben. Er kann sein Kind selbst befragen wenn er es zum Umgang hat. Alles was du ihm sagst ist freiwillig, außer wichtige medizinische Dinge die er wissen muss wenn du ihm das Kind zum Umgang mitgibst. Mach es ihm höflich aber bestimmt klar das du keine Auskunft geben möchtest. Denn es ist umgekehrt genauso: wenn er sein Kind zum Umgang hat muss er dir auch nicht sagen wo er hinfährt was er da macht und mit wem dein Kind Kontakt hat.

Um ein normales Verhältnis zu haben wäre es aber gut wenn ihr euch gegenseitig austauscht. Wie ist es denn umgekehrt? Erzählt er dir Alles wenn er das Kind hat oder es wieder nach Hause bringt?

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Hallo,

oje du hast ja viele Ideen...zuerst einmal musst du dich erkundigen bei der Gemeinde oder Stadtverwaltung welche Vorraussetzungen du erfüllen musst.

Du schreibst das du eine Privatperson kennst die einen Kia im Haus hat...das kann nicht sein, denn wenn sie einen Kia hat ist sie zumindest Gewerbetreibend oder gehört einem Verein oder einer Kirche an die Träger ist.  Oder das ganze ist schwarz.

Bist du staatlich anerkannte Erzieherin? Wenn nein kannst du keinen Kia eröffnen. Wie ist deine familiäre Situation? verheiratet? Kinder? eine Alleinerziehende z.B. bekommt keinen Kredit von einer Bank, schon gar nicht so viel das es für den Bau einer Kita reichen würde. 

Schreib mal etwas mehr über die Situation dann kann ich dir gezielter antworten.

Das du keine Antwort auf deinen Brief an die Firma bekommst kann mehrere Gründe haben. Entweder sie haben keinen Bedarf oder dein Konzept ist ihnen zu umprofessionell. Ein Anruf dort würde dir Klarheit bringen. 

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Es gibt keinen Sinn, der Weg ist das Ziel...such dir was aus. Der biologische Zweck deines Daseins ist dich zu vermehren. Ansonsten gibt es keinen Sinn. Meist stellen sich die Menschen die Frage nach dem Sinn des Lebens in der Mitlife-Krise, denn dann haben die allermeisten sich bereits vermehrt und schon einiges erlebt. 

Aber warum du in deiner Frage behauptest das Sex nichts mit Liebe zu tun haben soll kann ich nicht nachvollzeihen...Bei Männern mag das öfter mal so sein, denn ihr Sinn ist es ihre Gene möglichst weit zu streuen und viele Nachkommen zu zeugen. Aber bei Frauen sieht die Sache ein bisschen anders aus. Frauen sind genetisch anders programmiert, da braucht es schon etwas Hirnvernebelung (Liebe) um sich zu paaren, denn welche Frau mit gesundem Menschenverstand würde es nach der Erfahrung einer normalen Geburt ein zweitescmal auf sich nehmen diese Schmerzen zu ertragen? Bzw. danach nicht ein bisschen versorgt zu sein, sprich Sicherheiten zu haben, wenn sie nicht denken würde das sie geliebt wird und somit der Partner bei ihr bleibt. Zumindest für die nächsten 7 Jahre, denn dann vergeht die Liebe meist...(siehe einige meiner anderen Antworten zum Thema Liebe)

Auch die Menschen die für sich einen Sinn gefunden haben indem sie z.B. eine Karriere machen oder superreich werden, müssen irgendwann der Erkenntnis erliegen das es nichts genützt hat, denn auch sie müssen sterben. Zerbrich dir also nicht weiter den Kopf über diese Frage. Ich denke zu versuchen Spaß am Leben zu haben und zufrieden zu sein ist ein Weg.

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Vater lässt 16 jährigen Sohn nachts in der Stadt sitzen. Ist das eine Aufsichtspflichtverletzung?

Mein 16 jähriger Sohn lebt bei mir. Er war über das Wochenende beim Vater zu Besuch.Der Wohnsitz des Vaters ist 180 km entfernt von unserem Wohnsitz. Mein Sohn durfte mit Einverständnis des Vaters in die 25 km entfernte Stadt zur Kirmes. Es war vereinbart das mein Sohn mit dem Bus um 23h wieder zuhause sein sollte. Nun war es so, das mein Sohn den letzen Bus verpasst hatte. Er hat beim Vater angerufen und ihn gebeten ihn abzuholen,da es auch keine weiteren Möglichkeiten gab anders den Heimweg anzutreten.Der Vater hat unserem Sohn jedoch unmißverständlich zu verstehen gegeben das er dann "auf der Parkbank nächtigen solle,oder"nach Hause laufen solle" und hat das Telefonat beeendet.Mein Sohn hat weitere Male beim Vater angerufen weil er zunächst dachte das der Vater verärgert sei und ihn bestimmt holt.Das war nicht der Fall!Mein Sohn hat nach 1,5 Std hin u her dann bei mir angerufen.Ich habe telefonischen Kontakt zum Vater aufgenommen und ihn abermals gebeten unseren Sohn abzuholen.Mir wurde dieses auch verweigert mit der Begründung er wolle seine Ruhe und schlafen.Auch auf meinen Hinweis das ich dann notgedrungen die Polizei rufen muss blieb es dabei.Ich habe daraufhin die Polizei gerufen und bin nachts 180km gefahren um meinen Sohn dort abzuholen.Ich war fassungslos und bin es noch jetzt,denn mir wurde gesagt das ich ihn leider nicht anzeigen kann da es keine Straftat wäre!Vielmehr hat man mich an das Jugendamt verwiesen.Dort war ich.Das Jugendamt will lediglich vermitteln das soetwas nicht mehr vorkommt.Mein Sohn lehnt den weiteren Umgang ab.Kann es sein das der Vater nun so damit durchkommt?

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Hallo,

ja er kommt leider damit durch. Allerdings hat er seinen Sohn verloren durch diese Aktion. Eltern die nicht für ihre Kinder da sind und sie in Notsituationen im Stich lassen sind keine Eltern. Dein Sohn hat ja Gott sei Dank die Möglichkeit den Kontakt zu verweigern. Mit 16 muss er nicht mehr zu diesem Ekel. Ich bin entsetzt wie ein Mensch sowas machen kann. Das JA hilft euch leider auch nicht, denn mit "Blabla" wird man bei so einem Menschen keine Einsicht erreichen und eine rechtliche Handhabe hat das JA nicht. Ich rate dir aber trotzdem zu einem Gespräch beim JA mit deinem Sohn, wo er erklärt das er den Kontakt ablehnt. Dann wissen die gleich schon mal Bescheid falls der Vater sich beschwert das der Kontakt abgebrochen wurde. Ich denke aber nicht das er das tun wird, denn offensichtlich hat er keinerlei Interesse am Wohlergehen des Sohnes. 

Abgesehen von der Aktion mit dem Vater würde ich aber auch mal mit deinem Sohn darüber sprechen das er das ganze ausgelöst hat indem er unpünktlich am Bus war. Mit 16 sollte man das hinbekommen und es wäre euch Allen eine Menge Ärger erspart geblieben. Zu solchen Situationen kann es immer mal kommen und das nächste Mal sind es event. nicht nur 25 Km.

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Hallo,

das hört sich an als könntest du die Liebe beeinflussen...nun ja es ist so: das kannst du nicht. Also stellt sich die Frage nicht ob du ihn weiter lieben solltest. Die Liebe macht leider was sie will. Sie kommt und geht wann sie will. 

Aber Eines ist ganz sicher: "Aus den Augen aus dem Sinn" heisst ein altes Sprichwort. Und es stimmt. Wenn du einen geliebten Menschen nicht mehr siehst/triffst dann wird das Gefühl schwächer und Raum für etwas Neues kann entstehen.

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Hallo,

ja er hat dann automatisch das volle Umgangsrecht für sein Kind bzw. das Kind hat das Recht auf den Vater. Wie der Umgang dann allerdings geregelt wird das steht auf einem anderen Blatt.

Zunächst einmal müssen sich die Eltern einig werden wann der Vater das Kind sehen/holen kann. Können die Eltern sich nicht privat über den Umgang einigen, kann das Jugendamt vermittelnd zur Seite stehen. Wenn das auch nicht klappt muss der Vater sein Umgangsrecht beim Familiengericht einklagen, das kann dann der Mutter in Rechnung gestellt werden falls sie sich komplett Querstellt bei den beiden anderen Versuchen.

Was denkst du? Warum lässt ein Vater der keinerlei Interesse am Kind hat einen gerichtlichen Vaterschaftstest durchführen? Das scheint mir unlogisch, denn mit der Feststellung der Vaterschaft hat er nicht nur Umgangsrecht sondern ist auch in vollem Umfang unterhaltspflichtig. Ein Vater der kein Interesse am Kind hat wird wohl auch nicht so dumm sein und freiwillig dann Unterhalt zahlen. Dann wäre es doch eher so das die Mutter den Vaterschaftstest wollte oder?

Also irgend etwas stimmt an dieser Geschichte nicht. Kannst du es aufklären?

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Hallo,

wenn der Vater Sorgerecht hat braucht sie seine Zustimmung. Aber worum geht es denn hier genau? Ist die Mutter mit den Kindern abgehauen? oder ist sie nur umgezogen? Warum hat sie ein beim Vater lebendes Kind woanders angemeldet? Möchte sie dieses Kind auch noch zu sich holen?

Bei einer Trennung der Eltern können Kinder auch ohne Zustimmmung des anderen Elterteils Wohnorttechnisch umgemeldet werden, denn sie müssen ja da gemeldet werden wo sie jetzt sind. Und dort werden sie ja dann logischerweise auch in die Kita gehen.

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Hi, natürlich darfst du ihn kennenlernen, deine Mutter hat da gar nichts mit zu reden. Du wohnst jetzt bei deinem Vater, also bestimmt dein Vater mit wem du Umgang hast und mit wem nicht.

Wenn er dich besuchen kommt sei einfach so wie immer...ihr werdet sehr schnell etwas finden was ihr machen könnt bzw. werdet euch sehr viel zu erzählen haben.

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Hallo,

ja du darfst mit dem Kind umziehen, er muss nicht zustimmen. Was sich aber ändern wird ist, das du zukünftig das Kind zum Vater bringen und auch wieder abholen musst. Die Fahrtkosten musst du dann tragen, weil du die Distanz verursacht hast durch den Wegzug.

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Hallo TanteNRW,

du musst nicht auf "seine Kids" aufpassen, das muss er als Vater tun. Wenn ihr Beiden euch allerdings entschlossen habt das Modell: Mann arbeitet viel und verdient die Kohle, Frau kümmert sich um die Kids und den Haushalt entschieden habt, dann ist es schon deine Aufgabe.

Ich verstehe auch nicht ganz worüber du dich beklagst, natürlich ist es viel mit 7 Kids, aber das habt ihr ja vorher gewusst wieviele Kinder es sind...ihr habt auch frei entschieden noch welche dazu zu bekommen. Ihr könnt jetzt nicht eifach sagen das wird mir zu viel! Die Kinder haben Recht wenn sie fordern. Und sie habenRecht wenn sie die Hälfte der Ferien fordern. Auch die Mutter (Ex) hat das Recht auf Freizeit und Erholung.

Warum habt ihr euch denn so viel aufgehalst wenn es euch zu viel ist? Auch das die Kids nicht hören ist kein Argument, denn das liegt an euch wie ihr sie erzieht bzw. wie viel zeit ihr euch für sie nehmt.

Natürlich muss der Rubel rollen, aber was habt ihr 2 denn gedacht wie es laufen würde wenn man selbstständig ist? Ihr wusstet worauf ihr euch einlasst.

Du musst das mit deinem Mann klären. Ich kann verstehen das es dir zu viel ist, aber jetzt kneifen ist nicht. Dann muss dein Mann ran und dann rollt der Rubel nicht mehr.

Aber auch Selbstständige Menschenhaben mal Urlaub. Warum legt dein Mann seinen Urlaub nicht in die Ferien und kümmert sich um seine Kinder?? Die sollen ja nicht zum "NeueFrau-desVater-Wochenende" die sollen ja zum Papawochenende.

Was macht er den selbstständiges?

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Hallo,

wie alt sind denn die Kinder? Ab einem gewissen Alter kann man die Kinder nicht mehr zwingen zum Vater zu gehen, würde auch kein Richter manchen wenn die Kinder sagen wir wollen nicht mehr...meistens so ab 13-14 Jahren.

Das er vor den Kindern schlecht über dich redet ist strafbar bzw. kann dazu führen das ihm der Umgang versagt wird, denn das ist kontraproduktiv.

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Klare Antworten:

Nein, du musst keine Kitakosten zahlen. Das muss die Ex vom Unterhalt zahlen.

Ja, der Unterhalt kann rückwirkend gefordert werden.

Ja, du kannst das gemeinsame Sorgerecht beantragen.

Ja, du kannst den Unterhalt über das Jugendamt berechnen und auch beurkunden lasen.

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Hallo Monsterlein,

ein Wochenende beginnt Freitagnachmittag und endet Sonntagabend. So definieren es auch die Richter am Familiengericht. Natürlich bringt es nix einem Mann zu sagen du musst die Kinder um 15:00 holen wenn er Freitags bis 17:00 Uhr arbeiten muss. Aber er sollte die Kinder allerspätestens um 18:00 Uhr amFreitag abgeholt haben, je nach Alter der Kinder und Zumutbarkeit der Zeiten.

Auch die Jugendämter sehen das so. Kinder sollten 2 volle Nächte und 2 volle Tage beim getrenntlebenden Elternteil verbringen, ansonsten nutzt der ganze Umgang nichts, denn anderenfalls können die Kinder keine Bindung aufbauen.

Wie alt sind denn eure Kinder?

Bei Kleinkindern geht es sogar noch weiter, denn dann werden auch unter Woche noch einige Nachmittage empfohlen zur Stärkung der Bindung.

Warum möchte er denn nur so wenig Zeit mit den Kids verbringen?

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Hallo bea33,

du willst es aber auch nicht verstehen. Du hast alles falsch gemacht was man nur falsch machen kann. Das sind jetzt die Folgen deiner Sturheit.

Du musst zahlen weil die Vaterschaft unstrittig war und die sie trotzdem nicht anerkannt hast. Hättest du es getan, hätte er nicht klagen müssen. Also trägst du logischerweise die Kosten.

Fang endlich an kooperativ zu sein, sonst bist du pleite bis alle Klagen gegen dich durch sind. Der Vater wird seine Rechte auf jeden fall bekommen, entweder du kooperierst oder es wird sehr teuer.

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Hallo Kathalinka,

ich hatte das gleiche Problem mit dem Vater meiner Kinder. Nachdem er über Jahre die mit dem JA vereinbarten Termine nur sehr unregelmäßig oder gar nicht einhielt, reichte es mir und ich beendete den Umgang im Sinne meiner damals noch sehr kleinen Kinder 3,5) Daraufhin klagte er sein Umgangsrecht ein (fand ich super, denn richterliche Termine musste er ja einhalten....dachte ich) Er beantragte allerdings nur sehr wenig Umgang (alle 14 Tage Samstags 4 Stunden) das wollte ich nicht und der Richter auch nicht. Fazit: entweder vollen Umgang, oder gar keinen: Er nahm es dann so an und wollte den vollen Umgang. Ich betonte nochmals extra vor Gericht das diese Termine die auch im Umgangsbeschluß explizit ausgewiesen waren einzuhalten sind. Der Richter fragte ihn ob er es verstanden habe. Antwort: Ja

Dann folgten einige Wochen wo es geklappt hat, dann folgten Monate des Grauens wo er wiedermal machte was er wollte, Termine wurden abgesagt und und und.

Da reichte es mir endgültig und ich verklagte ihn auf Umgangspflicht, da er sein Recht nicht wahrnahm und er ja nicht nur Rechte sondern auch Pflichten hat, insbesondere weil es einen gerichtlichen Umgangsbeschluß gibt an den sich beide Elternteile halten müssen.

So eine Klage hatten die Richter noch nie gelesen und mich erstmal gefragt ob es sich um ein Versehen/eine Verwechslung handelt. Nein tat es nicht, ich wollte das er seine "erklagten Rechte" bzw. Pflichten einhält. Das wollte das Familiengericht aber nicht entscheiden (war wohl zu neu ;-) also ging es durch die Instanzen...bis vors Oberlandesgericht.

Dort riet man mir den Antrag zurückzuziehen, da das zu erwartende Urteil nicht vollstreckbar wäre. Das zu erwartende Urteil würde lauten: Ja der Vater hat zu 100% die Umgangspflicht mit seinen Kindern. Aber dieses Urteil kann nicht vollstreckt werden, da es nicht dem Kindeswohl entspricht einen Vater zu Umgang zu zwingen.

was ich also gehabt hätte: Prozess gewonnen, 3000.- € Gerichtskosten und ein Blatt Papier (Urteil) das gar nichts bringt. Hieß für mich übersetzt: Väter können machen was sie wollen, Müttern wird mit Gefängnis gedroht wenn sie die Kinder nicht herausgeben, egal was vorgefallen ist.

Es war den Richtern auch nicht zu erklären, das es nicht meine Absicht ist dem Vater die Kinder gegen seinen willen vor die Tür zu stellen und einfach weg zu fahren. Mein Ziel war es hauptsächlich ihn in Regreß zu nehmen, da ich wegen diesen abgesagten Terminen nicht mehr arbeiten konnte, jedesmal musste ich meinem Chef fürs Wochenende absagen (Gastronomie) und schließlich wurde ich auf Grund von Unzuverlässigkeit (für die ich ja nichts konnte) entlassen.

Aber ohne vollstreckbares Urteil kein Regreß! Als Mutter ist man da komplett auf sich selbst angewiesen, der andere Elternteil kann sich ein goldenes Näschen verdienen und die Mutter muss gucken wie sie klar kommt.

Aber eins habe ich mit dieser Klage doch erreicht: Er hat nun kein Umgangsrecht mehr und ich/wir (meine Kids sind mittlerweile Teenager) wissen endlich woran wir sind und können etwas planen ohne immer wieder enttäuscht zu werden.

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Was tun wenn Mutter den Umgang zum Vater und dessen neuer Familie verhindert?

Hallo,

Wir haben momentan zuhause folgendes Problem: Mein Lebensgefährte hat eine Tochter (13) diese weigert sich etwa 4 Jahren ihren Vater und uns (Ich, seine Lebensgefährtin seit 10 Jahren ; unser gemeinsamer Sohn (7) und meiner Tochter (17)) zu besuchen. Trotz gemeinsamen Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht sieht er somit seine Tocher nur noch maximal an einem Tag in 4 Wochen und dann auch nur für ein paar Stunden, in denen er mit ihr unterwegs ist.

Allerdings wissen wir, dass der Kontakt auch von ihrer Mutter ungerne gesehen wird und damit (vermutlich) auch negativ auf sie eingeredet wird. Im letzten Telefonat sagte die Mutter auch klar, dass sie es nicht erlaubt, dass ihre Tochter bei uns ein Wochenende verbringt. Das Kind selbst sagt nur, dass sie es nicht weiß, ob sie uns besuchen möchte. Nun wurde aufgrund dem Telefonat, indem er sagte, dass er sie gerne am Wochenende holen möchte auch noch der normale Besuchstag am Samstag abgesagt.

Vor rechtlichen Schritten schreckt mein Partner allerdings zurück, da er Angst hat sein Kind dadurch gar nicht mehr zu sehen. Das Gleiche gilt für ein Gespräch mit dem Jugendamt.

Wir wissen langsam nicht mehr, wie er an seine Tochter rankommen soll und wie er seinen von ihm gewünschten Kontakt bekommen kann.

Was können wir denn noch tun? Mit der Mutter lässt sich absolut nicht reden. Kann auch ich beim Jugendamt anrufen und denen mitteilen, dass die Mutter den Kontakt zu uns nicht zulässt? Hat jemand von euch damit Erfahrungen?

Über hilfreiche Antworten/Tipps von euch würde ich mich sehr freuen!

LG kondor55

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Da hilft nur eine Klage. Er muss keine Angst haben das er sein Kind gar nicht mehr sieht, genau das Gegenteil wird der Fall sein. Das Kind wird vom Richter alleine befragt, dabei kommt immer genau das raus was das Kind wirklich will und nicht das was die Mutter ihm eingeredet hat. Auch der Loyalitätskonflickt hat da keine Chance mehr, die Richter sind auf so etwas geschult und werden die Wahrheit heraus finden.

Ohne Klage sehe ich leider keine Chance für euch.

Warten bis sie 18 ist halte ich auch für eine schlechte Idee :-)

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Kann ich dem Erzeuger meines Kindes das Umgangsrecht entziehen?

Hallo zusammen,

ich weiß diese Frage gab es schon öfter aber leider nicht aus der Situation heraus in der wir stecken. Ich erkläre euch kurz meine Situation : Meine Tochter ist nun 6 Monate jung und das Ergebnis einer Straftat. ( ich denke nicht dass ich das jetzt detaillieren muss jeder weiß hoffentlich was ich meine) . Es ändert nichts an der Tatsache dass ich glücklich bin sie zu haben und ich der Überzeugung bin dass sie trotz alledem das beste ist was mir je passieren konnte.. ich hab mich nie getraut meinen Ex Freund dafür anzuzeigen weil ich der Überzeugung bin mir glaubt niemand. Wieso auch, könnte ja jeder behaupten .. Naja seit dem 4. Schwangerschaftsmonat bin ich mit meinem jetzigen Partner zusammen. Er ist so ein wundervoller Mensch, er hat mich aufgefangen und mich gestärkt und er steht mir in jeder Situation zur Seite. Er ist ein so liebevoller Papa für unsere kleine Maus und niemand (außer mir natürlich) kennt sie besser als er. Er war also fast die ganze Schwangerschaft bei uns und er hat die Geburt mitgemacht, der Kleinen die Nabelschnur durchgeschnitten und sie von Anfang an geliebt als wäre sie sein Fleisch und Blut. Im großen und ganzen sind wir eine heile und liebevolle Familie und unsere Tochter bekommt all die Liebe und Unterstützung die sie braucht.
Wäre da nicht noch die Vergangenheit .. kurz nach der Geburt erfuhr der Erzeuger von meiner Verlobung und wie so oft wurde er rasend vor Eifersucht. er lauerte mir am frühen Abend auf meiner Hunderute auf, griff sich die Kleine aus dem Kinderwagen und drohte mir dass er dafür sorgen würde dass dieses Kind jeden Tag in seinem Leben bereuen würde. Während ich vor Verzweiflung einfach nur noch geschrien hab ballerte er meine derzeit 15 Tage junge Tochter zurück in den Kinderwagen dass sie sich so erschrocken hat dass sie kurz keine Luft bekam bis sie schrie. Welche Mutter würde da nicht verzweifeln?! ABER ich habe keine Zeugen also wird auch diese Sache mir nicht helfen .. mittlerweile hat er auf eigene Faust die Vaterschaft anerkannt und ich musste ja drauf eingehen weil spätestens ein gerichtlicher Test die Wahrheit ans Licht gebracht hätte . er sagt selber er will mich ruinieren und deshalb setzt er alles daran den Umgang mit meiner Tochter durchzusetzen..

Ich wende mich natürlich im Schutz der Anonymität an euch da mir diese Geschichte äußerst unangenehm ist und ich flehe euch an, wenn ihr irgendeine Ahnung habt wie ich es verhindern kann dass er sie regelmäßig sehen darf, dann helft mir bitte. Ich weiß nicht mehr weiter und ich will nicht dass meine Tochter diese Dinge später wirklich realisiert ..

Übrigens zahlen tut er auch nicht solange er sie nicht sehen darf. hilft mir das ?

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Hallo Bellalu,

Oje, da ist nun Einiges zu spät! Ich kann dich vollkommen verstehen, aber natürlich wird es jetzt so aussehen als ob du diese Geschichte erfunden hast um den Umgang zu verhindern.

Das Gute ist: du kannst ihn immer noch anzeigen und deine ganze Geschichte so erzählen wie sie war. Dann wird der Umgang zumindestens erstmal so lange ausgesetzt bis der Prozess rum ist.

Hat der Kindsvater denn sein Umgangsrecht schon eingeklagt? Wenn nicht musst du ihm das Kind auch nicht geben. Erst wenn ein Richter entscheidet das er Umgang bekommt wird es ernst. Das wird ein Richter aber nicht tun solange gegen ihn wegen Vergewaltigung ermittelt wird.

Ohne eine Anzeige gegen ihn sehe ich für dich keine Chance.

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Hallo,

du hast die Frage in der falschen Kategorie eingestellt, beim "Umgangsrecht" geht es um Eltern & ihre Kinder.

Ich rate dir das du direkt deinen Vorgesetzten fragst wie du dich in einer solchen Situation verhalten sollst. um später keinen Ärger zu bekommen.

Grundsätzlich gilt aber. Du musst dich nicht anschreiben lassen oder beschimpfen lassen. Sag deinen Kunden folgendes: "Ich bin nicht bereit auf diesem Niveau mit ihnen weiter zu reden" Mäßigen Sie bitte Ihren Ton und Ihre Ausdrucksweise, dann werde ich ihr Anliegen sehr gerne weiter bearbeiten. Mehr braucht es eigentlich nicht. Sollte sich der Kunde immer noch daneben benehmen holst du den nächsten Vorgesetzten und gibst die Sache somit weiter.

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Hallo,

wenn der Kindsmutter im Umgangsbeschluß eine Strafe bei Nichteinhaltung angedroht wurde, dann kannst du diese jetzt vollstrecken lassen. wenn nicht, musst du erneut klagen und dem Richter sagen das du eine Strafe in den Beschluß aufnehmen lassen möchtest. Ich frage mich aber warum dein Anwalt das nicht schon bei der ersten Klage gemacht hat??

Da du ja schon einen gültigen Umgangsbeschluß hast kannst du dein Kind auch mit der Polizei bei der Mutter abholen wenn sie es nicht freiwillig rausgibt. Was steht denn genau im Beschluß? Genaue tage mit Uhrzeiten?

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Da stellt sich mir erstmal die Frage warum 300 Km zwischen euch liegen? Wer hat diese Distanz verursacht? Wenn du vom Vater weggezogen bist musst du ihm das Kind auf deine Kosten bringen. Bei einem so kleinen Kind sollte dies mehrmals die Woche für mehrere Stunden sein. Das wird wohl nicht möglich sein bei euch, das ist sehr schade fürs Kind. Wie soll da ein echter Kontakt entstehen?

Es gibt keine feste Umgangsregelung, es gibt da nur Empfehlungen, wenn die Eltern sich nicht privat auf ein Maß einigen können entscheidet ein Richter falls der Vater klagt. Dann ist wichtig wer diese Distanz verursacht hat. Wie war es bei euch?

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