Kann der Vater sich sein umgangsrecht so planen wie er es möchte?
Mein Sohn ist jedes 2. Wochenende bei seinem Vater (ohne Übernachtung) .
Eigentlich haben wir feste Uhrzeiten für beide Tage ausgemacht.
Aber der Vater hält sich nicht oft dran.
Entweder wird mein Kind später abgeholt oder früher gebracht als wie geplant oder ein Tag soll einfach mal ausfallen... also eigentlich so, wie es ihm gerade am besten passt.
Jetzt habe ich ihm nochmals gesagt, dass es so nicht geht und er sich bitte an die Zeiten halten soll... damit ich auch mal was planen kann.
Nun hat der Vater sich jetzt ein Hobby gesucht, was immer an Wochenenden stattfindet.
Er sagte, dass unser Kind mit zu seinem Hobby Aktionen kann oder wenn er kein Spaß dran hat, dann sollten wir flexibel sein mit den Umgangskontakt ...
Hat er das Recht dazu ?
Er hat sich 5 Jahre lang nicht um ihn gekümmert und zeigt bis heute noch nicht wirklich viel Interesse.
Das Jugendamt, ist mir bei alldem auch keine große Hilfe gewesen.
9 Antworten
Hab dasselbes Problem mit meinem Ex Mann. Meistens holt er das Kind später ab und bringt ihn dann auch früher nach Hause. Gut, ich weiß es mittlerweile und bin immer erreichbar. Klar nehme ich meinen Sohn wieder zurück. Mir tut es es nur um den kleinen Leid, der sich natürlich vorfreut, mit dem Papa Zeit zu verbringen und diese Zeit ist immer kürzer als ausgemacht oder fällt manchmal ganz überraschend aus. Deswegen nehme ich mich inzwischen auch nicht wirklich Rücksicht auf eventuelle Sonderwünsche meines ex Ehemannes und bestimme sein Umgangsrecht weitgehend selber. Das heißt, er hat sich an uns anzupassen, und nicht umgekehrt. Wenn wir mal an einem Wochenende was anderes planen, ist mir sein Umgangsrecht mittlerweile sowas von egal. Wenn er meint, kann er gerne die Behörden einschalten, um seine Rechte als Vater durchsetzen , davor habe ich keine Angst. Aber ich glaube nicht, dass er das tun würde.
nein ihr habt feste zeiten vereinbart und wenn er nicht pünktlich ist, dann bist du eben nicht mehr da und umgang fällt aus. kommt er früher und du bist nicht da, muss er das kind auch wieder mitnehmen. wenn es zu seinem hobby nicht passt, dann musst du nicht flexibel sein. dann nimmt er halt keinen umgang mehr wahr und hat pech gehabt.
Ja, er kann planen, was auch immer er möchte.
Nur die Umsetzung ist letztendlich mit dir abzustimmen.
Er aknn auch planen das Kind ohne Vorankündigung später zu holen oder eher wieder abzugeben? Bedeutet ja im Gegenzug, dass er also so planen kann wie er möchte, während sie sich dann permanent nach ihm richtet?
Prinzipiell musst ihr euch als Eltern einigen.
Wenn ihr das nicht könnt, könnt ihr via Gericht den Umgang festlegen lassen.
Aber
Es gibt keine Möglichkeit, den Vater zur Einhaltung zu zwingen. Wenn es die feste Absprache gibt "Samstag um 8", dann kannst du sagen "um 9 mach ich nicht mehr auf" oder dich ärgern und deinem Kind zuliebe auch um 9 öffnen.
Wenn abgesprochen ist "18 Uhr zurück" dann kannst du bis 18 Uhr unterwegs sein und er Muss schauen, was er mit dem Kind macht oder du nimmst das Kind auch um 16 Uhr wieder an.
Ich weiß, das ist doof und nicht sehr zufriedenstellend
Du hast sicherlich eine gerichtliche Umgangsvereinbarung. Gerichtlich festgelegte Umgangsregeln sind einzuhalten und können mit Ordnungsgeld geahndet werden.
Sollte sie nicht konkret genug sein, kannst du beim Familiengericht eine Konkretisierung erreichen. Dies sollte dem Vater per Anwaltsschriftsatz angedroht werden.
Das habe ich nicht.
Es lief mal alles über das Jugendamt, weil er machte was er wollte
Wenn das Jugendamt nicht helfen kann, ab zum Familiengericht!
Das ist mir bewusst.
Mir geht es darum, dass wenn mein Kind keine Lust auf Angeln hat... Pech hat und nicht kommen soll
und somit sind die geplanten Regelungen ja auch nichts mehr wert und es gibt keine festen Wochenendzeiten mehr