Kann der Vater sich sein umgangsrecht so planen wie er es möchte?

9 Antworten

Hab dasselbes Problem mit meinem Ex Mann. Meistens holt er das Kind später ab und bringt ihn dann auch früher nach Hause. Gut, ich weiß es mittlerweile und bin immer erreichbar. Klar nehme ich meinen Sohn wieder zurück. Mir tut es es nur um den kleinen Leid, der sich natürlich vorfreut, mit dem Papa Zeit zu verbringen und diese Zeit ist immer kürzer als ausgemacht oder fällt manchmal ganz überraschend aus. Deswegen nehme ich mich inzwischen auch nicht wirklich Rücksicht auf eventuelle Sonderwünsche meines ex Ehemannes und bestimme sein Umgangsrecht weitgehend selber. Das heißt, er hat sich an uns anzupassen, und nicht umgekehrt. Wenn wir mal an einem Wochenende was anderes planen, ist mir sein Umgangsrecht mittlerweile sowas von egal. Wenn er meint, kann er gerne die Behörden einschalten, um seine Rechte als Vater durchsetzen , davor habe ich keine Angst. Aber ich glaube nicht, dass er das tun würde.

nein ihr habt feste zeiten vereinbart und wenn er nicht pünktlich ist, dann bist du eben nicht mehr da und umgang fällt aus. kommt er früher und du bist nicht da, muss er das kind auch wieder mitnehmen. wenn es zu seinem hobby nicht passt, dann musst du nicht flexibel sein. dann nimmt er halt keinen umgang mehr wahr und hat pech gehabt.

Ja, er kann planen, was auch immer er möchte.

Nur die Umsetzung ist letztendlich mit dir abzustimmen.


quasinormal 
Beitragsersteller
 11.03.2019, 16:42

Das ist mir bewusst.

Mir geht es darum, dass wenn mein Kind keine Lust auf Angeln hat... Pech hat und nicht kommen soll

und somit sind die geplanten Regelungen ja auch nichts mehr wert und es gibt keine festen Wochenendzeiten mehr

claubro  11.03.2019, 16:41

Er aknn auch planen das Kind ohne Vorankündigung später zu holen oder eher wieder abzugeben? Bedeutet ja im Gegenzug, dass er also so planen kann wie er möchte, während sie sich dann permanent nach ihm richtet?

Prinzipiell musst ihr euch als Eltern einigen.

Wenn ihr das nicht könnt, könnt ihr via Gericht den Umgang festlegen lassen.

Aber

Es gibt keine Möglichkeit, den Vater zur Einhaltung zu zwingen. Wenn es die feste Absprache gibt "Samstag um 8", dann kannst du sagen "um 9 mach ich nicht mehr auf" oder dich ärgern und deinem Kind zuliebe auch um 9 öffnen.

Wenn abgesprochen ist "18 Uhr zurück" dann kannst du bis 18 Uhr unterwegs sein und er Muss schauen, was er mit dem Kind macht oder du nimmst das Kind auch um 16 Uhr wieder an.

Ich weiß, das ist doof und nicht sehr zufriedenstellend

Du hast sicherlich eine gerichtliche Umgangsvereinbarung. Gerichtlich festgelegte Umgangsregeln sind einzuhalten und können mit Ordnungsgeld geahndet werden.

Sollte sie nicht konkret genug sein, kannst du beim Familiengericht eine Konkretisierung erreichen. Dies sollte dem Vater per Anwaltsschriftsatz angedroht werden.


quasinormal 
Beitragsersteller
 11.03.2019, 16:47

Das habe ich nicht.
Es lief mal alles über das Jugendamt, weil er machte was er wollte