Hausarrest.
Wahrscheinlich hast du aber schon vorher zu viel durchgehen lassen. Entscheidend ist, dass du konsequent bleibst.
Hausarrest.
Wahrscheinlich hast du aber schon vorher zu viel durchgehen lassen. Entscheidend ist, dass du konsequent bleibst.
Nein.
Mit 20 stellst du bereits solche Überlegungen an? Wow! Wie weit bist denn mit der Finanzierung?
Was deine Mutter angeht: Das kann, muss aber nicht funktionieren. Ich kenne einen Fall wo das ganz toll klappt. Aber wie du sagst, kennst du ja deine mögliche Lebensgefährtin selbst noch nicht. Also frag nochmal, wenn es soweit ist.
Konkret kann das nur dein Frauenarzt beantworten
Wer's glaubt...
Was heißt
Strafantrag nach §158 StGB
Da wird beantragt, aber nicht durch dich!
Bei wichtigen Unterlagen gilt:
Alles was du aus der Hand gibst vorher kopieren. Dann ist die Versandtart egal
Nach 11 Jahren sollte alles clean sein
Antrag beim Jobcenter.
Wenn du keine öffentliche Schule besuchen kannst, sollte er positiv beschieden werden.
Ggf. nennen sie Alternativen.
Überall auf der Welt werden nur Original-Urkunden anerkannt, weil man Angst vor Fälschungen hat.
Wenn es dir egal ist, ernährst du dich am besten gesund.
Dafür findest du Millionen Rezepte bei Google etc.
Du hast das Verbrechen in Deutschland begangen und wirst dort verurteilt.
Wenn du Österreicher bist, kann Österreich deine Auslieferung verlangen.
Deinem Haus passiert nichts.
Du bekommst einen anderen Gläubiger.
Du hast sicherlich eine gerichtliche Umgangsvereinbarung. Gerichtlich festgelegte Umgangsregeln sind einzuhalten und können mit Ordnungsgeld geahndet werden.
Sollte sie nicht konkret genug sein, kannst du beim Familiengericht eine Konkretisierung erreichen. Dies sollte dem Vater per Anwaltsschriftsatz angedroht werden.
Bei einem einfachen Bruch des Unterschenkels liegt heute keiner mehr im Bett!
Google nach Übungen, die du (mit dem Oberkörper) machen kannst. Beweg dich so viel wie möglich.
Plane Sachen, die du bald wieder machen kannst.
Rede mit Freunden und lade sie ein.
Allein auf Verdacht hin und Sitzplan gibt es natürlich keinen Schadenersatz, das muss schon nachgewiesen werden.
Auf der anderen Seite kann ich die jüngeren Schüler verstehen, die die Sache aufgeklärt haben wollen. Deine Mitschüler haben schließlich ohne jeden Anlass Schaden angerichtet, und das wird Folgen haben. Deren Eltern können auf eine polizeiliche Untersuchung bestehen.
Setzt euch also zusammen, bevor die Polizei kommt. Die Schuldigen müssen den Schaden ersetzen. Bei so vielen Schülern verplappert sich sowieso der eine oder andere bei einer polizeilichen Befragung, und dann setzt es zusätzliche Strafen. Der Klassensprecher sollte das in Gang setzen.
Nein.
Krank ist krank. Besorg dir ein ärztliches Attest.
Wenn die Mutter sich um das Kind kümmert, bist du zur Zahlung von Betreuungsunterhalt verpflichtet. Das spielt insofern eine Rolle, als dass sich dein Freibetrag auf dem P-Konto um diese Verpflichtung erhöht.
Bei Opa entschuldigen, dann weist Opa vielleicht auf ein Missverständnis hin.
Und nie mehr so einen Unsinn anstellen!