Nein.

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Mit 20 stellst du bereits solche Überlegungen an? Wow! Wie weit bist denn mit der Finanzierung?

Was deine Mutter angeht: Das kann, muss aber nicht funktionieren. Ich kenne einen Fall wo das ganz toll klappt. Aber wie du sagst, kennst du ja deine mögliche Lebensgefährtin selbst noch nicht. Also frag nochmal, wenn es soweit ist.

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Konkret kann das nur dein Frauenarzt beantworten

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Wer's glaubt...

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Was heißt

Strafantrag nach §158 StGB

Da wird beantragt, aber nicht durch dich!

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Bei wichtigen Unterlagen gilt:

Alles was du aus der Hand gibst vorher kopieren. Dann ist die Versandtart egal

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Antrag beim Jobcenter.

Wenn du keine öffentliche Schule besuchen kannst, sollte er positiv beschieden werden.

Ggf. nennen sie Alternativen.

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Überall auf der Welt werden nur Original-Urkunden anerkannt, weil man Angst vor Fälschungen hat.

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Du hast sicherlich eine gerichtliche Umgangsvereinbarung. Gerichtlich festgelegte Umgangsregeln sind einzuhalten und können mit Ordnungsgeld geahndet werden.

Sollte sie nicht konkret genug sein, kannst du beim Familiengericht eine Konkretisierung erreichen. Dies sollte dem Vater per Anwaltsschriftsatz angedroht werden.

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Bei einem einfachen Bruch des Unterschenkels liegt heute keiner mehr im Bett!

Google nach Übungen, die du (mit dem Oberkörper) machen kannst. Beweg dich so viel wie möglich.

Plane Sachen, die du bald wieder machen kannst.

Rede mit Freunden und lade sie ein.

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Darf man jemanden bestrafen nur aufgrund eines Verdachts?

Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich gehe in die 10. Klasse und bin 16. Meine Mitschüler sind auch alle 15-17, das wird vielleicht eine Rolle spielen. Und zwar war meine Klasse neulich im Klassenraum einer 7. Klasse, da unser Klassenraum benötigt wurde. Dort haben wir Aufgaben bekommen die wir in Gruppenarbeit mit unseren Handys erledigen sollten. Unser Lehrer ging für ca. eine Stunde weg, da er etwas mit der Schulleitung klären musste. Wir waren also ohne Aufsicht! Wärend dieser Zeit wurde der Klassenraum verschmutzt. Jemand aß seine Sonnenblumenkerne und verteilte seinen Dreck. Ausserdem wurden wohl Stifte geklaut und Duden zerrissen. Die eigentliche Klassenlehrerin dieses Raumes war sehr wütend als sie den Raum gesehen hat und ihre Schüler sich über die Duden und Stifte beschwerten. Sie hat mit unserem Lehrer, der ja eine Stunde nicht da war, dann einen Sitzplan erstellt. Jetzt guckt sie wo die Duden lagen und wo Stifte fehlen und vergleicht das einfach mit dem Sitzplan. Jetzt ist es ihr völlig egal wer es war. Sie will einfach die für die Duden und Stifte bezahlen lassen, die dort saßen. Aber sie kann doch nicht einfach die bestrafen, die dort saßen nur aufgrund eines Verdachtes! Die Duden können sich ja schließlich rumgeworfen oder verlegt werden! Ich meinte zu ihr, dass ich das nicht war aber das war ihr völlig egal. Sie meinte wir können ihr ja alles erzählen was wir wollen. Auch in einer Reihe, in der Mädchen saßen, wurde ein zerrissener Duden gefunden. Dazu sagte sie einfach sie könne sich nicht vorstellen dass die das waren und sie sind unschuldig.

Meine Frage also, können uns Lehrer wirklich bezahlen lassen, für etwas was wir nicht getan haben nur aufgrund eines Verdachtes?

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Bitte nicht einfach nur "Nein" oder "Ja" schreiben.

Irgendwelche Tipps was ich jetzt machen kann um dem Ganzen entgegen zu wirken? Was soll ich machen? Das einfach nur hinnehmen kommt nicht in Frage!

MfG, Jan

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Allein auf Verdacht hin und Sitzplan gibt es natürlich keinen Schadenersatz, das muss schon nachgewiesen werden.

Auf der anderen Seite kann ich die jüngeren Schüler verstehen, die die Sache aufgeklärt haben wollen. Deine Mitschüler haben schließlich ohne jeden Anlass Schaden angerichtet, und das wird Folgen haben. Deren Eltern können auf eine polizeiliche Untersuchung bestehen.

Setzt euch also zusammen, bevor die Polizei kommt. Die Schuldigen müssen den Schaden ersetzen. Bei so vielen Schülern verplappert sich sowieso der eine oder andere bei einer polizeilichen Befragung, und dann setzt es zusätzliche Strafen. Der Klassensprecher sollte das in Gang setzen.

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Krank ist krank. Besorg dir ein ärztliches Attest.

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Wenn die Mutter sich um das Kind kümmert, bist du zur Zahlung von Betreuungsunterhalt verpflichtet. Das spielt insofern eine Rolle, als dass sich dein Freibetrag auf dem P-Konto um diese Verpflichtung erhöht.

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Bei Opa entschuldigen, dann weist Opa vielleicht auf ein Missverständnis hin.

Und nie mehr so einen Unsinn anstellen!

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