Kind (10J.) möchte nicht zum Vater (500km entfernt) muss es?

2 Antworten

Kann das Kind den Umgang mit einem Elternteil verweigern?

Möchte ein Kind keinen Kontakt zu einem Elternteil, ist dies kein Grund für einen Entzug des Umgangsrecht. Der Anspruch auf Umgang des Elternteils bleibt dennoch bestehen, selbst wenn das Kind nicht möchte. In diesem Fall empfiehlt es sich als Bezugsperson positiv auf das Kind einzuwirken und den Kontakt mit dem Elternteil zu fördern.

In vielen Fällen stammt die Abneigung gegenüber einem Elternteil aus der Solidarität zu dem anderen Elternteil. In solchen Fällen sollte beide Eltern ihr Verhalten reflektieren und versuchen, ihr Kind aus der eventuellen Streitsituation mit dem anderen Elternteil herauszuhalten.

Ab wann kann ein Kind den Umgang selbst bestimmen?

Ab einem Alter von zwölf Jahren kann ein Kind den Umgang selbst bestimmen. In den Jahren davor kann das Kind nicht selbst entscheiden, ob es den Umgang zum Elternteil pflegen möchte oder nicht. Dies hängt vor allem damit zusammen, dass es vor Manipulation geschützt werden soll.

Bekannt sind beispielsweise Fälle, in denen das Kind einem Elternteil zuliebe keinen Umgang mit dem anderen Elternteil haben wollte oder sogar gezielt zu einer Abneigung gegen diesen anderen Elternteil erzogen wurde.

Quelle: https://www.unterhalt.net/sorgerecht/umgangsrecht-verweigern/#:~:text=Kann%20das%20Kind%20den%20Umgang,wenn%20das%20Kind%20nicht%20m%C3%B6chte.

Woher ich das weiß:Recherche

du als betreuender elternteil hast die pflicht den umgang zu fördern und umzusetzen. es geht in dem alter nicht darum was kind will. das beste wird sein du fährst das kind hin und holst es nach einigen tagen wieder ab und das tust du alle 14 tage. immerhin hast du die distanz geschaffen.

alternativ kann kv auch gerichtlich durchsetzen, dass kind zukünftig ganz bei ihm bleibt und die km bekommt dann vielleicht mal betreut umgang.