Anwalt wechseln mit beratungsschein?

1 Antwort

Hallo, wenn du auf Anraten des ersten Anwalts eine Beschwerde zurückgenommen hast, dann ist das Verfahren doch inzwischen abgeschlossen und Du kannst jetzt nicht mehr mit einem anderen Anwalt sagen, dass du die Beschwerde aufrecht halten willst;

Sollten sich allerdings deine persönlichen Voraussetzungen so geändert haben, dass du ein neues Verfahren beantragen willst mit einer6erneuten Entscheidung, dann ist es was anderes und mit dem alten Verfahren nicht mehr zusammenhängend