Anwalt wechseln mit beratungsschein?
Huhu ich machs kurz :)
Also ich ,sozialhilfe Empfängerin ,hatte im Bezug auf ein verfahren ein Beratungsschein.mit diesen anwalt war ich vor gericht aber habe auf Grund seines Rates die Beschwerde zurückgezogen.
Nun 1 Jahr später möchte ich es doch nochmal vor gericht versuchen mit einen anderen Anwalt.
Aber ich dem Antrag auf bewilligung des Beratungsscheines gibt es eine Spalte mit :ich habe noch kein gerichtiliches Verfahren in dieser Angelegenheit geführt.
Was muss ich jetzt machen x wollte ja nur den Anwalt wechseln
Lg
1 Antwort
Hallo, wenn du auf Anraten des ersten Anwalts eine Beschwerde zurückgenommen hast, dann ist das Verfahren doch inzwischen abgeschlossen und Du kannst jetzt nicht mehr mit einem anderen Anwalt sagen, dass du die Beschwerde aufrecht halten willst;
Sollten sich allerdings deine persönlichen Voraussetzungen so geändert haben, dass du ein neues Verfahren beantragen willst mit einer6erneuten Entscheidung, dann ist es was anderes und mit dem alten Verfahren nicht mehr zusammenhängend