Fitnessstudio akzeptiert keine Sonderkündigung?

3 Antworten

Wir haben also das SEPA-Mandat zurückgezogen und mit einem Anwalt gedroht.

Unclever.

Jetzt seid Ihr im Zahlungsverzug und man "droht" auch nicht mit einem Anwalt.

Er ist sehr hartnäckig, fordert die gesamte Summe der Beiträge ein (ca. 300 Euro) und droht die Angelegenheit an eine Firma für Anforderungsmanagement abzugeben.

Damit wird er auch Erfolg haben.

Leider übernimmt die Rechtschutzversicherung kaum Kosten und ich finde auch keinen Anwalt der sich einsetzten möchte. Obwohl wir im Recht sind, lohnt es sich nicht einen Anwalt einzusetzen.

Merkst Du, warum man nicht "mit dem Anwalt droht"?

Ohne Anwalt wirst Du leider nicht weiterkommen

Und Du findest schon einen, Du musst halt eine Vorauszahlung leisten.

Hier mal ein hilfreicher Link zum Sonderkündigungsrecht bei Gyms.

Ein SKR bei Umzug gibt es nur, wenn es im Vertrag so festgelegt wurde, bei Krankheit nur dann, wenn auf Grund der Krankheit ein Gym dauerhaft nicht genutzt werden kann. Je nach Art der akuten Wirbelsäulenerkrankung ist der Umstand der Dauerhaftigkeit evtl gar nicht gegeben, ergo gäbe es kein SKR.