Verstoß gegen. das Btmg?

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Das wird als Beweismittel sichergestellt und im labor verwogen. Das muss nicht in deinem Beisein stattfinden. Allerdings 20gr als Wiederholungstäter,kommt auf den Abstand an, und eventuell noch vorangegange Verurteilungen,hast du so ziemlich alle Chancen auf eventuelle mildere Verurteilung verspielt. Bedeutet,dass der Richter die Auffassung animmt das deine Persönlichkeitsentwicklung in krimineller hinsicht,sich nicht mehr verbessern wird. Wo du damit also früher oder später hinsteuerst,weißt du selbst.

Der nimmt das mit - wird auf der Wache gewogen mit einer kalibrierten Waage.

Der Beamte "muss" garnichts.

Muss er nicht .

Es ist trotzdem noch nicht alles verloren , da auch der Wirkstoffanteil gemessen werden muss. Es kann dabei durchaus rauskommen , dass es doch nur um eine geringe Menge geht, da dein Stoff vielleicht wegen Streckung weniger als 10g enthält.


Stevenfunke1 
Beitragsersteller
 16.11.2024, 21:42

Das stimmt