Verstoß gegen pflichtversicherungsgesetz e-scooter?

5 Antworten

Wenn das eine Straftat ist, wirst du Jugendrecht bekommen und paar Sozialstunden.

Das kostet dann wenig Geld, nur paar Gerichtskosten.

Schüler hin oder her mit 18 bist du volljährig. Also Erwachsen.

"Wer mit einem E-Scooter ohne gültige Versicherung am Straßenverkehr teilnimmt, verstößt gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Hierfür können eine Geldstrafe zwischen 150 und 500 Euro sowie eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt werden. [...]"

Kam direkt als erstes, als ich danach gegoogelt habe. Kannst aber auch nochmal selbstständig nachschauen oder eben abwarten.

Denke mal, dass es bei der Geldstrafe bleibt, wenn du vorher in dem Bereich noch nicht auffällig warst (und die von dem Frisieren nichts mitbekommen haben lol) und das irgendwie bezahlen kannst, bin aber auch kein Experte. Vielleicht bekommst du ja auch Sozialstunden, wenn du das eben nicht bezahlen kannst und Glück hast oder darfst das in Raten zahlen.

(Und was ich noch schreiben wollte: Es ist vollkommen egal ob du das Nummernschild schon bestellt hast oder nicht, du bist ohne gefahren.)

Woher ich das weiß:Recherche
zum zeitpunkt der polizei kontrolle war mein kennzeichen schon bestellt

Ein Verstoß gegen §6 PflVG setzt zwingend voraus, dass zum Zeitpunkt der Fahrt kein Versicherungsvertrag bestand:

(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Vertrag kommt mit Annahme des Antrags durch den Versicherer zustande. Beispiel anhand der Vertragsbedingungen der HUK:

B.1 Vertragsschluss
Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch Zugang des Versicherungsscheins.

Hast du den Versicherungsschein bereits per Email erhalten?

DerHans  27.06.2023, 19:39

Genau genommen, kommt der Versicherungsvertrag erst dann zustande, wenn die Erst- oder Einmalprämie BEZAHLT wurde. Wird eine Abbuchung nicht eingelöst, wird der Vertrag rückwirkend wieder aufgehoben.

1

Als du das Kennzeichen bestellt hast, hat man dir auch 100 % sicher gesagt, dass du erst fahren darfst, wenn das Kennzeichen deutlich sichtbar an dem Gerät befestigt ist.

Wie du dir das leisten kannst, als Schüler hat damit gar nichts zu tun. Auch als Schüler kannst du schließlich lesen.