Zu zweit auf dem Roller mit "L" Strafe?

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Das Bußgeld regelt der Bußgeldkatalog zzgl. Verwaltungsgebühr. Dies sollte aber nicht deine Hauptsorge sein. Warum, das erkläre ich dir gerne.

Nun, du hast einen Lernausweis, der ganz klar besagt: "Führen eines Rollers, mit einer durch die Bauart bestimmten HG von X km/h. Das Mitnehmen von Personen ist nicht gestattet" (so in der Art).

Wenn du nun jemanden mitnimmst, fährst du ohne Fahrerlaubnis und das ist eine Straftat.

Straßenverkehrsgesetz (StVG)§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.

ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

2.

als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

1.

eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,

2.

vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder

3.

vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter

1.

das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,

2.

als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder

3.

in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.

Zitat "Gesetze im Internet" Ende.

Wie du siehst, kann das drastisch für dich enden, was du sicher nicht willst. Abgesehen davon wirst du eine Sperre für alle anderen Führerscheine erhalten, die im Einzelfall bestimmt wird. Hier sind Sperren von 12 Monaten, bis zu mehreren Jahren möglich (falls du wiederholt ohne Fahrerlaubnis erwischt wurdest, sogar mit vorheriger MPU, was wieder sehr teuer wird).

Fazit: Im Falle eines Unfalls wirst du keine Versicherungsleistung erhalten, d.h. du bleibst auf den Kosten für den Gegner und natürlich auch deine eigenen Kosten sitzen, was auch sehr erheblich sein kann. Du riskierst eine empfindliche Strafe, Führerscheinsperre und erhebliche Kosten, falls du also gegen deine Auflagen im Lernausweis verstößt, weil du schon dann gezeigt hast, dass du dich nicht an Regeln halten kannst/Eignung zum führen von Kfz nicht vorhanden...

All das sind natürlich drastische Folgen, die auftreten können, aber nicht müssen. Dennoch ist es das Risiko an sich absolut nicht wert und ich rate dir dringend in deinem und dem Interesse aller anderen Verkehrsteilnehmer, verzichte auf die Mitnahme und warte, bis du die passende Fahrerlaubnis hast.

Woher ich das weiß:Recherche

migebuff  24.10.2024, 12:58

Lernfahrausweis und §21 StVG passt nicht wirklich zusammen, du müsstest dich schon für ein Land entscheiden.