Roller Schwarzfahren?

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Da für Mofas kein klassischer Führerschein erworben werden muss, sondern nur eine Prüfbescheinigung vorzulegen ist, greift § 21 StVG, nämlich das Fahren ohne Fahrerlaubnis, nicht. Wer also ohne Prüfbescheinigung unterwegs ist, macht sich nicht strafbar, sondern zahlt lediglich ein Verwarngeld von 10 Euro.

Fahren ohne Führerschein kostet 10€, da hast du eine Fahrerlaubnis, hast den aber nicht dabei.

Bei dir wäre es Fahren ohne Führerschein, wie hoch die Geldstrafe ist, weiß ich nicht. Aber du bekommst erst einmal eine ordentliche Sperre und darfst keine Fahrprüfung solange machen. Und das ist auch gut so.

Wenn Du keinen gültigen Führerschein hast darfst Du nicht fahren. Wirst Du erwischt droht Dir eine heftige Strafe gepaart mit einer Sperre.

Woher ich das weiß:Recherche
Still  13.08.2023, 11:11

Es geht um die sg. Prüfbescheinigung, die keine Fahrerlaubnis ist.

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10€ Zahlst du wenn du deinen Führerschein NICHT MIT hast !

https://www.bussgeldkataloge.de/roller-fahren/

Auszug:

Achtung: Besonders hart kann es Sie treffen, wenn Sie ohne Fahrerlaubnis mit einem Roller fahren. Dabei handelt es sich um eine Straftat, die gemäß § 21 StVG mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr sanktioniert werden kann. Haben Sie hingegen nur Ihren Führerschein, also das Dokument, nicht dabei, bleibt es bei einem Verwarngeld von 10 Euro.

Still  13.08.2023, 11:11

Da für Mofas kein klassischer Führerschein erworben werden muss, sondern nur eine Prüfbescheinigung vorzulegen ist, greift § 21 StVG, nämlich das Fahren ohne Fahrerlaubnis, nicht. Wer also ohne Prüfbescheinigung unterwegs ist, macht sich nicht strafbar, sondern zahlt lediglich ein Verwarngeld von 10 Euro.

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wenn jemand einen Roller auf maximal 30 km/h drosselt, dass ihm nur eine 10€ Strafe und eine Verwarnung droht

Es sind 25 km/h. Dann handelt es sich um ein Mofa, für das keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine Prüfbescheinigung erforderlich ist. Das Fahren ohne Prüfbescheinigung kostet 10€ Verwarngeld. Jede Fahrerlaubnis beinhaltet auch die Prüfbescheinigung.

Bei allem, was schneller als 25 km/h fährt, benötigt man eine Fahrerlaubnis. Ansonsten wäre das eine Straftat.

Das gilt unabhängig davon, ob man sich bereits in der Fahrschulausbildung befindet oder welche Prüfungen man bereits bestanden hat. Entscheidend ist nur, welchen Schein man bereits besitzt.