Führerschein klasse B mit 16,5 darf ich roller mit 45kmh?

3 Antworten

Die Klasse AM ist Bestandteil der Klasse B. Die Fahrerlaubnis der Klasse B erhältst du erst mit 17 und damit auch die Klasse AM erst mit 17. Vorher darfst du also nicht fahren.

Man kann sich für die Klasse AM allerdings einen separaten Führerschein ausstellen lassen. Dann könntest du nach der Aushändigung dieses Führerscheins auch schon vor dem 17. Geburtstag Fahrzeuge der Klasse AM fahren.

Da du die praktische Prüfung aber erst einen Monat vor deinem 17. Geburtstag machen darfst, würdest du höchstens einen Monat gewinnen. Einziger sonstiger Vorteil wäre: der Führerschein der Klasse AM würde im Ausland anerkannt werden.

Dafür, dass deine Fahrerlaubnis aktiv wird, muss der Verwaltungsakt "Führerscheindokument ausgehändigt" stattfinden. Also dass du entweder deinen Führerschein oder ein Ersatzdokument (z.B. BF17-Prüfbescheinigung) beim Amt abholst, nach der Fahrprüfung vom Prüfer übergeben bekommst oder per Post zugeschickt bekommst.

Wenn du die B-Fahrprüfung machst bevor du 17 wirst (es geht frühestens 3 Monate vor den 17. Geburtstag), kannst du deine BF17-Prüfbescheinigung aber noch nicht bekommen. Sondern frühestens wenn du 17 bist (entweder abholen oder per Post schicken lassen).

Also hat dieser Verwaltungsakt noch nicht stattgefunden und du hast offiziell noch keine Fahrerlaubnis. Auch nicht AM.

Als einzigen Ausweg könntest du beantragen, dass man dir separat auch einen Führerschein nur mit der Führerscheinklasse AM macht. Den du dann direkt nach der B-Fahrprüfung abholen und damit dann fahren könntest. Kostet halt extra.