Wie seht Ihr dieses Gerichtsurteil zu den Grenzen der Meinungsfreiheit?
Eine Potsdamer Mutter, die sich über einen Auftritt des AfD-Abgeordneten Dennis Hohloch vor Grundschülern im Landtag beschwerte, muss zulassen, von diesem in sozialen Medien namentlich genannt und mit Bild gezeigt zu werden. Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam wies am Mittwoch entsprechende Unterlassungsanträge sowohl der Mutter als auch ihrer minderjährigen Tochter zurück.
Bei einem Besuch von Grundschülern im Landtag sprach Dennis Hohloch über Gruppenvergewaltigungen. Die Mutter einer Schülerin hatte sich darüber öffentlich empört.
8 Stimmen
3 Antworten
Es ist schon bezeichnend wenn sich jemand darüber beschwert dass Kinder über diese widerwärtige Tat aufgeklärt werden und am besten noch wer in den meisten Fällen die Täter sind. Darüber müssen wir reden. Da dürfen wir nicht schweigen.
Ich finde, das hat nichts mit 'Meinung' zu tun, sondern mit Datenschutz und Privatsphäre. Aus welchen Gründen es auch immer legitim sein mag, so etwas öffentlich zu diskutieren. Der Inhalt (die Meinung) spielt dabei keine Rolle.
Die Frau hat öffentlich eine bestimmte Position vertreten. Ich finde es ok, wenn sie auch eine öffentliche Replik akzeptieren muss.
Der hat ihren Namen nicht zu nennen und ihr Bild nicht zu zeigen. Das Gericht hat versagt. Das dt. Rechtsystem enttäuscht mich immer wieder