Was passiert wenn man bei dem Termin zum Gerichtsvollzieher nicht erscheint oder vergisst?

8 Antworten

Dann bekommst Du einen neuen Termin - Diesmal aber mit Haftbefehl.

Wenn Du dann wieder nicht erscheinst, kommt die Polizei und Du landest in Erzwingungshaft.

"Ein Termin" ist sehr unpräzise - ich nehme an, es geht um die Abnahme der Vermögensauskunft gem. § 802f ZPO?

Wenn du dem Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibst, wird auf Antrag des Gläubigers ein Haftbefehl erlassen und Erzwingungshaft vollstreckt (§ 802g ZPO9). Einer weitere Ankündigung bedarf es nicht.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Wenn du nicht erscheinst ist der Haftbefehl das nächste.

Es bringt nichts. Wenn bei dir nichts zu holen ist, geh hin, unterschreibe den Offenbarungseid und versuch alles wieder hinzubiegen.

Im Wesentlichen hängt es vom Gläubiger ab, was in dem Fall passiert.

Du sollest mit einer Verhaftung in Erzwingungshaft rechnen.

wenn Du beim Gerichtsvollzieher den Termin nicht wahrnimmst wegen Offenbarungseid, kommst Du so lange in Haft, bis Du diesen leistest