Frauen selbst Schuld an sexuellen Übergriffen?

Hi liebe Community!

Gerade auf der Arbeit eine Situation erlebt, die ich immer noch nicht ganz begreifen kann.

(Bediene in einer leicht gehobenen Gaststätte: Heißt bessere Küche, trotzdem familiär). Die Chefin bittet mich auf ein Gespräch in die Küche (Koch und weitere Bedienung mit dabei).

Sie fängt an zu kritisieren, dass mein Outfit zu aufreißend und figurbetont sei und ich dadurch männliche Gäste dazu provozieren könnte, dumme Sprüche abzulassen. Da musste ich bereits stutzen (Ich hatte eine enge, lange, schwarze Jeans an + dunkelrotes Tshirt OHNE Ausschnitt, in die Jeans gesteckt ). Der Koch stimmt ihr bei allen Aussagen zu. Ich meinte darauf, dass dies ja bedeutet, dass die Frauen, also die Opfer, selbst Schuld an solchen Sprüchen seien und es nicht am mangelnden Respekt der Männer liege. Dem stimmten sie zu.

  • Zu dem Zeitpunkt dachte ich mir, dass das wohl ein schlechter Scherz sei :D Man kann doch nicht ernsthaft behaupten, Frauen seien Schuld daran, wenn sie blöd angemacht werden?

Bin kurze Zeit später nochmal in die Küche und hab den Koch darauf angesprochen. Habe provokant gefragt, ob dann die Frauen auch Schuld seien, wenn sie vergewaltigt werden. Seine Antwort:" In gewisser Weise schon". Und dann noch etwas von wegen, dass die Männer wenn Alkohol dazu käme, keine Kontrolle mehr über sich haben.

Hätte solche Aussagen heutzutage wirklich nicht erwartet und bin deswegen gerade echt baff. Die Schlussfolgerung dieser Logik wäre ja dann, dass man Männern keine Schuld zuweisen kann, weil sie ab einem bestimmten Punkt einfach nur schw*anzgesteuert sind.

Würde sehr gerne eure Meinung dazu hören, besonders auch, wie ihr als Männer diese Aussagen empfindet/zustimmt/ablehnt.

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Wir waren gestern in der Spielhalle - Mein Mann wurde nicht ernst genommen, da er lediglich auf 20 Cent Einsatz spielte, was tun?

Hallo, und zwar geht es um folgendes: Mein Mann geht mit seinen Freunden öfters mal in die Spielhalle. Gestern waren wir mit Freunden in der Innenstadt, und bevor es nach Hause ging, sagte einer der Männer: "Wie wärs noch mit einem 20er spielen?". Wir waren zu fünft, und ich kam (als einzige Frau) zum ersten mal mit. Wir fuhren mit dem Auto zur Stammspielhalle der Männer und parkten. Als wir die Halle betraten war ich beeindruckt vom Interieur und den vielen Automaten. Die Männer (inkl. mein Mann) wurden von der Bedienung per Handschlag begrüßt, alle wechselten einen Schein in Münzen um, und dann ging es in einen der Räume.

Dann fingen sie an die Automaten zu mit Münzen zu füttern. Während die anderen Männer hastig zwischen den Automaten hin und herliefen, überall 6-10 Euro reinschmissen und diese auch mit relativ hohem Einsatz (40-80 Cent pro Drücker) weg spielten, fiel mein Mann dadurch auf dass er sich an einen einzigen Automaten setzte, dort schmiss er Fünf Euro rein und fing dann auf 20 Cent Einsatz (!) die Walzen zu starten. Nach ein paar Drücken bekam er tatsächlich sogenannten "Sonderspiele". Anstatt dass die anderen ihn aber bejubelten und zuschauten, riefen sie nur: "Ja toll, auf 20 Cent Manni". Ich fragte nach was das heissen würde, und sie sagten mir dass mein Mann langweilig wäre und immer (auch schon in der Vergangenheit) lediglich auf 20 Cent Einsatz spielen würde, was in der Szene wohl als "peinlich" und langweilig gilt, desto höher man einsetzt, desto "interessanter" ist man wohl.

Ich setzte mich in die Lounge Area und trank einen Kaffee, am Ende war es so dass von den 4 Männern, 2 verloren hatten, einer 75 Euro, der andere 40. Der dritte Mann hatte gewonnen, sagenhafte 160 Euro, und mein Mann hatte auch gewonnen, allerdings nur 20 Euro. Als er dies in die Runde sagte, sagten die anderen: "Ja toll, auf 20 Cent spielen bringt nichts, langweilig" und interessierten sich mehr für den der 160 gewonnen hatte, er hatte mit seinem Smartphone einige Bilder vom Seriengewinn geschossen und war im Mittelpunkt des Geschehens.

Jetzt wollte ich mal fragen wie ihr das einschätzt, habt ihr Erfahrungen in der Spielhalle? Ich finde es schade dass mein Mann so "außen vor" ist und die anderen ihn nicht ernst nehmen, da er nur auf 20 Cent Einsatz spielt. Was würdet ihr uns empfehlen? LG

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Wie lernen auf die Abschlussprüfung zum Restaurantfachmann?

Hallo,

ich habe kommenden Juni/Juli meine Abschlussprüfung zum Restaurantfachmann. Nun habe sitze ich seit ein paar Tagen daran, Prüfungsaufgaben aus einem Buch zu bearbeiten und muss feststellen, dass ich bei der Hälfte der Aufgaben teilweise (je nach Fach) falsch liege und das wir diese kleineren Unterthemen garnicht in der Schule gemacht haben. (Habe definitiv alle Unterlagen, da ich in der Schule nachweislich keinen Tag gefehlt habe)

Das ganze ist mittlerweile soweit, dass ich nicht mehr weis wo ich Anfangen soll zu lernen bzw. wie ich am besten an die Sache heran gehe, also z.B. Schulunterlagen zusammen fassen und daraus Fragen schreiben, oder eher mit dem Buch arbeiten,..

Habe im Moment wirklich Angst bei der Prüfung durch zu fallen.

Habt ihr da für mich ein paar Tipps?

Des weiteren an die jenigen, welche den selben Beruf gewählt haben:

Wie bereitet man sich am besten auf die Komplexe Prüfungsaufgabe vor? Laut IHK müssen wir eine Veranstaltung Planen bzw. später daraus ein Verkaufsgespräch führen. Habe allerdings auch schon gehört, dass es auch sein kann, dass wird dann benötigte Rohmaterialien also Küchen und Service technisch berechnen müssen. (Bundesland Baden-Württemberg).

Ich bin da irgendwie sehr aufgeschmissen im Moment da ich nicht weis wie ich an diese Dinge am besten heran gehen soll.

Lernen, Prüfung, Restaurant, Ausbildung, Bar, Abschluss, Gastronomie
Hallo Leute, gehört eine Shishalounge ohne Getränke und Speisen zu Gastronomie?

Folgendes Problem.. ich würde gerne eine Shishalounge eröffnen. Ich bekomme jedoch die Nutzungsänderung (Gastronomie) nicht durch, da ich keine ausreichende Stellplätze vorweisen kann. Die Satzungen für die Stellplätze haben sich vor 3 Wochen geändert. Vorher war das so, dass man pro Stellplatz 8 Personen eingeplant hatte. Das Lokal hat ca. 100qm Nutzfläsche. Mit 5 Stellplätzen können wir also 40 Personen einplanen. Wir waren vor über 4 Wochen beim Bau- und Ordnungsamt und haben bei einer bekannten die beim Bauamt arbeitet, die Pläne gezeigt. Sie meinte, dass es genau so kein problem sei.

Nach dem heutigem Gespräch mit dem Bürgermeister & Ordnungsamt etc. wurde uns mitgeteilt, dass wir keine Lounge eröffnen können, da sich die Satzung geändert haben und ab nun pro 10qm ein Stellplatz Pflicht ist.

Die Lounge (100qm) ist jedoch auf 3 offenen Ebenen verteilt die man abtrennen kann. Streng gesehen, können wir für die 30qm (Pos.A) eine Nutzungsänderung (Gastronomie), sprich Ausschank von Getränken ohne Probleme bekommen.

Die anderen 70qm(Pos.B) können wir als eine Lounge ohne Speisen und Getränke eröffnen (Nur wenn Shishalounge nicht als Gastronomie fällt.), in dem man also nur eine Shisha raucht. Wenn jemand etwas zu trinken möchte, bekommt es von der Pos.A, dass wir als eine zusätzliches Gewerbe anmelden.

Natürlich kann so eine Frage nur ein Anwalt explizit beantworten. Vielleicht kennt sich aber jemand von Euch gut aus und kann uns da ein wenig helfen.

Vielen Dank!

LG Kangal

Getränke, Shisha, Gastronomie
Gerade in einem Cafe von einem taubstummen Bettler ein Plüschtier bekommen - Nachbar sagte es sei GEFÄHRLICH! Was tun?

Wir suchen hier (nach einer Diskussion gerade) dringend User die Erfahrungen mit Taubstummen Bettlern gemacht haben. Aber der Reihe nach: Vorhin saßen wir (meine Frau, ich, unser Nachbar, und unser Sohn (11)) in einem Cafe in der Innenstadt. Unser Nachbar trank ein Bier, unser Sohn aß Fischstäbchen mit Pommes, meine Frau einen Salat.

Auf einmal kam ein (taubstummer) Bettler auf uns zu. Er hatte einen Rucksack, und in der Hand viele kleine Plüschtiere in Schlüsselanhäneger Form. Er legte eines der Plüschtiere auf unseren Tisch, dazu eine kleine Notiz. Ich schaute den Mann an und fragte: "Was ist das", aber er sagte nur "Hmmmm Mmmmmh" und zeigte dass er nichts hören kann. Dann legte er auf einige andere Tische auch ein solches Plüschtier.

Unser Sohn nahm das kleine Tierchen an sich, ich sagte sofort: "Lass das liegen". Meine Frau sagte: "Nein, gib ihm halt fünf Euro, solche Leute unterstützen wir gerne". Ich hingegen sagte: "Bist du verrückt, das sind organisierte Banden, die Leute werden zum betteln gezwungen, du tust niemandem einen gefallen wenn du ihm 5 Euro gibst". In dem Moment kam unser Nachbar von der Toilette, als er sah was vor sich ging, RISS er unserem Sohn das Tier aus der Hand und schmiss es von uns. Als ich fragte: "Manni, was ist denn los?!", fragte er uns aufgebracht ob wir keine Zeitung lesen, das ist eine Masche! Er sagte die Tiere haben Ortungs und Mikrofontechnik in sich, und es wird bewusst verteilt, nur damit die Bude dann kurze Zeit später, wenn man nicht Zuhause ist AUSGERÄUMT wird!

Als der taubstumme Mann wieder bei uns stand, die Hand nach Geld aufmachte und nichts bekam, machte er mit Lauten und Bewegungen klar dass er das Tierchen zurück haben will. Unser Nachbar sagte: "Tja Freundchen das hättest du wohl gerne, du kriegst GAR nichts, hier, das Tier ist weg". Der Mann schaute böse und wurde augenscheinlich sehr wütend, der Wirt musste dann rauskommen und den Mann weg schicken.

Jetzt wollte ich hier mal fragen was ihr denkt bzw. wem ihr zustimmt: Meiner Frau (5 euro geben und gut ist), mir (vermeiden, da es Bettler Mafia ist), oder unserem Nachbarn, welcher noch weitere Bedenken hat!? Grüße

Geld, Polizei, Banden, Gastronomie, Kriminalität, Osteuropa, Spende, Bettler
Macht sich ein Arbeitnehmer durch das Arbeiten ohne „Gesundheitszeugnis“ strafbar?

Guten Tag,

Ich habe folgendes Problem und hoffe, dass ihr so nett wärt, mir dabei zu helfen:

Ich arbeite seit August letzten Jahres als Aushilfskraft in einem Schnellrestaurant. Ende letzten Jahres habe ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, was aufgrund der Mindestlohnerhöhung notwendig war.

Anfang diesen Jahres wurden die Löhne der Arbeitnehmer aus dem Betrieb verzögert (mittlerweile gar nicht mehr) ausgezahlt, was damit begründet wird, dass die Unterlagen mehrerer Mitarbeiter nicht vollständig seien.

Zunächst hieß es, dass nur die Unterlagen der Festangestellten nicht vollständig seien. Dann hieß es, dass nun die Unterlagen aller Arbeitnehmer nicht vollständig vorliegen würden. Der Vorgesetzte würde sich an jeden Einzelnen wenden, um ihm mitzuteilen, welche Unterlagen fehlen.

Am 1. März (also weit nachdem ich den Arbeitsvertrag unterschrieben hatte) wandte sich mein Vorgesetzter an mich und teilte mir mit, dass nun wohl doch einige Unterlagen fehlen würden. Bei diesen handelt es sich um Belehrungen (welche nicht durchgeführt wurden). Darunter die Belehrung durch das Gesundheitsamt nach dem Infektionsschutzgesetz.

Irrationalerweise wurde mir die Schuld für das Nichtauszahlen der Löhne zugewiesen (da angeblich meine Unterlagen als letztes fehlen würden, wobei anscheinend nicht bedacht wurde, dass ich erst letzte Woche aufgrund dieser Angelegenheit kontaktiert wurde; andere Mitarbeiter wurden noch gar nicht kontaktiert, obwohl es ja hieß, dass von niemandem vollständige Unterlagen vorliegen würden). Das ist einer von mehreren Gründen, weshalb ich mit dem Gedanken spiele, zu kündigen.

Ich habe nach einiger Recherche herausgefunden, dass sich ein Arbeitgeber dadurch strafbar macht, dass er Angestellte ohne die besagte Belehrung, arbeiten lässt.

Nun stellt sich mir die Frage, ob ich mich durch das Arbeiten ohne Belehrung über das Infektionsschutzgesetz strafbar gemacht habe (obwohl ich schon länger in dem Betrieb arbeite, wurde ich nicht auf die Notwendigkeit einer Belehrung hingewiesen)?

Des Weiteren frage ich mich, ob die Nichtauszahlung der Löhne eine rechtlich legitime Sanktion für das Fehlen von Unterlagen ist.

Würde ich mich also dadurch strafbar machen, wenn ich zur Arbeit erscheine, obwohl mir eine Belehrung fehlt (mein nächster Arbeitstag wäre morgen; die Belehrung kann aufgrund von Blockseminaren, welche ich besuchen muss, erst frühestens übernächste Woche stattfinden)?

Ist es notwendig, einen Nachweis über die Belehrung nachzureichen, nachdem ich gekündigt habe (die Kosten für die Belehrung müssten von mir getragen werden) ?

Ist es demnach sinnvoll, gegen ein mögliches beharrendes Nichtauszahlen meines Lohnes (nach meiner baldigen Kündigung) rechtlich anzugehen?

Ich bedanke mich schon im Voraus für eure Antworten und bin für jede Hilfe sehr dankbar!

Gesundheit, Job, Recht, Gastronomie, Jura, Justiz, Belehrung, Gesundheitsamt, Infektionsschutz
Ausbildung Gastronomie, ReFa abbrechen?

Ich habe im Dezember meine Ausbildung als Restaurantfachfrau begonnen. Laut Vertrag soll ich 5 Tage die Woche 8 Stunden arbeiten - wenn man Schule abzieht also 4.
Nun hat es im Dezember schon angefangen das ich nur einen Tag die Woche frei hatte und jeden anderen Tag von 11-15 Uhr und dann wieder von 17:30-23 Uhr arbeiten musste. Die Zeit wurde damit begründet das ich mir zwischendurch ja dann eine rauchen gehen könnte.
Jetzt habe ich alleine im Dezember so viele Überstunden gemacht (Weihnachtstage früher angefangen und ohne Pause durchgearbeitet, Silvester bis 4 Uhr morgens, geschlossene Gesellschaft bis in die Nacht etc) das mir 6 Tage als Freizeitausgleich zustehen würden. Darauf habe ich meine Chefs schon im Dezember angesprochen, "ja, im Januar bekommst du die" - habe sie im Januar nochmal angesprochen, kam nichts bei rum.
Also arbeite ich weiterhin von 11-23 Uhr - am Wochenende auch gerne mal bis 01-02 Uhr morgens.
Nun zur Frage, was kann ich machen?
So möchte ich die Ausbildung auf keinen Fall weiter machen, ich habe nicht mal mehr Zeit meine Termine etc wahrzunehmen.
An Geburtstagen muss ich immer arbeiten obwohl ich mir vorher eigentlich frei genommen hatte etc.
Als ich dann drei Tage eine AU auf Grund einer Magenschleimhautentzündung hatte, hat mein Chef mir wortwörtlich geschrieben "das kannst du jetzt nicht immer so abziehen, ist kein Grund für eine AU, andere Frauen gehen auch mit ihrer Periode arbeiten" - nach den drei Tagen hab ich mich schon gar nicht mehr nochmal zum Arzt getraut und bin dann einfach so arbeiten gegangen.
Also ... Hilfe! So geht's nicht mehr, abends kann ich nicht mehr schlafen weil ich schon an den nächsten morgen mit Magenschmerzen denke.

Was würdet ihr mir raten?
Reden bringt bei den beiden echt nichts!

Ausbildung, Gastronomie, kündigen
Lohnfortzahlung (Entgeldfortzahlungsgesetz EntgFG) im Krankheitsfall - In der Gastronomie u. Teilzeitangstellt ausgehebelt?

Folgende Frage dreht sich um Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Hier die Ausgangslage:

Man arbeitet Teilzeitangestellt (24 Stunden / Woche) in einem Gastronomiebetrieb. Man bekommt dafür den Mindestlohn auch "Aushilfslohn" genannt von 8,50 die Stunde. Es wurden keine besonderen Absprachen getroffen d.h es gibt keinen speziellen Arbeitsvertrag. Man arbeitet schon länger als 3 Monate im Betrieb.

Jetzt tritt der Fall ein das man längere Zeit krank wird ( Krankenhaus Operation / Nachweispflichten alle erfüllt) Krankheitsdauer ca 3-5 Wochen.

  1. Kann der Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall unter diesen Umständen ablehnen?

  2. Gibt es Regelungen (z.B Tarifverträge ) welche die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ausschließen.

  3. Wie beantragt der Arbeitnehmer diese Lohnfortzahlung?

  4. Es liegt eine Arbeitszeit 24 Stunden die Woche vor ( 4 Tage je 6 Std) - Diese ist aber nicht in einem Vertrag geregelt. Wie setzt sich der Fortzuzahlende Lohn nun zusammen? Bsp: Wird als Grundlage hierfür der durchschnittliche Monatslohn der letzten drei Monate herangezogen und dieser als Lohnfortzahlungsbetrag festgesetzt?

Folgender fiktive Fall: Unser Teilzeitangestellter im obigen Beispiel muss operiert werden und weiß daher das er für ca 3-5 Wochen arbeitsunfähig werden wird. Er geht daher zu seinem Chef, teilt ihm dieses mit und fragt wie es mit der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aussieht. Der Chef lacht nur und sagt "Wer nicht arbeitet bekommt auch kein Geld, hier in der Gastronomie ist das anders geregelt, der Lohn wird nicht fortgezahlt" - ist so etwas möglich? Oder muss der Lohn weiter bezahlt werden?

Ich hoffe mir kann jemand dabei helfen.

Danke schon mal für eure Antworten!

Rechtsanwalt, Anwalt, Arbeitsrecht, Arbeitsvertrag, Gastronomie, Gewerbe, Krankengeld

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