Mietminderung wegen Baustelle möglich?

2 Antworten

Normale Modernisierung. Dir wurde mit Sicherheit angeboten zu Kündigen..

sonic44 
Fragesteller
 20.05.2021, 04:28

Nein wurde mir nicht angeboten.

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ob ich Recht auf Mietminderung hab?

Es handelt sich wohl um einen Gewerbemietvertrag, aber der §535 BGB gilt natürlich hier auch:

Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

Dieser Zustand ist sicher während der Bauzeit nicht gegeben, also dürfte Dir eine Mietminderung zustehen. Wieviel? Frag nach bei Deinem Gastro-Verband oder bei einem Rechtsanwalt.

der Hauseigentümer meinte der würde in Wintergarten machen aber das ich es abfinanzieren soll. 

Da der Wintergarten Eigentum des Vermieters bleibt und vermutlich an Dich mit vermietet werden soll, wirst Du dafür wohl ein Angebot erhalten oder hast es schon bekommen. Natürlich kostet ein überdachter Wintergarten mehr Miete, als eine Außenfläche, die an vielen Tagen im Jahr gar nicht nutzbar ist, wohingegen ein überdachter Wintergarten für jeden Restaurantgast bei jedem Wetter eine Attraktion ist, sofern er beheizt werden kann. Vermutlich wirst Du Miete je m² in gleicher Höhe zahlen müssen, wie für den Innenbereich. Damit finanzierst Du ihn dann auch.

Dagegen hab ich nichts nur sagt er aber da er unten das Beton gemacht für den Boden was es grade ist will er mir den Beton auch auf die Rechnung hauen

Welche Rechnung denn? Als Mieter zahlst Du Miete gemäß Mietvertrag. Da gibt es doch gar keine Rechnung, oder? Und wenn er Dir eine Rechnung über die Betonplatte, bzw. das Fundament schickt, reiche sie zurück. Über die höhere Miete finanzierst Du logischerweise auch den Beton mit für die Dauer der Nutzung durch Dich und falls Du irgendwann diesen Standort aufgibst, also das Mietverhältnis kündigst, muss jemand anders dafür weiter zahlen. Ggf. auch von Verband oder Rechtsanwalt klären lassen, wenn eine Rechnung kommt.

Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.
sonic44 
Fragesteller
 20.05.2021, 17:55

Hallo, erstmal vielen Dank für die hilfreiche Antwort! Nur das mit dem Wintergarten wenn ich es finanzieren soll wird es mein Eigentum! Ich kriege demnächst ein Finanzierungsangebot von dem Vermieter. Das wenn ich es ab Bezahlt habe es mein Eigenturm wird. Aber die Frage ist wieso will er mir das Fundament in die Rechnung auch rein drücken? Es ist sozusagen, seins ich möchte nur den Wintergarten ab bezahlen und nicht das Fundament.

Liebe Grüße

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bwhoch2  20.05.2021, 22:34
@sonic44

Warum willst Du den Wintergarten als Dein Eigentum haben? Wenn Du mal raus gehst, weil Du vielleicht sogar raus musst, willst Du ihn dann abbauen, einpacken und mitnehmen? Wo wird er wieder passen?

Abgesehen davon, selbstverständlich gehört das Fundament auch zum WG. Was will der Vermieter noch mit dem Fundament, wenn Du den Wintergarten mal abgebaut hast?

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sonic44 
Fragesteller
 21.05.2021, 00:09
@bwhoch2

Der Vermieter meinte, ich erhöhe die Miete weil der Wintergarten kommt und ich zahlen muss. Ich meinte was wenn ich den Wintergarten bezahle und die Miete bleibt gleich? Darauf hin meinte er Alles klar dann machen wir das so. Und wenn ich mal raus bin kann ich natürlich für den Wintergarten von ihm eine Ablöse verlangen, weil der ist eig schon geizig aber möchte halt moderne da machen.

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bwhoch2  21.05.2021, 09:39
@sonic44

Dir als Unternehmer würde ich doch dringend empfehlen, die Sache mit Deinem Steuerberater zu besprechen. Es kommt doch sehr darauf an, wie Deine wirtschaftliche Situation ist. Die Frage, auf welche Weise Du Deine Steuerlast auf Dauer am besten minderst, kann er Dir am allerbesten beantworten, weil er kennt Deine Zahlen und kann vielleicht auch am ehesten prognostizieren, wieviel zusätzlichen Umsatz Dir der Wintergarten bringen kann. (Thema Abschreibung) Da spielt dann z. B. auch die Konkurrenzsituation am Ort, bzw. in Deiner näheren Umgebung eine Rolle und Dein bisher schon erreichtes Standing gegenüber Wettbewerbern.

Mal davon unabhängig: Die Ablöse musst Du gleich mit verhandeln. Das ist wie bei einem Leasingauto, bei dem von Anfang an festgelegt wird, wie hoch der Rückgabepreis sein wird nach so und so vielen Jahren und Kilometern. Also, wenn Du bspw. eine noch laufenden Zeitvertrag für die nächsten 5 Jahre hast, dann geht es darum, wieviel Du von ihm als Ablöse nach 5 Jahren bekommst. Ein Beispiel wäre: Nach 5 Jahren 50 %, nach 10 Jahren, 30 % nach 20 Jahren nichts mehr. Aber auch da kann Dir der Steuerberater helfen.

Ansonsten vergleiche mal, wieviel zusätzliche Miete er verlangen würde und rechne aus, wieviel Du über die Jahre dann für den Wintergarten zahlen musst. Die Miete kann komplett und sofort jeweils als Betriebsausgabe von der Steuer abgesetzt werden. Für den gekauften Wintergarten gelten Abschreibungsregeln und ich vermute mal, 20 Jahre. Dann ist noch die Frage, ob linear oder progressiv oder degressiv. Was passt am besten bei Dir? Das weiß der Steuerberater.

Und für alles gilt: Natürlich gehört auch das Fundament zum Wintergarten!

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sonic44 
Fragesteller
 21.05.2021, 09:46
@bwhoch2

vielen Dank für die Hilfe! Ich setze mich mit dem Steuerberater hin und bespreche das in Ruhe. Vielen Dank!

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