Gastronomie Mieten, Bürgschaft und Kaution zulässig?

2 Antworten

Das ist erlaubt, in meinem langen Berufsleben habe ich haufenweise Sparbücher und Bankbürgschaften für verpachtete und vermietete Gewerbeobjekte aufbewahrt. Die Kaution dient dazu, bei Beendigung des Pacht- oder Mietverhältnisses evtl. Svhäden zu regulieren und Nebenkostenabrechnungen auszugleichen und hierfür galten damals 3 Monatsmieten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Natürlich ist das zulässig. Eine solche Limitierung gilt für WOHNRAUM

Es wird ja niemand dazu gezwungen, sich mit einer Gaststätte selbständig zu machen.

s0qeKing 
Fragesteller
 25.07.2020, 19:00

Es wird auch niemand gezwungen in eine freie Wohnung zu ziehen daher verstehe ich den Zusammenhang nicht ganz.

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DerHans  25.07.2020, 19:01
@s0qeKing

Eine Wohnung ist aber ein Grundbedürfnis und das wird staatlich besonders geschützt.

Im Gewerbebereich gilt weitgehende Vertragsfreiheit.

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