Gastronomie Mieten, Bürgschaft und Kaution zulässig?
Ich möchte eine Immobilie anmieten und hier eine Gaststätte errichten.
Der Vermieter möchte zu diesem zweck eine Bankbürgschaft in höhe von 30.000 und zusätzlich eine Kaution in höhe von 5000€.
Die monatliche Kaltmiete beträgt 2500€.
Ist so eine Regelung überhaupt rechtens?
ich habe gelesen das es durchaus die Möglichkeit gibt 2 Sicherheiten zu fordern. Allerdings dürfen diese anscheinend eine Gemeinsame grenze von drei Monatskaltmieten nicht überschreiten.
In meinem Beispiel würde das heißen das die Bank nur mit 2500€ bürgen wird.
Stimmt das oder gibt es für gewerbetreibende eine Ausnahme?
2 Antworten
Das ist erlaubt, in meinem langen Berufsleben habe ich haufenweise Sparbücher und Bankbürgschaften für verpachtete und vermietete Gewerbeobjekte aufbewahrt. Die Kaution dient dazu, bei Beendigung des Pacht- oder Mietverhältnisses evtl. Svhäden zu regulieren und Nebenkostenabrechnungen auszugleichen und hierfür galten damals 3 Monatsmieten.
Natürlich ist das zulässig. Eine solche Limitierung gilt für WOHNRAUM
Es wird ja niemand dazu gezwungen, sich mit einer Gaststätte selbständig zu machen.
Es wird auch niemand gezwungen in eine freie Wohnung zu ziehen daher verstehe ich den Zusammenhang nicht ganz.